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Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??

Thema: Wohnsitz mit 16 selbst bestimmen ohne Zustimmung der Eltern??

Also das kann ich nicht glauben: Ein 16-jähriger kann sich mit vorliegendem Personalausweis selbstständig und ohne Begleitung der Eltern (oder zumindest eines Elternteils) seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ändern??? Das kann doch nicht wahr sein oder ist es tatsächlich so??

von ich_bins am 29.10.2013, 19:16



Antwort auf Beitrag von ich_bins

So wie er einen Computer kaufen kann - den die Eltern zurücktragen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind?

von Franke am 29.10.2013, 20:24



Antwort auf Beitrag von ich_bins

Eigentlich nicht. Wer sagt, dass das möglich ist?

von Pamo am 30.10.2013, 10:01



Antwort auf Beitrag von Pamo

Huhu, ich bin mir nicht ganz sicher. Aber laut zb. Stadt Wuppertal und anderen Städten wäre eine Ummeldung AB 16 möglich ohne die Erlaubnis der Eltern. Auch hier steht etwas das seit 2004 nur noch die Zustimmung der Eltern verlangt wird wenn das Kind ins Ausland möchte. http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnsitzwechsel-mit-16-Jahren---f123629.html Ich denke, möglich wäre es schon. Aber, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht ja immernoch bei den Eltern liegt, könnten diese bestimmt dagegen vorgehen. Außer es liegen vielleicht gute gründe vor, warum das Kind ausziehen möchte. https://www.gerechte-sache.de/fragenantworten/meine-familie/kann-ich-bestimmen-wo-ich-wohne Allerdings verstehe ich hier auch wieder, das es nicht möglich wäre. Oder eben auch doch, ab vollendung des 16. Lebensjahres. Merkwürdige Gesetze die wir da haben. LG Glimmerglitter

von Glimmerglitter am 30.10.2013, 11:02



Antwort auf Beitrag von Glimmerglitter

Ja! Ich bin selbst mit 16 J. umgezogen und meine Ausbildung dort angefangen, wo ich hingezogen bin. Ohne Unterschrift oder Erlaubnis der Eltern. War und ist keine nötig.

von barnie am 03.11.2013, 21:17



Antwort auf Beitrag von barnie

Hab allerdings keinen Mietvertrag unterschreiben müssen. Das geht nur mit 18 J. oder die Eltern unterschreiben mit! War in einem Wohnheim der Ausbildungsstätte untergebracht.

von barnie am 03.11.2013, 21:19



Antwort auf Beitrag von ich_bins

So einfach ist das im "Normalfall" nicht. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bis zum 18. LJ bei den Eltern. Der "Minderjährige" darf ja, rein rechtlich gesehen, noch nicht mal einen eigenen Mietvertrag unterschreiben. Nur wenn den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei Kindeswohlgefährdung) entzogen wird, kommt ein Auszug gegen den Willen der Eltern in Frage. Was anderes ist es aber, wenn die Eltern damit einverstanden sind Ich habe mal im JA gearbeitet, da wurde schon extrem geprüft, bis wir DAS befürwortet haben. LG Jassy

von Jassy2101 am 30.10.2013, 19:53



Antwort auf Beitrag von Jassy2101

mit 16 kann er auf keinen fall alleine den miertvertrag unterschreiben

von wesermami am 01.11.2013, 13:39



Antwort auf Beitrag von wesermami

Er könnte bei einer 18-jährigen Freundin unterschlüpfen? Da gibts doch viele Möglichkeiten.

von Pamo am 02.11.2013, 18:52