Thema:
wie lange weg mit 14jahre
Meine tochter darf am wochenende bis 22uhr raus...ich weiß wo sie ist(hab sie noch nie kontroliert,vertrau ihr)und hat handy dabei....unter der woche 20-20:30uhr....finde für eine 14jährige recht lange....tochter würde gern länger raus....hab aber definitiv nein gesagt....
Wie lange dürfen eure 14jährige raus.....
von
mamavonzwei
am 07.06.2012, 22:14
*hust* wir haben hier eine sehr lange Leine für unsere Teenies. Mein 14jähriger Sohn darf in der Woche bis 21:30 Uhr und am Wochenende bis 23Uhr. Sein Handy hat er immer dabei. Bis jetzt sind wir gut damit gefahren und wenn er doch mal Mist baut, werden die Zeiten einige Wochen lang drastisch gekürzt.
Ich selbst durfte damals auch so lange weg, vielleicht sehe ich es deshalb so locker...
von
LoveMum
am 07.06.2012, 23:39
Bei uns auf dem Dorf ist nix mit weggehen unter der Woche. Aber gegen 20.30 würde ich schon wollen, dass Kind wieder da ist und 21 Uhr im bett. am Wochenende wäre bis 22 Uhr erlaubt, länger ist laut Gesetz schon mal nicht erlaubt
von
sechsfachmama
am 08.06.2012, 01:18
>länger ist laut Gesetz schon mal nicht erlaubt
Es gibt kein Gesetz in dem geregelt ist wie lange Kinder/Jugendliche draußen bleiben dürfen.
von
hgmeier
am 08.06.2012, 06:42
http://www.gesetze-im-internet.de/juschg/BJNR273000002.html#BJNR273000002BJNG000200000
Es gibt schon regelungen
Und wenn unser Kind mit unserer evang. Jugendgruppe unterwegs ist (nicht zum treffen in den eigenen Räumen, das ist was anderes), dann nMuss ich eine schriftliche Erlaubnis mitschicken, dass sie nach 22 Uhr mit der Gruppe unterwegs sein darf
von
sechsfachmama
am 08.06.2012, 08:16
... dieses Gesetz sagt nur aus wie lange Jugendliche sich in Gaststätten aufhalten dürfen. Vor der Tür der Gaststätte können sie sich juristisch die ganze Nacht rumhängen.
von
hgmeier
am 08.06.2012, 09:25
meine tochter wurde schon mal nach hause gebracht, weil sie sich zusammen mit anderen jugendlichen auf dem marktplatz getroffen hat. laut einer mir bekannten anwohnerin verhielten sich die jungendlichen anständig. die polizei fuhr vorbei, kontrollierte die ausweise und brachte alle unter 16 jahren nach hause. vielleicht ist das nur bei uns so oder die polizisten waren falsch informiert, auf jeden fall durfte meine tochter von da ab nur noch bis 22 uhr weg.
jetzt mit 16 darf sie bis 24 uhr
Mitglied inaktiv - 09.06.2012, 11:21
Antwort auf diesen Beitrag
und genau das ist es auch...bis 16 nur bis 22.00 danach muß nachgewiesen werden das der aufenthalt mit einem sorgeberechtigten ist oder genehmigt ist mit entsprechendem zettel und einer übertragung der aufsichtspflicht an eine ältere person.
hier werden alle unter 16 auch nach hausse kutschiert bei antreffen...nur werden viele polizisten nicht tätig weil viele schon sehr viel älter aussehen udn jeden zu kontrollieren geht nicht
Mitglied inaktiv - 09.06.2012, 16:51
Antwort auf diesen Beitrag
Die würde ich gerne mal sehen.
von
hgmeier
am 09.06.2012, 21:26
Das hängt v.a. auch davon ab, wo sie ist.
Geht sie mit einer Freundin in die Stadt shoppen, dann soll sie gegen 19.30 Uhr zurück sein. Ist sie unter der Woche bei einer Freundin oder auf einer privaten Party, dann muss sie, wenn mit Fahrrad oder ÖN unterwegs um 20.00 Uhr zurück sein. Hole ich sie ab, dann darf's in der Woche auch 21.00 Uhr werden und am WE 23.00 Uhr.
In Kneipen geht sie derzeit noch überhaupt nicht und ich würde das auch nicht gestatten.
von
Ebba
am 08.06.2012, 07:30
Keine Ahnung, mein Sohn (15) will sowas gar nicht. Ich meine, bei einem Nachbarsfreund bleibt er vielleicht schon mal bis 22 Uhr oder länger, aber das ist kein Problem. Auf Feten geht er vielleicht 2mal im Jahr, wenn überhaupt, da dürfte er dann auch länger, allerdings übernachtet er meist dann gleich da. In der Woche essen wir so gegen 20-21 Uhr, aber das ist für ihn kein Problem, da die Freunde dann normalerweise auch Abend essen. Was sollte er denn in der Woche um die Zeit noch machen?
von
Emmi67
am 08.06.2012, 15:54
Mein Sohn ist zwar noch nicht so alt, aber wenn ich sehe wie lange hier die Kids draussen rumlungern, da geht mir echt die Hutschnur hoch.
Hab mich oft schon gefragt ob man nicht mal das Jugendamt verständigen sollte. Denn Kindergartenkinder haben für mich definitiv nach 20 Uhr draußen nichts mehr verloren.
Meine Einstellung:
Bis 14 Jahre 20 Uhr zuhause
14 bis 16 Jahre 22 Uhr zuhause / wenn am nächsten Tag Schule ist 21 Uhr
16 bis 18 Jahre 24 Uhr zuhause / wenn am nächsten Tag Schule ist 22 Uhr
Und wenn er bis dahin nicht zuhause ist, bin ich mir auch nicht zu schade ihn vor seiner Clique zu blamieren und mit der Polizei holen zu lassen.
Es gibt Regeln und basta. Wer sich nicht dran hält, hat mein Vertrauen nicht verdient.
von
Badefrosch
am 09.06.2012, 20:34
Die polizei sucht aber nicht so schnell,nur weil dein kind mal ne stunde seinen ausgang überzieht......
von
ccs
am 09.06.2012, 22:06
http://eltern.t-online.de/jugendschutzgesetz-2011-ausgang-aber-wie-lange-/id_18117010/index
schaut mal hier.....hier ist es ganz gut erklärt.
LG
von
Nimmersatt
am 24.06.2012, 11:14