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Beförderungspflicht Schule

Thema: Beförderungspflicht Schule

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus? Hier ist das Problem, das manche Dörfer nicht mehr regelmäßig mit dem Schulbus angefahren werden. Hier ist alles sehr ländlich. In manchen Dörfern wohnen nur wenige Kinder, die unterschiedliche Schulen besuchen und dadurch nicht gleichzeitig Schulschluss haben. Gibt es eine Beförderungspflicht? Wie lange ist es einem Kind zuzumuten zu warten nach Schulschluss, bis wieder ein Bus fährt? Danke für eure Hilfe? Lg Rosi

von roti120392 am 06.09.2018, 07:19



Antwort auf Beitrag von roti120392

Ob es sowas wie eine Beförderungspflicht gibt weiß ich nicht. Wir leben auch sehr, sehr ländlich. Bei uns fährt aber ein örtliches Taxiunternehmen als Mini-Schulbus, das praktisch alle Kinder zumindest bis fast nach hause bringt (3 km Fußmarsch ist die Zumutbarkeitsgrenze für Grundschulkinder bei uns).

von nils am 06.09.2018, 08:07



Antwort auf Beitrag von roti120392

Es gibt so etwas wie eine Beförderungspflicht, die Zuständigkeit liegt beim Landkreis. Ob das aber bei euch zutrifft, kann ich nicht sagen, denn das hängt von vielen Faktoren ab. Ob die Schule die "Nächste" erreichbare ist, wie lang der Weg ist, ob der Weg gefährlich ist und ob öffentliche Verkehrsmittel erreichbar und möglich sind. Erst wenn klar ist, dass die Zuständigkeit beim Landkreis liegt, muss dieser eine Beförderung gewährleisten, z.B. mit Schulbuslinien.

von Mutti69 am 06.09.2018, 08:27



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Was sind zumutbare Fahrt- und Wartezeiten? Die Frage der Zumutbarkeit wird mit Hilfe von internen Kriterien beurteilt. Diese dienen jedoch nur zur Orientierung, eine Beurteilung dieser Frage nach stets einheitlichen "Kriterien ist nicht immer möglich. Für die Beurteilung sind die besonderen regionalen Bedingungen unter Berücksichtigung des Alters der Schülerinnen und Schüler, der Ausgestaltung der Verkehrsangebote, der Verkehrsverhältnisse, besondere Gefährdungen, die zeitlichen Inanspruchnahme durch Fahrt- und Wartezeiten, die Dichte des Schulangebotes und andere Kriterien maßgeblich. Die Ausgestaltung darf die Interessen des Gesamtverkehrs nicht verletzen. Die Planungen von Bund, Ländern und Gemeinden sind auf die Sicherung und Stärkung des öffentlichen Personenverkehrs gerichtet. Damit wäre z. B. die Einrichtung eines Schulbusverkehrs trotz des Bestehens öffentlicher Linien nicht vereinbar."

von Mutti69 am 06.09.2018, 08:46



Antwort auf Beitrag von roti120392

Hallo! Bei uns gibt es eine "Schülerbeförderungssatzung" des Landkreises. Da steht alles drin. Es gibt Regeln wie weit die "nächste" Haltestelle entfernt sein darf und wie lange die "Wartezeiten" zumutbar sind. Ach ja und ab welcher Entfernung man eine Recht auf die Beförderung hat. Bei uns ist der Landkreis für die Beförderung zuständig.

von Karl07 am 06.09.2018, 10:33