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vergessener Schülerausweis

Thema: vergessener Schülerausweis

Hallo, wer kann mir zu folgendem Problem helfen? Meine Tochter fährt täglich mit der Straßenbahn zur Schule. Wir haben für sie einen Jahresausweis. Gestern hatte sie diesen zu Hause vergessen und wurde promt erwischt und mit der Polizei nach Hause gefahren. Der Polizist sagte zu mir, daß sie den Fahrschein in der Hauptstelle der Straßenbahn vorzeigen muß und keine Strafe zahlen muß, da einerseits die Fahrt bereits bezahlt war - nur der Ausweis wurde vergessen mitzunehmen und andererseits ist sie mit ihren 11 Jahren noch ein Kind. In der Hauptstelle der Straßenbahn wollten die dann 7 Euro Strafe, die ich natürlich nicht bezahlt habe. Vergessen kann doch jeder mal was. Wie ist hier die Rechtslage, muß ich die Strafe zahlen oder nicht. Kann mir jemand dazu Auskunft geben. Für eure Hilfe bedanke ich mich schon im voraus. Viele Grüße Perserkätzchen

Mitglied inaktiv - 05.07.2007, 09:21



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aber ich denke, wenn ihr nen jahresuasweis habt, sollten die mal kulant sein

Mitglied inaktiv - 05.07.2007, 09:24



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Hallo, meine Tochter hat schon öfter ihren Schülerausweis vergessen...fährt aber mit dem Bus. Da kostet es 2,50 Euro, die dann auch gezahlt werden müssen trotz Vorlage des Ausweises. Lg.

Mitglied inaktiv - 05.07.2007, 09:59



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Na ja, ich denke zwar ebenfalls, dass man da kulant sein könnte. Andererseits sollte man auch nicht seinen Führersein vergessen, sollte man ohne Führersein erwischt werden, könnte es auch Strafe kosten, es sei denn, es wird von den Polizisten kulant drüber hinweggesehen.

Mitglied inaktiv - 05.07.2007, 11:55



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In München ist es so, wenn du deine Monatskarte vergisst und quasi "schwarz" kontrolliert wirst, musst du bis zu einer bestimmten Frist deinen Fahrschein in der Zentrale vorlegen. Dann muss man zwar keine 40 Euro Schwarzfahrerstrafe zahlen, aber eine Gebühr von -ich glaub- 10 Euro (kann auch weniger sein) muss man auf alle Fälle zahlen. Im Endeffekt ist man ja -sorry- selber schuld. lG tini

Mitglied inaktiv - 05.07.2007, 15:03



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Hallo, bei uns war das (zu meiner Schulzeit, ich kann mir aber vorstellen daß das immer noch gilt)so, daß man die Kinder zwar durchaus belehrt hat, jedoch weiter selten was passiert ist, wohl auch weil Kinder unter 14 Jahren nicht strafmündig sind und somit auch nciht in der position sind, die Strafgebühr zu zahlen. Elter müssen dafür sorgen, daß die Kids eine Fahrkarte hatten, waren jedoch in dem Alter nicht mehr verantwortlich, ob die denn auch tatsächlich mitgeführt wurde. Ich weiß noch, daß eine freundin von mir, die zu nahe an der Schule wohnte, um den Ausweis kostenlos zu bekommen, immer gesagt hat "bring ich morgen nach", und der kontrolleur immer Schulterzuckend weitergegangen ist.

Mitglied inaktiv - 05.07.2007, 20:04



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Bei uns ist es so: Wenn die Monats-/Jahreskarte personengebunden ist, dann darf man sie nachzeigen und zahlt dann 5 € Gebühr. Wenn die Karte übertragbar ist, dann zahlt man wie beim Schwarzfahren, denn es könnte ja sein, dass in der Zeit jemand anders mit der Fahrkarte rumfährt. LG sun

Mitglied inaktiv - 06.07.2007, 12:06