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Wie lange hat man Zeit?

Thema: Wie lange hat man Zeit?

Wie lange hat man in Deutschland Zeit, seinem Kind nach der Geburt einen Namen zu geben? Warn das 48 Std. od. 1 Woche? Ne Freundin von mir bekam ihr Baby, ich bekam ne sms... nach dem Motto "hier bin ich, Gewicht, Größe usw. einen Namen bekomme ich bald! Baby Nachname." Hoffe mir gehts nicht auch so, würde gern dem Baby seinen Namen gleich geben, wenns auf die Welt kommt. LG Rosinchen

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 23:04



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Ich glaube auch, dass es eine Woche war. Aber das ist auch nur ein Richtwert, wenn ich mich nicht völlig irre. Ein Kind kann in Deutschland auch noch länger namenslos sein, wenn es z.B. einen Streit um einen bestimmten Namen oder so geht. Aber eine Gewähr kann ich dir da nicht drauf geben. Also am besten schon vor der Geburt einen Namen oder zumindest eine enge Auswahl parat haben. lg Meike

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 23:17



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Ich hoffe wir schaffen es bis Oktober einen tollen Namen zu finden für unser 3. Kind! Fände es nicht schön fürs Kind, wenn es tagelang namenlos bleiben würde.... neee... das geht gar nicht. Leider hat es noch nicht so richtig "klick" gemacht... Bei meinen beiden Töchterchen wußten wir schon ewig vorher wie sie heißen sollen... da haben wir nur die ZN noch während der Schwangerschaft gesucht. Gute Nacht, ich geh für heut... LG Rosinchen

Mitglied inaktiv - 21.04.2010, 23:30



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ich meine im fernsehen mal gehört zu haben, dass es 4 tage nach geburt sind! einfach mal beim standesamt nachfragen! lg jasmin

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 06:35



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ihr schafft dass shon...... mein sohn war bis zur 29ssw ein mädchen und wir hatten nur einen mädchennamen, bei jungs haben wir uns schwer gemacht! 4 wochen vor ET hatten wir dann mal endlich einen jungennamen und 2 wochen vor ET kam er zur welt! lg jasmin

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 06:59



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5 werktage

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 09:32



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Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, binnen eines Monats nach der Anzeige der Geburt (diese wiederum muß innerhalb einer Woche nach der Genurt erfolgen) beim Standesamt einen Vornamen zu erteilen.

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 09:56



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ot

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 10:23



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ot

Mitglied inaktiv - 22.04.2010, 10:37