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Wie lange dürfen 17jährige alleine unterwegs sein?

Thema: Wie lange dürfen 17jährige alleine unterwegs sein?

Die Freundinnen meiner Tochter sind teils bis vier Uhr morgens in der Stadt unterwegs. Dürfen die das? Meinen Tochter will da auch mit, aber die sind doch alle noch minderjährig.

von Mehtab am 16.09.2020, 12:29



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Ja, ich dächte schon. Nur nicht in Kneipen, da gelten andere Bestimmungen. Im Zweifel ist ein "Muttizettel" ganz brauchbar, sonst ruft die Polizei Dich an (bei einer Kontrolle), ob Ihr wisst, dass dein Kind so spät unterwegs ist. Googel doch mal.

von Caot am 16.09.2020, 12:44



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Solange wie die Eltern es erlauben. Es gibt dafür keine Regelungen.

von lilly1211 am 16.09.2020, 13:29



Antwort auf Beitrag von lilly1211

stimmt. Sie duerfen nur zu bestimmten Zeiten nicht mehr in Gaststaetten sitzen... Interessiert hier nur keinen. Mein Sohn, neulich noch 16 *gg*, war bis 2 Uhr an einem WE draussen, weil sie eine Freundin aus seiner Klasse verabschiedet haben. Und sie waren nach Mitternacht Essen (in Berlin ist alles moeglich *gg*) Erlaubt habe ich es auch nur der Unstaende wegen.

von Holzkohle am 16.09.2020, 17:24



Antwort auf Beitrag von Mehtab

So lange wie du es erlaubst. Meine ist 17,5 manchmal ist sie sogar schon um 22 Uhr daheim. Andere Tage um 2. Einzige Regel nicht allein nach Hause. Sonst hole ich sie.

von LaLeMe am 16.09.2020, 14:31



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Danke für eure Antworten! Ich möchte natürlich nicht um ein oder zwei Uhr morgens von der Polizei angerufen werden, und ich möchte auch, dass sich meine Tochter an die geltenden Vorschriften hält, aber das ist etwas kompliziert, wenn ich diese Vorschriften gar nicht kenne. Ich weiß nicht, ob die Jugendlichen sich eher draußen rumtreiben, was ja bei dieser Witterung noch problemlos möglich ist, oder ob sie sich auch in Lokalen aufhalten, was spätestens in ein zwei Monaten bestimmt der Fall sein wird.

von Mehtab am 17.09.2020, 13:15



Antwort auf Beitrag von Mehtab

es hat ja aktuell wenig offen oder? also müssen sie sich ja entweder privat oder draußen aufhalten.

Mitglied inaktiv - 17.09.2020, 13:41



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Die sind da sehr kreativ und finden schon was. Gestern waren sie in Uninähe, wo es so schöne Lokale mit jungen Leuten gibt. So was! Sie kam dann nicht nach Hause, weil ich wollte dass sie um zwölf heimfahren. Deshalb bestand sie darauf, bei einer Freundin zu übernachten, wo die Mutter sich gegen die Tochter nicht durchsetzen kann. (Das ist jetzt meine Version.)

von Mehtab am 19.09.2020, 19:09



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Also laut Jugendschutzgesetz dürfen 17jährige zB in Gaststätten bis Mitternacht unterwegs sein. Ich nehme das auch so als Richtwert für meinen 16jährigen. Wobei ich bei privaten Feiern auch durchaus erlauben würde, dass er länger bleiben darf, wenn ich weiß, wo er ist und wie er heim kommt...

von kuestenkind68 am 17.09.2020, 18:42



Antwort auf Beitrag von Mehtab

Hallo, das Jugendschutzgesetz ist, wie der Name schon sagt, zum Schutz der Jugendlichen da. Diese sind dort immer im Passiv, können somit nicht gegen das Gesetz verstoßen und dürfen sich sich die ganze Nacht in Lokalitäten aufhalten. Für sie ist nur wichtig zu wissen, dass sie eben damit rechnen müssen, um Mitternacht rauszufliegen, bzw. danach nicht mehr eingelassen zu werden. Man könnte diskutieren, ob sie dem Betreiber ein Bußgeld ersparen sollten, aber der hat schließlich auch was von seinen Gästen und muss halt besser aufpassen, wer sich da tummelt, wenn er keine OWI begehen will. Oft handelt es sich nicht um ein Versehen, weil ein Jugendlicher vielleicht deutlich älter aussah, sondern um volle Absicht. Hauptsache, der Rubel rollt.

von Siebi am 18.09.2020, 15:09