Geschrieben von Mandy2 am 03.06.2008, 12:52 Uhr |
Vertauschtes verloren
Hallo,
meine Tochter hat mit einer Klassenkameradin Gameboy-Spiele ausgetauscht, die Freundin hat das Spiel von meiner Tochter nun verbasselt, der NP war ca. 40,00 €. Das Spiel war ca 6 Mon. alt, sie hat meiner Tochter nun 40,00 € angeboten, ich weiß nicht ob sie das wirklich vor hat, mir ist das auch etwas viel, da es ja kein neues Spiel war, was würdet ihr in so einem Fall erwarten.
Lg. Mandy
Re: Vertauschtes verloren
Antwort von RenateK am 03.06.2008, 12:57 Uhr
Hallo,
ich finde das schon in Ordnung. Alternativ fände ich es auch ok, wenn sie das gleiche Spiel gebraucht ab in Ordnung auftreiben könnte. Aber einen gleichwertigen Ersatz würde ich da schon erwarten und wenns nicht anders als mit Neukaufen geht, ist das halt so.
Gruß, Renate
Ich finde es eigentlich okay
Antwort von ninas am 03.06.2008, 13:00 Uhr
sie will ihren Schaden wieder gut machen.
Vielleicht findest du ja das Spiel etwas günstiger bei Ebay, und vielleicht kannst dann dem Mädchen ein bisschen was zusteuern, damit sie nicht die ganzen 40 Euro alleine tragen muss.
Auf jeden Fall solltet ihr gemeinsam versuchen das Spiel deiner Tochter zu ersetzen.
Re: Vertauschtes verloren
Antwort von line1 am 03.06.2008, 14:09 Uhr
Deine Tochter kann doch einfach das Spile der Freundin behalten
Halbe halbe
Antwort von Claudia36 am 03.06.2008, 18:01 Uhr
Ich würde es halbe Halbe machen...sie 20€ und du den Rest...bzw deine Tochter.
Dann soll sie halt nix mehr verleihen.
Ich finde es sehr großzügig das sie das ganze Spiel ersetzen will, deswegen solltest du ihr entgegenkommen.
Bei anderen hättest du nicht einen Cent gesehen.
Claudia
Das versteh ich nicht...
Antwort von Pauline04 am 03.06.2008, 18:03 Uhr
also das, was hier manche meinen:
Wenn mein Kind also ein Spiel verleiht und der Ausleiher verliert es - dann soll ich die Hälfte drauf legen?
bssssssssssss ?
Nö. Ich würde dem Kind ANBIETEN das Spiel irgendwo günstiger zu bekommen. Evtl. hat man da als Erwachsener mehr Durch- oder Überblick. Aber ich würd dohc nicht die Hälfte bezahlen ?
Nö.
Pauline
Re: Das versteh ich nicht...-ich auch nicht!
Antwort von Tathogo am 04.06.2008, 10:11 Uhr
Wenn die Freundin das Spiel verbaselt hat muss sie es ersetzen.Punkt.
Ich würde da gar kein Geld fliessen lassen,sondern ich würde ihr sagen sie soll ein (neues?) Spiel besorgen-dann kann sie ja schauen ob sies evtl irgendwo billiger bekommt.
LG
Tanja
Re: Vertauschtes verloren
Antwort von Sylvia1 am 04.06.2008, 13:14 Uhr
Hallo,
ich finde es ebenfalls richtig und anständig (aber eigentlich selbstverständlich!), dass sie es anbietet, das Spiel komplett zu ersetzen. Es ist nun einmal so, dass - wenn man sich etwas ausleiht und man es verbaselt oder kaputt macht - man es ersetzen muss. Ein gebrauchtes Spiel würde ich nicht kaufen wollen (vielleicht ist es in schlechterem Zustand als das verlorengegangene oder stammt aus fragwürdiger Quelle?) und das würde ich auch nicht annehmen an eurer Stelle.
Ich würde das derzeitige Angebot des Mädchens ohne wenn und aber annehmen. Du weißt jetzt zumindest, dass das anständige Leute sind, denen man auch ohne Bedenken mal etwas leihen kann (und die dafür geradestehen und aufkommen, wenn es weg ist). So ist es richtig und so sollte es immer sein! (Mir ist natürlich aus eigenen leidvollen Erfahrungen bekannt, dass es genug Negativ-Beispiele gibt, aber diese sollte man sich nicht zum Vorbild nehmen und das sind dann diejenigen Leute, denen man maximal einmal und danach nie wieder etwas leiht.)
Wenn meine Tochter sich etwas ausleihen würde und sie es dann verbaselt oder kaputt macht, dann wäre es für mich auch selbstverständlich, dass sie
a) dem Eigentümer des Gegenstandes unverzüglich die Wahrheit mitteilt, nämlich dass es weg oder kaputt ist und
b) ohne wenn und aber den vollen Kaufpreis (Neupreis) erstattet. Ggf. würde ich diesen Betrag halt vorstrecken und sie müsste ihn bei mir abstottern vom Taschengeld, welches sie in der nächsten Zeit bekommt, wenn der Betrag nicht in ihrer Spardose oder auf ihrem Sparbuch vorhanden ist. Strafe muss schließlich sein und irgendwie müssen die Kinder lernen, dass mit anderer Leute Gegenstände noch sorgfältiger umzugehen hat als mit den eigenen.
Viele Grüße
Sylvia
Völlig in Ordnung.
Antwort von Trini am 05.06.2008, 7:53 Uhr
Beim Abstottern oder Gebraucht-Kauf sollten ihr zudem ihre Eltern helfen und nicht die Eltern der "Geschädigten".
Trini
Re: Wir haben es jetzt so geregelt
Antwort von Mandy2 am 05.06.2008, 9:33 Uhr
Hallo,
danke für Eure Antworten, es hat sich nun rausgestellt, das wohl bd. Mädchen Schuld an dem Verlust hatten, das Mädchen hat das Spiel wohl meiner Tochter beim Sport hingelegt, meine Tochter hats nicht mitbekommen und nicht genommen, so ist es wohl in der Umkleide liegengeblieben. Nun haben wir halbe halbe gemacht.
Lg. Mandy
Grrrrr kenne das Problem mit Schwimmbad
Mit 11 J. allein ins Freibad?
Drückt uns die Daumen...
@Ingo-Jürgen und Styrla wegen Stiefvater
Rauchen mit 14
Pupertaet????
Auf was muss ich mich einstellen...?
Unsere "Unendliche Geschichte"...so ist es jetzt
Umfrage:schambehaarung