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Wie geht man gegen Zeugnisbeurteilunge vor?

Thema: Wie geht man gegen Zeugnisbeurteilunge vor?

Hallo, meine Tochter (7/Gymn.) bekommt einmal im Jahr (zum Halbjahr) eine Beurteilung auf ihr Zeugnis. Die ist in diesem Jahr (wie ich finde) viel zu negativ ausgefallen. Und passt so nicht zu den Noten die daneben stehen. Geärgert hat mich das schon, aber vorgehen wollt ich dagegen nicht, weil ich es nicht für soooo wichtig hielt. Nächstes Jahr kommt sie nun in die 8. und müsste sich evtl. mit dem Halbjahreszeugnis für einen Praktikumsplatz bewerben (ich weiß es nicht genau, wenn nicht auch egal). Wie könnte man gegen so eine Beurteilung denn überhaupt vorgehen? Ich würde das evtl. schon mal mit dem Lehrer im Vorfeld abklären, das ich dazu bereit wäre. Lg. mandy

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 11:45



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Hi Ich habe keine Ahnung, aber wie willst du das denn im Vorfeld klären? Sagste dann: Herr XYZ, wenn die nächste Beurteilung so schlecht ist ,dann geh ich dagegen vor? Bei allem Respekt, das fände ich heftig.... Liebe Grüße, Vio

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 12:13



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besprechen solltest du das schon mal mit dem Lehrer - am besten mit Kind. Irgendeinen Grund hat so eine Beurteilung ja ( meine sind auch keine Engel). Auch wenn Kind sagt, dass alles in Butter ist. Die Lehrer haben da oft eine andere Sicht. Bei beidseitigem Bemühen wird die Beurteilung dann evtl. auch besser ausfallen, so dass kein Grund vorliegt, dagegen vorzugehen. Außerdem glaub ich nicht, dass das einen argen Einfluss hat auf Möglichkeit, einen Praktikumsplatz zu bekommen. Was machen denn eure da für Praktika? Bei uns kenn ich das nur in Klasse 10 für eine Woche - Bogi nennt sich das dann und da braucht man meist gar kein Zeugnis vorlegen.

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 12:23



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Hallo, wie das mit dem Praktikum ist, weiß ich auch nicht so ganau, aber irgendwann müsste sie sich ja auch um einen Ausbildungsplatz damit bewerben. Vielleicht wäre es wirklich sinnvoll, sich mal zusammen zu setzen und das alles zu besprechen. Lg. Mandy

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 12:35



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Ich würde das Gespräch mit der Lehrerin suchen, um herauszufinden, warum die Beurteilung so schlecht ist. Aber sachlich und konstruktiv, nicht vorwurfsvoll oder drohend. Kinder, so lieb sie auch zu Hause sind, können sich in der Schule auch von einer ganz anderen Seite zeigen. Dass diese Beurteilung allerdings abgeändert wird, bezweifle ich, das Zeugnis wird so bleiben. Für die Zukunft wäre es aber sinnvoll, wenn Du das Gespräch mit der Lehrerin suchst.

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 13:43



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Hallo, er beschreibt nicht ihr Verhalten, mehr die Leistungen, die Noten sind aber ok. Ich weiß halt nicht, ob sowas im Nachhinein noch abgeändert wird. In diesem Jahr ist es halt noch nicht wichtig, aber irgendwann schon. Lg. Mandy

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 14:00



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Ich kann mir nicht vorstellen, dass auf einem Zeugnis, mit dem man sich bewerben will, eine schriftliche Beurteilung steht. Aber ich habe eh noch nie davon gehört, dass es das im Gymnasium noch gibt. Wenn dir die Beurteilung nicht gefällt, rede mit dem Klassenlehrer darüber - vielleicht wird dir dann vieles klarer. Am besten nimmst du gleich deine Tochter mit, damit sie hört, warum die Beurteilung so schlecht ausfiel und sich dementsprechend verbessern kann.

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 13:58



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Hallo, Zensuren sollen sich aus unterschiedlichen Bewertungen für erbrachte Leistungen zusammensetzen. Dieses ist klar geregelt. Es gibt einerseits vom Land vorgeschriebene Aspekte dazu, und jede Schule hat über die Fachkonferenz zusätzliche Rahmenrichtlinien. Die sind klar vorgegeben und müssen auf Anfrage transparent für alle Beteiligten vorhanden sein. Die Fachkonferenz an der Schule entscheidet: - wie viele schriftliche Arbeiten werden geschrieben - wie fließen mündlich/schriftlich in die Zensuren ein - welche Arbeiten werden geschrieben und in welchem Verhältnis stehen sie So sieht die rechtliche Seite aus. Für Dich heißt es, zunächst Kontakt mit dem Lehrer aufnehmen. Frage, wie die Zensur sich zusammensetzt. Wie sind die Erwartungen in den einzelnen Teilbereichen. Es bringt gar nichts, wenn Du Krawal machst und drohst. Dies entspricht sicherlich auch nicht, wie Du ein Verhalten Deiner Tochter zu anderen wünschst. Sachlich sein ist das einzig richtige. Es ist bestimmt auch besser, wenn Du nicht sofort Deinen Meinung kundtust,

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 14:21



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Hallo, um was für Beurteilungen geht es dir denn genau? Meinst du Kopfnoten , also Beurteilungen des Arbeits- und Sozialverhaltens oder Bemerkungen zu den Leistungen in einzelnen Fächern? Geändert wird nach der Konferenz, in der das Zeugnis verabschiedet wird, nichts mehr und selbst wenn du in der Konferenz dabei wärst, hättest du kein Stimmrecht. Bemerkungen etc. werden vom Kollegium, das die Klasse unterrichtet, beschlossen. Henriette

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 15:18



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mach dir nicht soviel sorgen. das gespräch hättest du sofort suchen müssen. ich habe noch nie gehört dass man sich irgendwo für irgendwas mit einem zeugnis aus der 7. klasse bewerben muss. bei uns in der realschule haben die kinder in der 9 und 10 klasse ein praktikum. wenn überhaupt, dann müssen sie nur eine kleine schriftliche bewerbung abgeben, ohne irgendwelche zeugnisse. und wenn es doch verlangt wird, dann vom letzten zeugnis. und dann auch nur das zeugnis und nicht díe anlage des sozialverhaltens. bei meinem sohn passen zeugniss und sozialverhaltensbeurteilung eigentlich auch gar nicht zusammen, aber so ist er eben!! aber wenn es für dich total unverständlich ist, würde ich trotzdem noch das gespräch zum lehrer suchen, um die sache zu klären. aber ich glaube kaum, dass noch irgendwas geändert wird. lg

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 18:31



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Hallo, also für das Praktikum muss sich Deine Tochter nicht mit dem Zeugnis bewerben. Wir haben diese Bewerbung gerade hinter uns. Sie sollte nur einen Brief schreiben, in dem sie sich kurz vorstellt mit Alter, Schule auf die sie geht und warum sie gerade da ein Praktikum machen will. Von der Schule gibt es zwei Formulare die der Betrieb ausfüllen muss, da steht aber auch nichts über Noten/Sozial- und Arbeitsverhalten drin. Ich würde einfach mal das Gespräch mit den Lehrern suchen, warum die Note zustandegekommen ist. Ansonsten: Keep cool! LG

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 19:11



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Zeugnisse, die den Status nicht verändern, wirst du nicht anfechten können (also nur bei sowas wie Nichtversetzung, Abschluss nicht bestehen oder so). Ich würde auch das Gespräch suchen und hören, wie es zu dieser Einschätzung kommt, und was deine Tochter tun kann, um sich zu verbessern. LG sun

Mitglied inaktiv - 05.03.2010, 19:32