Teenies

Teenies

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von sun1024 am 10.07.2007, 21:02 Uhr

@bambusi wg. Übernachten - rechtlicher Rahmen

Der Sorgeberechtigte darf das Übernachten von unter-16-jährigen erlauben, wenn er dadurch seine "Erziehungspflicht nicht gröblich verletzt".



§ 180
Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1. durch seine Vermittlung oder
2. durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

(2)... (hier folgen noch andere Themen)


LG sun

 
Die letzten 10 Beiträge im Forum Teenies
Die ersten Schritte in die Pubertät
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.