Haushaltshilfe - was zu beachten ist

Haushaltshilfe - was zu beachten ist

© Adobe Stock, Sergej Toporkov

Eine Staubschicht im Regal, ein schmutziger Boden und riesige Wäscheberge zum Bügeln - der Haushalt einer Familie bringt ganz automatisch eine lange Liste an regelmäßig wiederkehrenden Aufgaben mit sich. Möchte man die Hausarbeit nicht allein bewältigen, kann man sich eine Haushaltshilfe suchen - und manche Tätigkeiten delegieren.

Wie findet man eine passende Haushaltshilfe?

Eine gute Haushaltshilfe für einen privaten Haushalt wird oft über Mund-zu-Mund-Propaganda empfohlen. Hat jemand gute Erfahrungen gemacht, sollte man nachfragen und sich die Kontaktdaten der Hilfe geben lassen. Möglicherweise kann diese auch jemanden nennen, der noch einen Arbeitgeber sucht. Weiter kann man im Wochenblatt oder im Stellenteil der Tageszeitung nach den Gesuchen schauen oder auf den Seiten von Internetportalen. Hier findet man zudem auch diverse Vermittlungsstellen und Online-Portale, die Haushaltshilfen an Privathaushalte vermitteln. Bei Vertragsabschluss wird hier aber eine Vermittlungsgebühr fällig. Zu guter Letzt kann übrigens die Bundesagentur für Arbeit ebenfalls eine Hilfe vermitteln.

Mit der Anstellung einer Haushaltshilfe wird man zum Arbeitgeber - diese Situation kann man umgehen, indem man eine Reinigungsfirma beauftragt. Das Unternehmen entsendet dann einen Mitarbeiter, bei Krankheit oder Urlaub kommt eine Vertretung. Zwar sind die Kosten bei einer Reinigungsfirma etwas höher als bei einer Direktanstellung, aber dafür übernimmt die Firma die Haftung für ihre Angestellten und die Abrechnung.

Aufgaben - genau verabreden und schriftlich festhalten

Die Aufgaben der Haushaltshilfe müssen im Vorhinein genau geklärt werden: Grundsätzlich kann die Hilfe natürlich alle Aufgaben, wie Wäsche waschen, Wäsche bügeln, Staub wischen und Staub saugen oder das Essen kochen übernehmen. Meist sind es aber Putzarbeiten, die bei vielen Familien anstehen. Erklären Sie genau, was Sie erwarten und vor allem in welcher Regelmäßigkeit. Das Bad soll wöchentlich gereinigt werden, auch Staub saugen steht jede Woche auf dem Programm, die Fenster werden einmal im Monat geputzt und die Schränke werden zwei Mal im Jahr ausgewischt. Informieren Sie die Haushaltshilfe auch, wie viel Zeit für die einzelnen Arbeiten verwendet werden soll. Am besten halten Sie alles in einer Tabelle schriftlich fest und hinterlegen das Papier bei den Putzmitteln. Experten empfehlen außerdem, zu Beginn ruhig einige Male gemeinsam zu putzen, damit die Haushaltshilfe sieht, was dem Arbeitgeber wichtig ist.

Neben den Fähigkeiten zum Reinigen muss eine Haushaltshilfe aber noch andere Qualitäten mitbringen: Ganz wichtig ist Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Zum einen sollte die Hilfe wirklich erscheinen, wenn es abgemacht ist. Zum anderen sollte sie ihre Nase nicht in Dinge stecken, die sie nichts angehen oder bei anderen über die Ordnung oder Nicht-Ordnung der Familie oder andere Familienangelegenheiten sprechen.

Gehalt: der Tarif kann eine grobe Orientierung geben

Die Bezahlung einer Haushaltshilfe ist natürlich ein wenig abhängig von der Region und der Qualifikation der Hilfe. Der Tarif kann als grobe Richtlinie eine Orientierung geben, genau wie die Angaben, die man bei der Minijob-Zentrale oder beim DHB-Netzwerk Haushalt bekommt. So hält der Tarifvertrag 9,99 Euro pro Stunde für eine selbstständig arbeitende Hilfe ohne berufliche Ausbildung, aber mit Erfahrungen für eine leistungsgerechte Bezahlung. Dagegen kann eine ausgebildete Hauswirtschafterin einen Stundenlohn von 10,62 Euro verlangen, laut Tarifvertrag.

Hat man sich für eine Haushaltshilfe entschieden, wird ein Vertrag geschlossen. Diese gibt es als Musterverträge für die Beschäftigung einer privaten Putzhilfe zum Beispiel bei der Minijob-Zentrale sowie bei der Industrie- und Handelskammer.

Wichtig: Anmeldung bei der Minijobzentrale

Wer seine Hilfe nicht bei der Minijob-Zentrale als geringfügig beschäftigte Haushalts- und Putzhilfe anmeldet, lässt sie schwarzarbeiten. Dafür kann man mit einem Bußgeld von bis zu bis zu 5000 Euro belangt werden. Dabei ist die Anmeldung der Putzfrau unkompliziert und nicht teuer. Auf der Webseite der Minijob-Zentrale unter www.haushaltsscheck.de gibt es einen Fragebogen, den man herunterlädt, ausfüllt und mit der Haushaltshilfe gemeinsam unterschreibt. Dann wird das Papier bei der Minijob-Zentrale eingereicht. Jedoch muss die Haushaltshilfe Ihnen zuvor schriftlich bestätigen, dass sie im Monat nicht mehr als 450 Euro verdient, andernfalls ist diese Vorgabe für einen Minijob nicht erfüllt.

Mit der Anmeldung bei der Minijob-Zentrale ist der Arbeitgeber dann auch automatisch unfall- und rentenversichert. Sonst können im Falle, die Hilfe stürzt beispielsweise von der Leiter, Forderungen für die Krankenbehandlung und eventuell Rentenzahlungen auf ihn zukommen.

Manchmal möchte eine Putzhilfe ohne Anmeldung arbeiten, vielleicht hat sie keine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis oder sie möchte umgehen, dass der Lohn auf staatliche Leistungen angerechnet wird. Für den Arbeitgeber kann das teuer werden: Beschäftigt man eine Person ohne gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis kann man zu einer hohen Geld- oder gar einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Eine Anzeige wegen Beihilfe zum Betrug kann es nach sich ziehen, wenn man beim Erschleichen von Sozialleistungen hilft. Vergessen Sie nicht: Jeder kann Sie anzeigen, zum Beispiel auch der Nachbar.

Versicherungsschutz und Steuerermäßigung

Schäden, die beim Putzen entstanden sind, können über die Haftpflicht- oder Hausratversicherung ersetzt werden - jedoch nur wenn keine Schwarzarbeit vorliegt.

Der Staat trägt die Haushaltshilfe mit: "Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung und werden vom Gesetzgeber besonders gefördert", erklärt die Minijob-Zentrale. Deshalb zahlt ein privater Arbeitgeber geringere Pauschalbeiträge als bei gewerblichen Minijobs. Zusätzlich lassen sich 20 Prozent der Kosten, aber maximal 510 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Dies gilt sowohl für die Anstellung einer privaten Haushaltshilfe als auch die Beauftragung einer Reinigungsfirma.

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