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Note 6 gerechtfertigt oder nicht??? War das schummeln oder nicht???

Thema: Note 6 gerechtfertigt oder nicht??? War das schummeln oder nicht???

Hallo zusammen, meine Tochter hat seit Anfang des Schuljahres immer Montags 5. Stunde eine Freistunde. Ihre Lateinlehrerin hat ihr geraten diese Freistunde zum Vokabel lernen zu nutzen. Dazu hat sich meine Tochter immer am Vortag Latein und Italienischvokabeln ins Federmäppchen gesteckt, um diese am nächsten Tag zu lernen. (8. Klasse übrigens) Nun hat sie gestern in der 3. Stunde Lateinschulaufgabe geschrieben. Ein anderes Mädchen wurde beim spicken erwischt und daraufhin hat die Lehrerin stichprobenartig Federmäppchen kontrolliert. Meine Tochter hat schlagartig an ihre Vokabeln gedacht, die sie im Federmäppchen liegen hat - eben zum lernen. Sie hat sich gemeldet und das der Lehrerin gesagt (die es ihr selbst am Anfang des Schuljahres so empfohlen hat). Nun ist die Lehrerin natürlich in der Zwickmühle. Sie muss das Mädchen das geschummelt hat bestrafen und möchte ihr ein sechs in der Schulaufgabe geben. Da meine Tochter nicht daran gedacht hat, die Vokabeln wegzuräumen und diese auch im Federmäppchen auf dem Tisch waren, soll auch sie eine sechs bekommen. Sie hätte ja - wie das andere Mädchen auch - schummeln können. Klar - es darf kein Fachmaterial bei Schulaufgaben auf dem Tisch sein, aber es waren ja immerhin auch Italienisch Vokabeln dabei. Die Lehrerin hat jetzt gesagt, sie möchte diesen Fall mit anderen Lehrern besprechen. Wie seht ihr das? Beide eine sechs oder eine andere Lösung? Freu mich auf Eure Meinungen Beba1970

von Beba1970 am 16.06.2015, 08:22



Antwort auf Beitrag von Beba1970

Hallo! In einer ähnlichen Situation hat mein Sohn in der 6. in seiner allerersten Klausur in Latein eine 6 kassiert. (Er hatte alles richtig!) Ich weiß, dass er nicht geschummelt hat, aber die Regeln sind nun mal wie sie sind: Keinerlei Hilfsmittel und Notizen sind erlaubt nicht in Mäppchen, nicht auf dem Tisch, nicht in der Bank - ausschließlich im Ranzen und dafür sind die Kinder selber verantwortlich. War das so bei meinem Sohn, bei Deiner Tochter? - Definitiv: NEIN! Mein Sohn hatte das geschlossene Vokabelheft in der Bank "vergessen". Das hat gereicht - im Vokabelheft hatte er nicht geblättert. Bei uns wollte die Lehrerin definitiv ein Exempel statuieren und dafür hat sie weder den Austausch mit anderen Lehrern noch mit uns Eltern noch mit dem Kind gebraucht. Unterm Strich: man kann es überleben und ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Sohn unbeabsichtigt kein spick-taugliches Material rumliegen lässt, während keiner der nächsten bestimmt 100 Klausuren, die er noch schreiben wird. Macht kein zu großes Drama draus, es lohnt sich nicht! LG, 2.

von 2auseinemholz am 16.06.2015, 10:25



Antwort auf Beitrag von Beba1970

na ja - blöd gelaufen für 'Deine Tochter - aber sie ist ja nun mal auch kein Kleinkind mehr wenn sie in der 8. Klasse ist. Da es aber absolut kein Beinbruch ist weil diese Noten sowieso keinen interessieren - abhaken und in Zukunft besser machen. Gruß Birgit

von Birgit67 am 16.06.2015, 10:58



Antwort auf Beitrag von Birgit67

Eine 6 in einer Schulaufgabe könnte für manche Kinder ein Beinbruch sein. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 16.06.2015, 11:27



Antwort auf Beitrag von Beba1970

In den Schulregeln hier (und zwar an allen Schulen, die ich über meine Kinder bisher "kennengelernt" habe) steht, daß Unterschleif - und zwar schon der VERSUCH - automatisch und ohne Ausnahme mit einer 6 gewertet wird. Da haben Lehrer auch keinen Spielraum. Ich finde es nett von der Lehrerin, daß sie zumindest anerkennt, daß Deine Tochter es wahrscheinlich nicht absichtlich gemacht hat. Das zeigt, daß sie den Vorfall durchaus einordnen kann. In der Klasse von KindGroß bekam bei einem ähnlichen Vorfall das betroffene Kind die Möglichkeit, den 6er durch ein Referat "abzumildern". Ich würde mit einer 6 rechnen und das Kind fragen lassen, was es tun kann, damit die Note nicht so stark in die Endnote einfließt.

von Strudelteigteilchen am 16.06.2015, 11:00



Antwort auf Beitrag von Strudelteigteilchen

Die meisten Lehrer sind fair und geben Schülern, die eine schlechte Note in der Schulaufgabe geschrieben haben, die Möglichkeit, diese durch ein Referat oder ähnliches auszugleichen. Insbesondere, wenn offensichtlich ist, dass die miese Note nicht durch Faulheit, Doofheit und Aufsässigkeit entstanden ist, sondern durch unfaire Umstände wie bei euch.

Mitglied inaktiv - 20.06.2015, 10:05



Antwort auf Beitrag von Beba1970

Guten Morgen, mh - kommt darauf an. War der Test angekündigt? Wenn ja, dann war es Ihre eigene "Dusseligkeit". Sie wusste ja, dass sie die Vokabeln im Mäppchen hatte (macht sie schließlich seit 9 Monaten so). Vielleicht hat sie auch darauf "sepukuliert", dass man notfalls, eventuell, ggf.,...mal ins Mäppchen schauen kann.. Ich finde es so oder so nicht dramatisch. Sie hat was daraus gelernt und sebst wenn sie eine schlechte Zensur bekommt, wir ihre Versetzung wohl dadurch nicht gefährdet sein. Für die Lehrerin ist es in jedem Fall doof. Eine von beiden Schülerinen wird sich mit Sicherheit ungerecht behandelt fühlen. LG Joy

von Joy1 am 16.06.2015, 11:06



Antwort auf Beitrag von Beba1970

Nur eine Missbilligung statt der 6??? Gelegenheit zum Nachschreiben - zusätzlich zur 6??? Sie hätte es ja uch drauf ankommen lassen können. Trini

von Trini am 16.06.2015, 11:25



Antwort auf Beitrag von Beba1970

Wenn ich die Lehrerin wäre, würde ich beide Kinder nachschreiben lassen. Ohne Mäppchen und Gedöns auf den Tischen. Die Lehrerin hat stichprobenartig geprüft und dein Kind hat sich freiwillig gemeldet. Vielleicht wäre ihre Mappe gar nicht in die Stichprobe gefallen. Vielleicht war die Mappe geschossen und wäre auch geschlossen geblieben. Vielleicht hatten 5 andere Kinder Spickzettel an anderen Ort und haben sie nach der Stichprobenuntersuchung sogar genutzt....

von Carmar am 17.06.2015, 11:03



Antwort auf Beitrag von Beba1970

....was sagen denn die Schulregeln konkret aus? Deine Tochter sitzt am Tisch und schreibt den Test. Die Lehrerin hat deine Tochter doch nicht beim schummeln erwischt, oder? Nur der Täter kann doch bestraft werden, nämlich der, der erwischt wird. Wer spickt denn nicht. Ich kenne nur das erwischen mit einer "Bestrafung". In eurem Fall das erwischen beim reinschauen ins Mäppchen mit den dortigen Vokablen. Selbst wenn dein kind dort nur einen Stift heraus holen wollte, wäre "erwischt". So aber mit dem schreiben ohne erwischt zu werden, das wäre, als wenn man jeden Menschen im Mediamarkt, der am Eingang seine Tasche nicht angibt, als potentiellen Dieb deklarieren würde, nur weil ein Schild vor dem Mediamarkt steht, keine Taschen mit rein nehmen. Ein Dieb ist amn aber erst, wenn der Sicherheitsbeamte einen am Ausgang mit voller Tasche erwischt.

von Caot am 18.06.2015, 09:17



Antwort auf Beitrag von Caot

Die Regeln (zumindest bei uns) sagen, dass schon die Möglichkeit des Versuchs zu Spicken bestraft werden muss. Absolut alles Material, das auch nur annähernd mit dem Fach zu tun hat, muss verschwunden sein. Das wissen schon die Kleinsten und müssen sich selbstständig darum kümmern. Tun sie es nicht (absichtlich oder einfach vergessen) und werden erwischt, so ist es ein Spickversuch. Manchmal ungerecht, aber manchmal auch nicht. Da sollte der Lehrer auch konsequent sein und alle gleich behandeln. Und es den Betroffenen im Nachhinein noch einmal erklären. Vergleichbar: man sagt an, dass der Nächste, der unaufgefordert spricht, eine Zusatzarbeit kriegt. Das nettesten Kind, das nie stört, quakt rein. Leider Pech gehabt...

von Vreni1982 am 27.06.2015, 23:48