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was genau ist schulbegleitung?

Thema: was genau ist schulbegleitung?

hallo, unser sohn (11) hat ads, er nimmt medis seid ende 2006. nun geht er in die 5. klasse einer realschule, kommt da (wenn man das ein oder andere auge zu drückt) eigentlich mit ..... aber es könnte oder sollte deutlich besser laufen. nun habe ich den begriff "schulbegleitung" irgendwo gelesen und danach gegoogelt aber nicht die genaue beschreibung gefunden. kann mir hier vielleicht jemand sagen was eine schulbegleitung ist und wann man sie beantragen kann?? viele grüße luna

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 10:48



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Verstehe ich nicht, dass google dir nicht weitergeholfen hat. Gleich der erste Treffer bietet doch gute Erklärungen. Hier heißt es u.a.: "(...)Ein Schulbegleiter, auch Integrationshelfer genannt, ist eine Person, die während eines Teils oder auch während der gesamten Schulzeit (einschließlich des Schulweges) bei einem Schüler ist, um dessen behinderungsbedingte Defizite zu kompensieren und Hilfestellungen zu geben.(...) Schulbegleitung ermöglicht Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen den Besuch der für sie geeigneten Schulform. Sie richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung zum Schulbesuch auf individuelle Unterstützung angewiesen sind. (...) Zuständig für die Übernahme der Kosten der Schulbegleitung sind die Sozialämter. Eltern die eine Schulbegleitung für ihr Kind benötigen, müssen beim zuständigen Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung stellen.(...)" aus: http://www.hoffmann-gress.de/skripten/Schulbegleitung.pdf Folgendes steht im zweiten Treffer: "Schulbegleitung richtet sich an: - Kinder und Jugendliche, die aufgrund ihrer Behinderung beim Schulbesuch auf unmit- telbare, individuelle Unterstützung angewiesen sind, um diese zur Erfüllung der Schul- pflicht in den Klassenverband und die Schulgemeinschaft integrieren zu können. - Hierzu können gehören: Schüler/innen – o mit herausforderndem Verhalten o mit besonderen Kommunikationsbedürfnissen o mit Bedarf an pflegerischen, medizinischen und therapeutischen Hilfen o die sich selbst oder andere gefährden Schulbegleitung kann beantragt werden auf der Grundlage folgender Gesetzgebungen: § 54 SGB XII § 35a SGB VIII Schulbegleitung ist unabhängig von der besuchten Schulform." aus: http://www.vds-nrw.de/Aktuelles/Handreichungen/Handreichungen%20Schulbegleitung.pdf HTH Liebe Grüße Ebba

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 13:11



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hallo, ja ich habe mich da wohl eben etwas falsch ausgedrückt. ich meinte natürlich die schulbegleitung im bezug auf ads ..... das gibts nämlich auch. und da hätte ich halt gerne gewußt wie dann z.b. der unterricht abläuft bzw. was diese begleitperson macht usw. gruß luna

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 13:23



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Ich denke, auch dann wenn Dein Sohn ADS hat sind die Kriterien nicht viel anders. Voraussetzung wäre dann IMHO wohl, dass das ADS so ausgeprägt ist, dass es bei Deinem Sohn schon als sog. seelische Behinderung angesehen werden könnte bzw. Dein Sohn von einer solchen seelischen Behinderung bedroht ist. Als "passende" Paragraphen kommen hier ggf. §§ 35a SGB VIII, 53 SGB XII. Soweit meine Recherchen ohne eigene Erfahrungen u. sonst. Hintergrundkenntnisse. Aber, vielleicht hilft es dennoch weiter. Ich denke zuständig für den Antrag auf Schulbegleitung/Integrationshilfe ist m.E. das Jugendamt. Zumindest aber müsste man Euch dort weiterhelfen können. Liebe Grüße Ebba

Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 15:55



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Hallo Luna in der Klasse meiner Großen hatte in der ersten Klasse ein Junge eine Schulbegleitung wg. ADS dabei. Letztendlich hatte die Mutter dann aber den Versuch abgebrochen da es sich als nicht so sehr hilfreich darstellte. Zwischendurch wechselte auch die Betreuungsperson. Gründe sind mir unbekannt. Ich denke es hängt sehr vom jeweiligen Zivi ab der das macht. Letztendlich sind das aber Laien die sich mit ADS nicht auskennen und evtl. nur geringes Interesse an der Situation haben. Wenn Du einen guten erwischst sieht es natürlich anders aus. Und die Lehrer müssen mitspielen und sich mit den Eltern und dem Zivi einigen welche Aufgaben er erfüllen muss, z.B. allgemeine Unterstützung des Lehrers auch bei anderen Kindern was dazu führt dass der Lehrer mehr Zeit mit dem besonderen Kind verbringen kann. Mehr kann ich Dir dazu nicht sagen. Leider. Servus Karin

Mitglied inaktiv - 28.05.2009, 07:24