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Vorsorgevollmacht

Thema: Vorsorgevollmacht

Teen wird in ein paar Wochen 18 und mich treibt es rum. Vorsorgevollmacht. Wie habt Ihr das geregelt? Organspendeausweis und Patientenverfügung hat der noch 17-Jährige ausgedruckt, muss nur noch von ihm unterschrieben werden. Die Bankvollmacht hab ich heute beantragt. Versichert ist das Kind generell noch. Schülerausweis lässt er sich neu ausstellen, war Kind heute im Sekretariat. Was muss mindestens in die Vorsorgevollmacht. Ich weiß, auf jeden Fall Post, Ämter … und Entbindung der Schweigepflicht. Was noch?

von Caot am 30.05.2022, 13:25



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Ich hab damals gegoogelt. da gibt es seitenweise Vordrucke im Netz. Ich hatte einen, da musste mein Bub quasi bei jedem Absatz seine Unterschrift daneben setzen bzw. was dazu ausfüllen. Insbesondere die Sachen die ja "sowieso" nicht vorkommen... und doch immer wieder passieren: Vorsorge im Krankheitsfall, Betreuungsvollmacht. Eben der ganze Bereich. Zudem soll sich der Junior ma Gedanken machen wie er sein Erbe geregelt wissen will... Sollen seine Geschwister etwas bekommen? Sowas eben. LG D

von desireekk am 30.05.2022, 14:34



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Ich gebe zu, die Söhne sind bald 22 und 25 und haben nichts davon. Vielleicht sollte man das ansprechen, damit sie sich dazu Gedanken machen? Es ist nicht (mehr) meine Aufgabe. Als der erwachsene Sohn meiner Freundin mit Kammerflimmern vom Lausfband fiel, war das einzige Problem, dass sich die (getrennten) Eltern nicht entscheiden konnten, wer die Betreuung übernimmt. Die Gerichte sind froh, wenn es Verwandte gibt. Trini

von Trini am 30.05.2022, 15:20



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die orientieren sich an Wünschen aber wenn keine da sind bekommt man die auch so wenn man geeignet ist und das geht übrigens auch gemeinsam als Eltern Wir hatten noch keinen Notfall da wir die Urkunde vorzeigen mussten und haben wir von den Kindern auch nicht

von Ellert am 30.05.2022, 18:28



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sondern eher um die Klärung in Notfällen. Ärzte, der persönliche Wunsch, etwas abzuholen oder eben mit der Bank Dinge regeln zu können. Sei es, weil das Kind im Ausland ist oder eben im Worst Case ich Entscheidungen treffen muss. Ich finde so etwas wichtig.

von Caot am 31.05.2022, 08:15



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Bei reiner Abwesenheit: bei der beim Arzt hier bei uns kann man das formlos hinterlegen sowas haben wir auch bei der Bank hat die Bank Vollmachten die hinterlegt werden Für Notfälle gabs bei der Sozialarbeiterin ein Formblatt zum Ausfüllen aber ob das ein offizielles Formular ist ? Um 100% rechtssicher zu sein ggf doch den Fachmann fragen, Berlin kennt sich da sicher aus denn im dümmsten Fall muss das auch sicher sein falls der hoffentlich einzutretende Notfall kommt

von Ellert am 31.05.2022, 11:51



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Meine Tochter hat uns allgemein eine Vollmacht geschrieben, dass wir ihre Post öffnen darf und das klären darf ...... Erweiterte Schweigepflichtentbindung. Wohnt allerdings im Internat und kommt nur am Wochenende heim.

Mitglied inaktiv - 30.05.2022, 15:22



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wenn es hand und Fuß haben soll beim Notar....da steht auch drin er erster Betreuer sein soll und wer zweiter....

von Okypete am 30.05.2022, 22:02



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Meine Tochter (23) hat auch eine Vorsorgevollmacht plus Patientenverfügung. Sie hat einfach einen der fertigen Vordrucke (Johanniter u. a. Organisationen) ausgedruckt und ausgefüllt. Viele Eltern wissen nicht: Wenn ihr volljähriges Kind so etwas nicht hat, werden sie bei einem Unfall oder einer plötzlichen Krankheit von den Ärzten weder über den Zustand des Kindes informiert noch zu ihm gelassen, falls es nicht bei Bewusstsein ist. Eine Vorsorgevollmacht schließt übrigens die Bankvollmacht mit ein. Zwar sagen einige Banken, man bräuchte bei ihnen eine Extra-Vollmacht, dies ist aber nicht rechtsgültig. Auch mit der Vorsorgevollmacht kann man alle Bankgeschäfte und -entscheidungen vornehmen. Die Vorsorgevollmacht beim Notar zu machen, ist nicht nötig, außer es gibt Geldanlagen und vor allem Immobilien. Bei jungen Menschen reicht daher meist die selbst ausgefüllte Version. Die Patientenverfügung sollte beim sog. Zentralen Vorsorgeregister gemeldet sein. Dann können die Ärzte ihr Vorhandensein abfragen, falls die Verwandten nicht gleich zur Stelle sind. Diese Hinterlegung geht einfach, ruhig mal googeln. LG

von Banu28 am 31.05.2022, 09:01



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Banu, trotzdem macht eine eigene Bankvollmacht Sinn. Einfach weil so viele Banken sich bei der Vorsorgevollmacht stur stellen und man es oftmals gerichtlich durchsetzen muss. Leider habe ich das immer wieder erlebt, dass die Bevollmächtigten wochen-, teils monatelang keinen Zugriff auf das Konto erhalten.

von Pamo am 31.05.2022, 09:38



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denn die ersten „Probleme“ fangen nämlich schon an. Die Banken blocken. Aktuell gerade erlebt. Ich will nur das Formular, nix weiter. Ich soll wieder kommen wenn das Kind 18 ist. Klar, aber dann muss es mein Kind beantragen und der ist bekanntlich faul wie die Socke. Es fängt jetzt also schon mal gut mit den Banken an.

von Caot am 31.05.2022, 09:52



Antwort auf Beitrag von Caot

Tatsächlich geht man dafür persönlich gemeinsam dort vorbei. Mach's doch einfach kurz nach dem Geburtstag.

von Pamo am 31.05.2022, 13:01



Antwort auf Beitrag von Caot

Gerade die Bankvollmacht halte ich für absolut überflüssig. Für meine Ü 80- Eltern habe ich sie (aber keine Vorsorgevollmacht, die haben sie nur gegenseitig). Aber, die Kinder würden mir eins husten, wenn ich eine Bankvollmacht haben wollte. Sie haben für uns ja auch keine. Im Fall eines Falles müssten wir nicht ans Geld der Jungs. Wir könnten alle Kosten vorstrecken. Und umgekehrt? Wäre dann etwas unbequem, wenn wir gemeinsam verunglücken würden. Aber, dann hätten sie ja auch erst mal ihr eigenes Geld. Trini

von Trini am 31.05.2022, 14:16



Antwort auf Beitrag von Trini

Ich möchte nicht überwachen oder über‘s (im Moment eh nicht vorhandene ;)) Geld verfügen, sondern eher darum Bankgeschäfte durchführen können. Und sei es eine neue PIN zu generieren, wenn der Kerle in Afrika sitzt und sein Handy gewechselt hat. Ohne Vollmacht geht da ab 18 nichts mehr. Wenn der Kerle mal gefestigt durch‘s Leben geht, kann ich das Papier ja einfach in den Reißwolf geben.

von Caot am 31.05.2022, 14:38



Antwort auf Beitrag von Caot

Verstehe ich nicht. Was hat das Handy mit der Bank zu tun? Da stehe ich auf dem Schlauch. Und ganz ehrlich, wer alleine nach Afrika will, muss sich auch alleine ums Geld kümmern. Trini

von Trini am 31.05.2022, 19:01



Antwort auf Beitrag von Trini

Bei einem Anlass wie Afrika wird er das schon regeln oder mit den Konsequenzen leben Dass er es nicht an 18. sofort macht ist verständlich Dass die Bank nicht mal ein Formular rausgibt ist unverständlich

von Ellert am 01.06.2022, 08:37



Antwort auf Beitrag von Ellert

...musste es auch ein persönlicher Termin sein. Der Sparkassenmensch hat die Formulare ausgefüllt und wir mussten alle drei unterschreiben. Er brauchte von mir vorab alle möglichen Infos. Trini PS: Mein Mann hatte nur die Kontokarte und die Geheimzahl von Schwiegermutter.

von Trini am 01.06.2022, 11:33



Antwort auf Beitrag von Trini

sondern Probleme klären können. Eine Geldkarte nützt mir da nüscht.

von Caot am 01.06.2022, 12:08



Antwort auf Beitrag von Caot

Das mit der Geldkarte war nur eine Randinfo. Tatsache ist, dass es nicht mit einem Formular getan ist. Die ganze Vollmachtsgeschichte bei meinen Eltern hat eine Stunde gedauert. Ich verstehe nur nicht, welche Probleme du siehst, die ein erwachsener Weltreisender nicht allein klären kann. Trini

von Trini am 01.06.2022, 13:03



Antwort auf Beitrag von Trini

Meine Tochter hatte bei ihrem Work and Travel Trip Probleme mit ihrer Kreditkarte, ich weiß gar nicht mehr genau, ob sie befürchtete, dass sie gehackt worden war, oder was war. Zumindest konnte sie zwar alles sperren lassen, aber ich konnte hier mangels Bankvollmacht rein gar nichts für sie regeln. Es war alles höchst kompliziert von Australien oder Asien aus und wäre viel einfacher gewesen, wenn sie an die Vollmacht für mich gedacht gehabt hätte.

von Tai am 01.06.2022, 15:57



Antwort auf Beitrag von Banu28

So ganz stimmt das-zum Glück-nicht. Wenn ein Patient im Koma liegt, werden Angehörige sehr wohl informiert und dürfen natürlich auch zum Kranken und zwar nach folgender Regel: "Ein Arzt darf nur dann Auskunft über den Gesundheitszustand des Patienten geben, wenn dieser ihn ausdrücklich von seiner Schweigepflicht entbunden hat. Dies muss nicht unbedingt schriftlich erfolgen, in den meisten Fällen reicht auch eine mündliche Zusage des Patienten. Eine Ausnahme bilden hier mutmaßliche Einverständniserklärungen. Diese treten dann in Kraft, wenn der Arzt davon ausgeht, dass der Patient damit einverstanden wäre, dass seine Angehörigen über seinen Gesundheitszustand informiert werden. Dies wäre beispielsweise bei einer Bewusstlosigkeit oder einem Koma der Fall. Hier wollen die meisten Patienten, dass ihre Angehörigen Bescheid wissen." Als z.B. meine Mutter nach einem Fahrradunfall kurz im Koma lag, wurden mein Vater und ich sofort informiert und niemand fragte nach einer Vollmacht. Probleme können eher bestehen, wenn bestimmte medizinische Entscheidungen getroffen werden müssen. In dem Fall müsste man sich an ein Betreuungsgericht wenden, allerdings werden da bei einem unverheirateten 20-jährigen im Normalfall unproblematisch die Eltern eingesetzt.

von Emmi67 am 08.06.2022, 02:02



Antwort auf Beitrag von Trini

Doch, das ist absolut sinnvoll. Wenn deinem Kind was zustößt, oder es irgendwie anderweitig verhindert ist, kommst du nicht an das Konto. Da kann die Bank auch gar nichts tun. Es ist einfach nicht zulässig. Die Vollmacht kann dein Kind ja später sowieso wieder löschen oder jemand anderen dann eintragen lassen (Freund/Freundin/Kinder usw)....

von kuestenkind68 am 25.06.2022, 10:55



Antwort auf Beitrag von Caot

Was für eine doofe Bank habt ihr denn? Hier hat sich unser Bankberater kurz nach dem 18. Geburtstag von sich auch gemeldet und wir haben einen Termin vereinbart um alles zu besprechen, was jetzt mit der Volljährigkeit geändert werden muss. Bei unserer Bank musste halt auch ein neuer Kontovertrag gemacht werden, weil es eben kein Junior-Konto mehr ist, sondern ein normales Girokonto. Mein Sohn wollte zB dann online-Banking Zugang und diverse andere Dinge. Wir haben ewig viel Papierkram zu erledigen gehabt. Das Thema Vollmacht wurde dann auch vom Berater angesprochen. Unser Sohn ist da entspannt, und so bleiben mein Mann und ich weiter bevollmächtigt. Unser Sohn weiß aber auch, dass wir uns da nicht einmischen, dass es nur für Notfälle ist... Gleichzeitig haben wir auch über Altersvorsorge usw gesprochen. Macht ja auch Sinn, da frühzeitig anzufangen...

von kuestenkind68 am 25.06.2022, 11:01



Antwort auf Beitrag von Caot

nach Freddys 18. geburtstag sind wir zum stammegericht, hier auf der rez, und ich habe einen antrag ausgefuellt und eingereicht. danach war eine anhoerung wo Freddy vom richter gefragt wurde obe er einverstanden ist dass ich ihm auch keunftig helfe. somit wurde ich vom gericht als sein legal guardian (vormund) erklaert....was es mir ermoeglicht seine finanzen zu verwalten und sonst auch alles fuer ihn zu regeln. liebe gruesse

von lakotagirl am 24.08.2022, 21:05