Geschrieben von Birgit73 am 14.07.2004, 20:18 Uhr |
Welches Standesamt ist zuständig?
Hallo,
bei welchem Standesamt frage ich nach, ob ein Name OK ist?
- Standesamt in unserer Gemeinde?
- Standesamt der Stadt in der das Kind zur Welt kommt?
- Standesamt wo wir geheiratet haben?
Bin etwas verwirrt.
Danke schon im voraus.
Grüße Birgit und Jonah 35. SSW
Re: Welches Standesamt ist zuständig?
Antwort von miss.t. am 14.07.2004, 20:20 Uhr
Das Standesamt in dem Ort, indem ihr wohnt.
Tina
Re: Welches Standesamt ist zuständig?
Antwort von NiGa am 14.07.2004, 20:33 Uhr
Hallo!
Das Standesamt in dem Ort wo das Baby geboren wird!!!!!!!
LG,
Nicole
Re: Welches Standesamt ist zuständig?
Antwort von astrid68 am 15.07.2004, 7:55 Uhr
was die namen angeht, haben die standesämter zum einen eine bundeseinheitliche liste, nach der sie handeln und bewerten da spielt es im große und ganzen keine rolle, wo du das kind anmeldest.
aber natürlich gibt es auch regionale unterschiede: mit ostfr. namen, die in leer und emden ganz normal sind, hast du vielleicht im allgäu probleme, weil sie (da sehtr selten) nicht in der liste stehen.
angemeldet wird ja das kind in dem standesamt des ortes, wo es geboren wird. wenn da der standesbeamte den namen ablehnt, dann müsstest du entweder nachweisen, dass ein anderes standesamt in D den namen zugelassen hat. oder du wendest dich an die uni leipzig, da gibt es ein namenforschungsinstitut, das in zweifelsfällen gutachten erstellt (kostet aber etwas).
im konkreten fall würde ich einfach beim geburtsortstandesamt nachfragen, ob die den namen so zulassen, wie ihr wollt, oder ob die noch bedingungen stellen (z.b. 2 name mit eindeutigem geschlecht, andere schreibweise o.ä.).
lg astrid
Falls..
Antwort von Nicki_25 am 15.07.2004, 15:25 Uhr
Falls Ihr einen seltenen oder ungewöhnlichen Namen ausgewählt habt und das Standesamt nicht zustimmt, dann begebt Euch auf die Suche nach jemanden, der in Deutschland geboren ist und genauso heißt und Euch seine Geburtsurkunde kopiert. Dann habt Ihr schon gewonnen.
Ihr könnt Euch auch die Namensforschung wenden. Kostet allerdings!
Wir haben per Internet-Suche innerhalb von 3Tagen Glück gehabt und jemanden mit unserem "Wunschnamen" gefunden. Die Standesbeamtin hat nicht schlecht gestaunt und musste den Namen zulassen (c:
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