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e shisha

Thema: e shisha

Hallo hat irgendjemand ein kind dass mit 14 jahren schon eine e shisha hat?

von alex980103 am 18.02.2015, 18:56



Antwort auf Beitrag von alex980103

nein, und ich würde die auch nie kaufen oder hier dulden

von bea+Michelle am 18.02.2015, 19:02



Antwort auf Beitrag von bea+Michelle

und ich würde den teufel tun sowas in dem alter zu hause zu akzeptieren. war letztens erst wieder aktuell im gespräch das festgestellt wurde wie schädlich die dinger sind insbesondere für jugendliche und deswegen die dinger auch auf 18+ gesetzt werden soll

Mitglied inaktiv - 18.02.2015, 20:17



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ne gibts hier nicht würd ich nie erlauben

von Mama mal 5 am 18.02.2015, 20:20



Antwort auf Beitrag von Mama mal 5

Hallo, hier auch definitv nein Gruß Dhana

von dhana am 18.02.2015, 20:44



Antwort auf Beitrag von alex980103

Aber, wir rauchen auch GAR nicht. Insofern hat das keinen Reiz. Trini

von Trini am 19.02.2015, 07:37



Antwort auf Beitrag von Trini

Ich nehme an, die Frage ist wohl weniger ob wir es als Eltern erlauben würden sondern eher ob jemand ein Kind hat, daß sich irgendwie ein e-shisha besorgt hat oder probiert hat (ich hoffe es!). Nun - erlauben würde ich es nie - ganz klar. ABER - Sohngroß hat mir erzählt, daß ein "Bekannter" so ein Ding hat (frage mich woher) und er es "versucht" hat. Ich bin ja froh, daß er es mir überhaupt erzählt hat. Ich fragte mit einem gebügelten Gesicht (Entsezten dahinter) wie es denn war und ob er wüsste, daß es noch gesundheitsschädlicher wäre als Zigaretten. Er antwortet : "doof - man hat irgendwie einen Apfelgeschmack im Mund und da könne man auch Kaugummi kauen". Wir führten darüber ein "erwachsenes" Gespräch - auch darüber wie gefährlich "probieren" bei anderen Substanzen ist und Ende. Ich frage öfters mal nach, auch wegen Drogen. Man kann nie sagen, daß sein Kind niemals mit einer solchen "Versuchung" konfrontiert wird - da kann man "verbieten" was das Zeug hält. Stark zu sein und NEIN zu sagen ist schwer - siehe unser Sohn. Bei einer E-shisha oder Zigarette ist der Schaden gering, aber es gibt da ganz andere Substanzen die mir "Angst" machen... auch Alkohol !

von Eileen am 19.02.2015, 09:26



Antwort auf Beitrag von alex980103

Wenn ein Teen keine eigene Shisha hat, verhindert das ja nicht den Konsum. Irgendwer in der Clique hat immer eine Shisha oder e-Shisha. Ich würde mich deshalb nicht so sehr an der Shisha-Besitzfrage aufhängen. Ein Totalverbot ist meistens wirkungslos und fördert auch nicht die Einsicht und die Selbstverantwortung bei Jugendlichen, ganz im Gegenteil. Viel wichtiger als solche Verbote finde ich es, sein Kind frühzeitig stark zu machen - damit es bei Dingen, die sich nicht gut anfühlen, Nein sagen kann, und zwar auch wenn man nicht dabei ist. Bauchgefühl und Intuition zu stärken, das ist für mich dabei der Knackpunkt. Denn zuerst muss der Teen ja merken, dass etwas nicht gut für ihn ist, dann kann er Nein sagen. Dies funktioniert bei meiner eigenen Tochter (15) besser als Verbote. Sie achtet schon ganz gut darauf, wie es ihr mit bestimmten Personen, aber auch bestimmten Situationen und Genussmitteln geht. Ein Kind mit intakter Intuition rutscht in der Regel erst gar nicht in schädliche oder extreme Experimente, auch wenn es vielleicht aus Neugier mal probiert. LG

von Mijou am 19.02.2015, 10:26



Antwort auf Beitrag von alex980103

Nein, meine Tochter (17) findet das auch doof. Allerdings treffen sich vor allem die Jungen ihrer Jahrgangsstufe schon länger regelmäßig zum Shisha rauchen...scheint also nicht ungewöhnlich zu sein...

von Birgit 2 am 19.02.2015, 11:03



Antwort auf Beitrag von alex980103

Gesundheits- und Jugendschutz verbessern Der Bundesrat setzt sich für Verbesserungen beim Gesundheits- und Jugendschutz ein. In einer am 19. September 2014 gefassten Entschließung spricht er sich für eine Überprüfung der bestehenden Regelungen zum Jugendschutz im Zusammenhang mit sogenannten E-Zigaretten und E-Shishas aus. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, eine Bewertung in Auftrag zu geben, ob und in welchem Maße die Schädlichkeit von E-Zigaretten und E-Shishas nachzuweisen ist. Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Regelung sollte eine selbstverpflichtende Vereinbarung mit dem Verband der E-Zigarettenhersteller herbeigeführt werden. Ziel müsse es sein, die Abgabe der genannten Produkte an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zu untersagen. Zur Begründung führen die Länder aus, dass Gesundheitsinstitute zu dem Ergebnis gekommen seien, dass die genannten Produkte aufgrund ihrer Bestandteile - wie zum Beispiel Nikotin und andere chemische Substanzen - zu Abhängigkeit und erheblichen Gesundheitsschädigungen führen können. Da die gegenwärtige Rechtslage im Jugendschutz hierzu nicht eindeutig sei, sollten die bestehenden Jugendschutzvorschriften und die Nichtraucherschutzbestimmungen überprüft und gegebenenfalls geändert werden. Stand: 19.09.2014

Mitglied inaktiv - 19.02.2015, 13:46



Antwort auf Beitrag von alex980103

Hier gab es in der 8. Klasse - da sind viele 14 - drei Verweise wg. Rauchens von e-Shisha.

von magistra am 19.02.2015, 16:22