https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html Welche Regelungen gibt es für den Abiturbereich Sport aufgrund des Ruhens des Trainingsbetriebs und der Schließung von Sporthallen und anderen Trainingsmöglichkeiten? Wie werden in diesem Zusammenhang die noch ausstehenden praktischen Prüfungen im Abiturfach Sport organisiert? Die Schule kann – nach vorheriger Anzeige bei der Fachaufsicht Sport (Dez. 43 der Bezirksregierungen) – die Termine der bereits ausgefallenen, der noch ausfallenden bzw. der auf Grund aktuell fehlender Trainingsmöglichkeiten (insb. Schwimmen) zu verschiebenden sportpraktischen Abiturprüfungen unter Berücksichtigung der internen schulorganisatorischen Aspekte selbst neu festlegen. Die bekannte, verbindliche Reihenfolge der Prüfungsteile (im LK zuerst die Überprüfung der Ausdauerleistung) muss dabei in diesem Jahr nicht berücksichtigt werden. Die Terminänderungen werden in den Abiturunterlagen entsprechend dokumentiert und alle Prüflinge informiert. Für den Fall, dass die Sportstätten nach den Osterferien nicht zur Verfügung stehen bzw. der Infektionsschutz praktische Abiturprüfungen im zur Verfügung stehenden Zeitraum nicht zulässt, werden derzeit umsetzbare Handlungsoptionen (Ersatzprüfungen, Bewertungsgrundlagen) im Ministerium für Schule und Bildung geprüft. Sollte es diesbezüglich grundsätzliche Abweichungen von den Abiturvorgaben, der APO-GOSt und den „Prüfungsanforderungen für die Bewertung der sportpraktischen Leistungen im Rahmen der Fachprüfung Sport im Abitur“ (Schule in NRW Nr. 4734/2) geben müssen, werden diese so schnell wie möglich kommuniziert.
von Carmar am 03.04.2020, 16:33