Also das kann ich nicht glauben:
Ein 16-jähriger kann sich mit vorliegendem Personalausweis selbstständig und ohne Begleitung der Eltern (oder zumindest eines Elternteils) seinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt ändern???
Das kann doch nicht wahr sein oder ist es tatsächlich so??
von
ich_bins
am 29.10.2013, 19:16
So wie er einen Computer kaufen kann - den die Eltern zurücktragen, wenn sie mit dem Kauf nicht einverstanden sind?
von
Franke
am 29.10.2013, 20:24
Eigentlich nicht.
Wer sagt, dass das möglich ist?
von
Pamo
am 30.10.2013, 10:01
Huhu,
ich bin mir nicht ganz sicher.
Aber laut zb. Stadt Wuppertal und anderen Städten wäre eine Ummeldung AB 16 möglich ohne die Erlaubnis der Eltern.
Auch hier steht etwas das seit 2004 nur noch die Zustimmung der Eltern verlangt wird wenn das Kind ins Ausland möchte.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Wohnsitzwechsel-mit-16-Jahren---f123629.html
Ich denke, möglich wäre es schon.
Aber, da das Aufenthaltsbestimmungsrecht ja immernoch bei den Eltern liegt, könnten diese bestimmt dagegen vorgehen.
Außer es liegen vielleicht gute gründe vor, warum das Kind ausziehen möchte.
https://www.gerechte-sache.de/fragenantworten/meine-familie/kann-ich-bestimmen-wo-ich-wohne
Allerdings verstehe ich hier auch wieder, das es nicht möglich wäre.
Oder eben auch doch, ab vollendung des 16. Lebensjahres.
Merkwürdige Gesetze die wir da haben.
LG
Glimmerglitter
von
Glimmerglitter
am 30.10.2013, 11:02
Ja!
Ich bin selbst mit 16 J. umgezogen und meine Ausbildung dort angefangen, wo ich hingezogen bin. Ohne Unterschrift oder Erlaubnis der Eltern. War und ist keine nötig.
von
barnie
am 03.11.2013, 21:17
Hab allerdings keinen Mietvertrag unterschreiben müssen. Das geht nur mit 18 J. oder die Eltern unterschreiben mit!
War in einem Wohnheim der Ausbildungsstätte untergebracht.
von
barnie
am 03.11.2013, 21:19
So einfach ist das im "Normalfall" nicht.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bis zum 18. LJ bei den Eltern. Der "Minderjährige" darf ja, rein rechtlich gesehen, noch nicht mal einen eigenen Mietvertrag unterschreiben. Nur wenn den Eltern das Aufenthaltsbestimmungsrecht (bei Kindeswohlgefährdung) entzogen wird, kommt ein Auszug gegen den Willen der Eltern in Frage.
Was anderes ist es aber, wenn die Eltern damit einverstanden sind
Ich habe mal im JA gearbeitet, da wurde schon extrem geprüft, bis wir DAS befürwortet haben.
LG Jassy
von
Jassy2101
am 30.10.2013, 19:53
mit 16 kann er auf keinen fall alleine den miertvertrag unterschreiben
von
wesermami
am 01.11.2013, 13:39
Er könnte bei einer 18-jährigen Freundin unterschlüpfen? Da gibts doch viele Möglichkeiten.
von
Pamo
am 02.11.2013, 18:52