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Schreibt ihr Muttizettel?

Thema: Schreibt ihr Muttizettel?

Unser Großer ist 16 und gestern kam er sehr kurzfristig damit um die Ecke, dass Er noch mit Freunden weg gehen will abends, und ich ihm einen Muttizettel schreiben soll, damit er länger bleiben kann. Macht Ihr so etwas? Ich habe mich geweigert, vor allem, weil ich selbst gerade auf dem Sprung war und dafür einfach keine Zeit hatte. Er war dann stinksauer und hat gesagt, alle seine Freunde dürften länger draußen bleiben. Ich bin aber der Meinung, dass Mitternacht für einen Sechzehnjährigen völlig ausreichend ist. Zumal man hier in der Großstadt auch nur die Bars in den einschlägigen Viertelnnoch länger offen haben. Da möchte ich meinen Sechzehnjährigen nach Mitternacht auch nicht mehr sich rumtreiben wissen. Seid ihr da lockerer und bin ich total spiessig?? Ulrike

von u_hoernchen am 01.02.2019, 17:12



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Hallo, ich habe ein einziges Mal einen solchen Zettel geschrieben, als es hier eine Oberstufen-Fete für mehrere Schulen gleichzeitig in einem gemieteten Saal gab (von der Stadtsparkasse organisiert, mit Security). Im Alltag und für einen Kneipentour würde ich das nie machen. Für einen 16jährigen finde ich Mittermacht eher schon spät. Es ist ja außerdem das alte Lied: Vom Kiga-Alter bis zur Volljährigkeit behaupten die Kinder, dass „alle Anderen“ das natürlich dürfen, nur sie nicht. Stimmt aber bei einem 16jährigen genauso wenig wie bei einem Sechsjährigen! Natürlich sieht mindestens die Hälfte der Eltern die Sache so wie Du, auch wenn es zufällig vielleicht nicht gerade die Eltern in der Clique Deines Sohnes sind (aber auch hier wird es einige geben). Man bekommt das halt gar nicht mit. Denn die Teens erzählen es uns nicht, und diejenigen, die nicht mitkommen an so einem Abend, hängen es ebenfalls nicht an die große Glocke. Sie „können“ da eben einfach nicht, keine Zeit usw. Von daher: Du siehst die Sache völlig normal und richtig, finde ich. LG

von Hexhex am 01.02.2019, 17:30



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Wo kommen denn all die 16jährigen im Club her, wenn doch KEINER Muttizettel schreibt. Schlimmer finde ich es, wenn sich die Jugendlichen den Perso/Führerschein der volljährigen Schwester/Freundin leihen. Blöd nur, wenn dem Türsteher dann auffällt, dass er den namen gerade schon mal gelesen hat. Trini

von Trini am 08.02.2019, 10:00



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ich habe nie "Mutti-Zettel" schreiben müssen, is hier wohl auch nichtso üblich, aber Mitternacht ist für 16 Jahre absolut spät genug - wenn nicht gar zu späöt. Wochenende bei Freunden etc. ausgenommen,aber zum Rumziehen in der Stadt niemals! Also wenn spießig, dann spieße ich mit. Gruß Ursel, DK Übrigens: Meine Große fand in der 7 Kl. eine beste Freundin, die seufzte: Gott sei Dank, nun habe ich noch jemanden, der eine Mutter hat wie ich. Die beiden waren oft die einzigen ,die das eine oder andere nicht durften, obwhl "alle anderen..."

von DK-Ursel am 01.02.2019, 17:55



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ich weiß weder, was ein Muttizettel ist, noch kenne ich die rechtliche Lage. Dürfen 16-Jährige überhaupt alleine unbegrenzt die ganze Nach überall rumlaufen?

von Mehtab am 01.02.2019, 19:50



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Also in Gaststätten darf er nach Mitternacht nicht mehr rein, wenn er nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist. §4 JuSchG spricht explizit von _Begleitung_, nicht von schriftlicher Erlaubnis. Insofern sind solche Zettel rechtlich völlig ohne Bedeutung... Ich schließe mich da übrigens an, ich habe den Begriff "Muttizettel" noch nicht gehört oder mal sowas geschrieben. Ist das vielleicht regional typisch? Aus welcher Ecke kommst du? LG sun

von sun1024 am 01.02.2019, 20:20



Antwort auf Beitrag von sun1024

Mit dem Mutti-Zettel übergibt man quasi die Erziehungsberechtigung für einen genau festgelegten Zeitraum an eine volljährige Person. Damit dürfen auch 16jährige z.B. bis nach Mitternacht in die Disco. Der Muttizettel ist ein festgelegtes Formular und kein Blanko-Schreiben der Eltern. Das ist jetzt sehr vereinfacht formuliert.

von leaelk am 01.02.2019, 20:30



Antwort auf Beitrag von sun1024

Hab's jetzt mal nachgelesen mit der "Erziehungsbeauftragung" - das ist wohl erst 2002 ins JuSchG gekommen und kannte ich tatsächlich nicht. Scheint ja doch verbreiteter zu sein, als ich dachte. Da bin ich eigentlich dann ganz froh, bei zwei ehemaligen und einem aktuellen Teenie nichts davon mitbekommen zu haben ;). Aber aus der theoretischen Betrachtung würde ich so eine Erziehungsbeauftragung dann auch nur jemandem erteilen, den ich für vernünftig halte und von dem ich erwarte, dass er wirklich ein bisschen drauf achtet, dass der Minderjährige keinen Mist macht. Also nicht unbedingt den 18jährigen Kumpels, die ihn zum Saufen verführen wollen... Wenn es mal um eine begründete Ausnahme für eine Veranstaltung geht, finde ich die Möglichkeit dagegen ganz gut, den Erziehungsauftrag übertragen zu können. LG sun

von sun1024 am 02.02.2019, 07:06



Antwort auf Beitrag von sun1024

Von mir auch, ich dachte nicht ,daß das ein offizieller Zettel ist, sondern ein Wisch, den man eben mitgibt. Von sowas habe ich hier noch niemals gehört... Gruß Ursel, DK

von DK-Ursel am 02.02.2019, 09:59



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Hallo, für meine heute 18jährige habe ich ab 16 Jahren immer wieder mal Mutti-Zettel geschrieben, wenn ich wusste, mit WEM sie unterwegs ist und WO! Mein Sohn hat letztes Jahr ein FÖJ gemacht und ein Jahr lang nicht zu Hause gelebt. Den Großteil des Jahres war er 15. Im FÖJ hat er einen großen Freundeskreis gefunden, der größtenteils bereits volljährig ist. Ganz tolle junge Erwachsene. Ihm schreibe ich auch ohne mit der Wimper zu zucken einen Muttizettel. Aber auch hier gilt, das ich wissen will: WO und mit WEM Ich halte meine Kinder für sehr verantwortungsbewusst und kenne den Freundeskreis der Kinder. LG leaelk

von leaelk am 01.02.2019, 20:28



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Also nicht gerade 18 gewordene sondern bei meiner Kleinen die 10 Jahre ältere Schwester der ich blind vertraue so gehen meine dann auch ins Kino aber in Kneipen nicht dagmar

von Ellert am 01.02.2019, 21:03



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Nein, nur einmal. Bei meinen beiden inzwischen volljährigen Kindern kann ich mich nur an einen Mutti-Zettel erinnern, den ich ausgefüllt habe. Das war zur After-Show-Party beim Abiball der Schwester. Sonst sollten sie um Mitternacht daheim sein oder waren auf privaten Feiern. Ich sehe das wie du, gerade hier in der Großstadt muss man sich nicht noch länger in Spelunken oder in Parks herumtreiben.

von Tai am 01.02.2019, 22:23



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ja ab und an mach ich das....er ist jezt allerdings 17,5....und in paar Monaten kann er eh...da finde ich es nciht dramatisch wenn sie mal läner als bis 12 aus sind...ghen ja erst um 10 los.....

von golfer am 01.02.2019, 22:51



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Ich habe es einmal für ein Dorffest im Nachbarort gemacht. Ich "musste" ihn auch noch blanko unterschreiben und sie hat vor Ort jemanden angequatscht, der sich dann bereit erklärt hat, ihr Erziehungsberechtigter zu sein. Es ist alles gut gegangen, aber ich habe mich hinterher über mich selbst geärgert und es seitdem nie wieder gemacht. Jetzt wird sie bald 18, da ist das Thema eh vorbei. Aber viele Eltern sehen das anders, ich staune immer wieder, wo sich die Mädchen überall rumtreiben dürfen, und das bis in die frühen Morgenstunden. Silvia

von Silvia3 am 02.02.2019, 00:23



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

ich habe das einmal gemacht, da war meine tochter 16 oder 17 und sie wollte mit meiner nichte, damals 33, in einen normalen club. gebraucht hat sie ihn nicht. sollte meine kleine tochter mit 16 ein ähnliches ansinnen stellen, darf sie das auch, dann wahrscheinlich mit der großen schwester. sollte aber nicht zwischen tür und angel sein.

Mitglied inaktiv - 02.02.2019, 08:10



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Hallo ich durfte in dem Alter auch ab u. an Samtags mit meiner 7 Jahre älteren Schwester mal auf ein Weinfest etc., also nix "schlimmes" Muttizettel hatte ich nie, keine Ahnung ob ich den gebraucht hätte? Damals galt übrigens auch noch bis 22 h für 16-17 jährige. Ich weiß noch, dass ich mit meiner Schwester in der Nacht zu meinem 18. Geb.tag unterwegs war u. mein Schwager dann gewitzelt hat ich müsse ja dann um 22 h heim u. dürfe um 24 h wieder kommen..... Von daher - mein Sohn wird erst im Nov. 16: wenn ein Erwachsener dem ich vertraue dabei wäre - dürfte ich auch mal länger bleiben. Aber das wäre die Ausnahme. Mitternacht mit Gleichaltrigen fände ich im Normalfalle völlig ausreichend. viele Grüße

von RR am 02.02.2019, 08:46



Antwort auf Beitrag von RR

Ja, würde ich...aber es scheitert meist an der 18jährigen Person.... Hier am Ort ist z.B. bald ein Faschingsball, da weiß ich auch wo sie wäre, ABER: Genereller Einlass nur mit diesem Zettel und einer Volljährigen Person - egal ob man um 12 rausgeht, oder nicht. Somit ist dieser Ball schon ins Wasser gefallen, weil Ihre Clique etwa zehn 17jährige umfasst.... Und das ist hier mit den meisten normalen Veranstaltungen so. Deshalb boomen hier als privat deklarierte Bauwagen-Partys, die dann oft aus dem Ruder laufen....da lass ich sie ungern hin. Aber ich versteh die Kids....die wollen raus. Und mit 18 darf man dann auf einmal alles.

von Flirrengel am 02.02.2019, 09:13



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

... zwei Jahre lang. Wir wohnen dörflich mit Kleinstadt und es ging beim Muttizettel immer um (öffentliche) Partys in diesem Umfeld. Auf privaten Partys bei Freunden war der hiesige Sohn auch mit 16 schon mal länger als Mitternacht. Ich kannte immer die Art der Party, das Umfeld, die Freunde... Hinbringen und Abholen war besprochen (scheiterte manches Mal an nicht erscheinenden Taxi-Fahrern, so dass wir Eltern losfuhren). Hier war es wirklich üblich und tatsächlich haben 'alle' Muttizettel bekommen. Hier ist aber kein unter 18-Jähriger einfach in den nächsten Club der Großstadt aufgebrochen und auch keine 18-Jährigen... das kam erst mit jetzt fast 20. Es war immer ein Umfeld, in dem 20% der Gäste persönliches Umfeld waren..., 30% zumindest bekannt und maximal die Hälfte unbekannt oder nur vom Sehen bekannt.

von AndreaL am 02.02.2019, 10:13



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ja, habe ich gemacht. Kam aber nicht oft vor, da hier eher private Feten gefeiert wurden. Mit 16 nur bis 24 Uhr finde ich sehr kurz. Meist fängt man doch erst um 22 Uhr an, dann hat man ja nur 2 Stunden. Auch auf privaten Feten ging es in dem Alter bis in den frühen Morgen.

von Emmi67 am 02.02.2019, 10:36



Antwort auf Beitrag von Emmi67

Mit 16 nur bis 24 Uhr finde ich sehr kurz. Meist fängt man doch erst um 22 Uhr an --- Wenn die alle in dem Alter sind kann man auch mal ab 19 h anfangen zu feiern und genau den selben Spass. Warum muss das so nach hinten rausgeschoben sein ? dagmar

von Ellert am 02.02.2019, 12:13



Antwort auf Beitrag von Ellert

um 19 Uhr allein wo hin...macht echt Spaßß...inzwischenist es halt so....und im übrigen bin ich ehct froh einen Sohn zu haben...bei einem Mädchen hätte ich auch mehr Angst

von golfer am 02.02.2019, 14:10



Antwort auf Beitrag von golfer

dann würde ich mich als spaßbremse sehen, auch wenn die anderen dürfen, dürfte sie nicht...dazu hat meine tochter noch über 70 jahre zeit, das so auszuleben

Mitglied inaktiv - 02.02.2019, 15:04



Antwort auf Beitrag von Ellert

Ja, man kann auch um 19 Uhr Spaß haben, klar. Aber was schadet es andersrum denn, lange aufzubleiben? Man kann sich auch um 20 Uhr genauso schlimm betrinken wie nachts um 2 oder 3. Viel Alkohol konsumieren sehe ich natürlich auch als Problem, aber ich glaube nicht, dass ich das verhindern kann, egal, wie die Ausgehzeiten sind. Mein Sohn hat mal mittags im Freibad viel zu viel getrunken.... Ich habe mit 16 öfter mal auf einer Fete die Nacht durchgemacht und ich war ganz brav und harmlos, habe praktisch keinen Alkohol getrunken und hatte noch nicht mal einen Freund. Ich sehe also Ausgehzeiten ganz locker und habe die nie begrenzt.

von Emmi67 am 03.02.2019, 16:58



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

In der Regel ja, kommt halt drauf an, wo sie hin möchte

von bea+Michelle am 02.02.2019, 10:59



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

mhm , was kinder und teens betrifft , halte ich mich schon an regeln . wenn dann was passiert und das muss nicht mal die kids körperlich betreffen , sondern ein sachschaden oder ähnliches ,ist das geschrei gross, denn ich glaube kaum , das dann versicherungsschutz ect greift

Mitglied inaktiv - 02.02.2019, 14:27



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ach vergessen , deswegen würde ich auch einen zettel schreiben

Mitglied inaktiv - 02.02.2019, 14:28



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ja, habe ich für meine (17) schon für die Disco gemacht (seit sie 16 ist) Sie geht sehr selten hin, aber wenn, dann durchaus so bis 3 Uhr und dann pennen sie bei einer Freundin, weil wir auswärts wohnen. Ich glaube, sie braucht für den Eintritt noch eine Person, die mind. 18 ist, aber das ist nie ein Problem. Ansonsten wird es gerade im Sommern an den Wochenenden auch mal so später, wenn sie noch irgendwo abhängen, aber dafür brauchte sie nie einen Muttizettel, da machen wir einfach eine Zeit aus bzw. meistens schläft sie dann bei einer Freundin oder meiner Mutter, weil wir keine Lust haben, nach 1 Uhr noch durch die Gegend zu gurken. Aber hier total ungefährliche Gegend und die Peergroup ist auch eher brav. LG U.

Mitglied inaktiv - 02.02.2019, 15:34



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ich schreibe für fast jedes Wochenende Muttizettel. Die “Muttis” kenne ich gut und meine Töchter schlagen nicht über die Stränge. Ich kann ihnen vertrauen und sie haben mein Vertrauen noch nie enttäuscht.

von 3wildehühner am 02.02.2019, 16:30



Antwort auf Beitrag von 3wildehühner

Habe ich 1 x gemacht ?? Ich weiß das gar nicht mehr. Absprachen gab es hier immer. Aber sehr lustig... Eine Bekannte von mir, deren Tochter letztes Jahr Abi gemacht hat, ist noch keine 18 Jahre alt gewesen. Diese Bekannte erzählte mit einem Augenzwinkern...xy braucht ja noch einen Muttizettel für das Abi. Aber... wenn Du Deinem Kind vertrauen kannst, dann würde ich eine Absprache treffen... dann und dann hole ich da oder da ab. Von daher wäre es dann für mich nicht so ein riesiges Problem gewesen.

von ak am 02.02.2019, 16:48



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Bisher nicht. Meine sind aber auch noch nicht in dem Alter. Ein befreundeter Türsteher sagte mir und einer Freundin, als wir ihren damals 17 jährigen Neffen mal mitnehmen wollten, dass diejenige, die die Aufsicht hat, nicht betrunken sein darf. Sonst könne sie die Aufsichtspflicht nicht wahrnehmen. Das ist den meisten jedoch nicht bewusst und kann "böse" enden. Wollte ich mal einwerfen.

Mitglied inaktiv - 02.02.2019, 19:00



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ich HABE solche Zettel geschrieben, aber niemals blanko sondern nur, wenn ich den Betreuer auch kannte. Sind ja vorgegebene Formulare der jeweiligen Clubs. Trini

von Trini am 04.02.2019, 12:37



Antwort auf Beitrag von u_hoernchen

Ja ich habe öfter Muttizettel geschrieben u.a. für die Abibälle, denn beide waren da erst 16. Allerdings nie blanko, sondern nur wenn ich wüsste wo mit wem und vor allem wie kommst du nach Hause bzw. wo bleibst du. Und ich kannte die „Muttis“ und „Vatis“ immer sehr gut.

von Graupapagei3 am 04.02.2019, 17:29



Antwort auf Beitrag von Graupapagei3

...erforderte hier keinen Muttizettel. Trini

von Trini am 06.02.2019, 08:37