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Zwickmühle

Thema: Zwickmühle

Hallo liebe Gemeinde, Ich hätte da folgendes Problem und bin echt in der Zwickmühle. Aus bestimmten Gründen, die ich nicht näher erläutern möchte, habe ich erfahren (gelesen), dass meine Stieftocher (15) schriftlich festgehalten hat, dass sie a) angeblich von ihrem Vater kürzlich geschlagen und gewürgt würde ( also von meinem Mann... ich wüsste nicht, wann das gewesen sein soll?) und dass sie b) außerdem von sich selbst an befreundete Jungs nacktbilder verschickt oder beim duschen den Videochat mitlaufen lässt. Über Privatsphäre/ Briefgeheimnis kann man diskutieren, auf der anderen Seite steht die Fürsorgepflicht... ich kann sie selbst nicht damit konfrontieren. Hier läuft viel schief mit ihr in diesem Haushalt und mit ihrem Vater (sie lebt hier), das Verhältnis zwischen den beiden ist total kaputt, ich bin nur die „böse Komplizin“. Konfrontiere ich ihren Vater damit, weiß ich, dass es knallt und er unüberlegt handeln könnte. Er ist nicht gewalttätig, aber sehr impulsiv, brüllt rum, ist verletzt... er würde sie ohne nachzudenken darauf ansprechen und es würde eskalieren hier. Aber ich kann das doch nicht ignorieren? Erstens sind das verzweifelte Worte in der Mitteilung, ihr Vater hätte Ihr Gewalt angetan, auch wenn das so sicher nicht stimmt - er übt eigentlich „nur“ psychische Gewalt aus. Zweitens nutzt sie offenbar soziale Medien um Dinge zu tun, die man einfach nicht tun sollte... Ich mache mir Sorgen und bin ratlos, wie ich damit umgehen soll... Was würdet ihr tun?

von KatjaJ am 07.11.2018, 22:29



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Schwierig... Gibt es eine Mutter, die man mit ins Boot holen könnte (zumindest mit den Nacktbildern etc)?

Mitglied inaktiv - 08.11.2018, 07:38



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Nein, die Mutter streichelt ihr lediglich über den Kopf, will ihre Freundin sein und hat ansonsten ihre eigene Familie; erzieherische Verantwortung übernimmt sie lieber nicht

von KatjaJ am 08.11.2018, 16:05



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Hol dir Hilfe von außen! Familienhilfe, Schulsozialarbeiter, was auch immer. Das hört sich total verfahren an und ich denke nicht, dass ihr das anders wieder in den Griff bekommt.

von Shanalou am 08.11.2018, 08:04



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Habe ich versucht - ist ja nicht der erste Vorfall. Ich bin an die Klassenlehrerin herangetreten, und es gab ein Gespräch mit der KL, der Schulsozialarbeiterin, der Berufsberatung - die sehen die Probleme, aber keiner kommt an sie ran. Die haben mir aber auch gesagt, der Vater muss sich selbst kümmern, ich bin nicht erziehungsberechtigt. Daraufhin hat der Vater auf Vermittlung der Schule einen Termin bei der Erziehungsberatung wahrgenommen; dabei blieb es dann aber, weil die (angeblich) gemeint hatten, in der Pubertät knallt es in jeder Familie und das würde sich wieder beruhigen. Abgesehen davon müsste mein Mann bereit sein, 1. aktiv zu werden und 2. Dinge umzusetzen, wenn er sich beraten lässt; das ist er aber nur bedingt (Stichwort: Impulsivität...)

von KatjaJ am 08.11.2018, 16:17



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Ich denke, du solltest schon etwas tun. Kannst du noch einmal einen Termin bei einer Beratungsstelle vereinbaren und vielleicht erst mit deinem Mann ohne Tochter dort hingehen. Da kannst du dann sagen, was so passiert ist, und dein Mann würde in irgendeiner Form beraten werden, denn das, was da läuft, ist auch in der Pubertät nicht normal. Vielleicht würde er dort nicht so ausrasten, und bevor er seine Tochter widersieht würde er ein paar Ratschläge bekommen. Da ist ein Kind mit großen Problemen und niemand, d. h. kein Elternteil, will sich darum kümmern. So geht es auch nicht. Ich würde an deiner Stelle niemals mit deiner Stieftochter über so etwas reden, aber das wurde dir ja schon an anderer Stelle gesagt, dass du überhaupt nicht erziehungsberechtigt bist. Bei euch gibt es Probleme: Geht die Probleme an, denn sonst werden sie nicht kleiner!

von Mehtab am 08.11.2018, 17:42



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Hallo, Auch du kannst dich an eine Erziehungsberatungsstelle wenden. Schildere du die Problematik, und schaut gemeinsam, welche Möglichkeiten es gibt. Für die Schule ist es aufgrund des Datenschutzes schwierig mit dir zu sprechen. Wenn du allerdings von Vater und Mutter eine Vollmacht hast, müssten sie auch dir Auskunft geben. Ich hatte beim Lesen auch noch den Gedanken, dass deine Stieftochter bewusst auch etwas geschrieben haben könnte, um zu testen, ob du ihr hinterherschnüffelst. Du gehst davon aus, dass er sie nicht geschlagen hat. Aus der Sicht des Opfers kann aber wütende Wegschubsen auch als Schlagen empfunden werden. Mein Tip, du gehst zur Erziehungsberatungsstelle. LG luvi

von luvi am 10.11.2018, 17:34