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Wechsel Religion zu Ethik

Thema: Wechsel Religion zu Ethik

Hallo, Mein Sohn geht in die 5. klasse Gym. Er ist nicht getauft, besucht aber schon seit der Grundschulzeit den evangelischen Religionsunterricht. Da er mit dem Lehrer am Gym große Probleme hat, bin ich am überlegen ihn wechseln zu lassen - geht das im laufenden Schuljahr? Oder erst dann ab der 6.klasse?

von Larissa02 am 20.01.2014, 22:58



Antwort auf Beitrag von Larissa02

Und auch dann nur wenn triftige Gründe vorliegen, ansonsten sogar erst nach der 6. Klasse (da wird neu gewählt) weil man da sowieso vieles umwählt. Aber das muss ja nicht für euch gelten. Welche Probleme hat er denn mit dem Lehrer? Evtl erst mal ein Lehrer/Schüler/Elterngespräch?

von Keksraupe am 21.01.2014, 07:10



Antwort auf Beitrag von Keksraupe

bei uns geht das einfach so, weil man keinen zwingen kann zu Religion zu gehen. Am besten gehst du zum Rektor und sagst das Ihr wechseln wollt dann kann er dir sagen ob das sofort geht. bei uns ist es in der 8 stunde darum kann man da einfach fern bleiben nach Absprache des Rektor. wenn es Gründe gibt die den Tagesablauf beinträchigen wie neuer Studenplan im Sportverein oder Musikuntericht das man aber beweisen muss mit einem Schreiben des Vereins oder Musiklehrer Ling

von linghoppe am 21.01.2014, 07:22



Antwort auf Beitrag von linghoppe

naja, bei der Schulanmeldung haben sie sich ja dafür entschieden, ZWINGEN finde ich da jetzt weit her geholt... er ging jahrelang hin, und hat jetzt ein Problemmit dem lehrer, es hat ja also mit dem FACH an sich nichts zu tun. Ich finde, Probleme, die auf zwischenmenschlicher Basis sind, sollte man erst versuchen zu lösen, statt "wegzulaufen". SOLLTE es dadurch schlimmer werden, dann kann man immer noch über einen Wchsel nachdenken

von Keksraupe am 21.01.2014, 07:48



Antwort auf Beitrag von linghoppe

Hallo! Nun ja das weiß ich ganz sicher, dass es bei uns nciht so ist: entweder man geht in ev. R, kath. R. oder in Ethik. Mal einfach so fernbeliben ist wie unentschuldigt fehlen. Reli/Ethik ist kein Wahlfach an der Schule. Bei uns wird das auch benotet ... ich glaube aber, dass es nicht versetzungsrelevant ist. LG, 2.

von 2auseinemholz am 21.01.2014, 11:29



Antwort auf Beitrag von 2auseinemholz

Bist du in Deutschland, ist das eine staatliche Schule? Dann kann das Kind durch eine formlose, schriftliche Mitteilung der Eltern (bis zum 14. Geb des Kindes) oder durch eine formlose, schriftliche Mitteilung des Kindes selber von der Teilnahme vom Religionsunterricht freigestellt werden. Jederzeit. Wenn die Schule alternativ Ethik anbietet, dann ist ja gut. Wenn sie kein Ethik anbietet, oder nicht so kurzfristig, dann eben nicht. Bei Privatschulen kann es sein, dass mit der Anmeldung an diese Schule auf das Recht der Abmeldung verzichtet wird. Niemals jedoch an einer staatlichen Schule.

von Pamo am 21.01.2014, 11:43



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ja, an einem staatl. Gym. Es gibt IMMER EV.R, KA.R. und ETHIK, Nix geht da nicht! Glaube mir, mindestens die Hälfte der 160 Kinder im Jahrgang würden gerne NIX wählen ... LG, 2.

von 2auseinemholz am 21.01.2014, 13:00



Antwort auf Beitrag von 2auseinemholz

Ich sag ja auch nicht, dass man sich weigern kann alternativ zu Ethik zu gehen. Aber man kann sich immer von Religion abmelden.

von Pamo am 21.01.2014, 13:20



Antwort auf Beitrag von Larissa02

Bei uns geht das auch nur zum Schuljahreswechsel. Ansonsten wäre bei uns wohl zum Halbjahr auch einige von Reli in Ethik gewechselt :) LG

von Julia+Christopher am 21.01.2014, 07:50



Antwort auf Beitrag von Larissa02

Die Abmeldung vom Religionsunterricht geht absolut immer, auch von einem Tag auf den anderen. Das ist Bundesrecht! Ob er übergangslos in Ethik reinkommt, ist eine andere Frage. Wenn eine staatliche Schule etwas anderes erzählt, dann ist das eine Falschauskunft.

von Pamo am 21.01.2014, 09:42



Antwort auf Beitrag von Pamo

Die verfassungsrechtliche Grundlage ist Art. 7 Abs. 2 Grundgesetz: (2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen.

von Pamo am 21.01.2014, 10:54



Antwort auf Beitrag von Pamo

In BW gilt: die Abmeldung vom Religionsunterricht muß spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden, zu dem sie wirksam werden soll. Nun weiss ich nicht, ob schon jemand mal dagegen geklagt hat, aber ich bin mir nicht sicher, ob durch diese Regelung der Wesensgehalt des Grundrechts auf (negative) Religionsfreiheit eingeschränkt wird. Persönlich würde ich eher zu einem Nein tendieren.

von lotte_1753 am 21.01.2014, 14:09



Antwort auf Beitrag von lotte_1753

Ja, die Länder nehmen sich so allerhand heraus und verstoßen gegen Bundes- und EU-Recht. Krass dass BW sich bei einem derart empfindsamen Thema so widerrechtlich verhält.

von Pamo am 21.01.2014, 21:08



Antwort auf Beitrag von Pamo

Ich glaube nicht (pun intended) dass die Vorschrift per se verfassungswidrig ist. Waere ich die Schulbehoerde, wuerde ich argumentieren, dass der geregelte Ablauf des Religionsunterricht fuer die anderen Kinder nur bei einer gewissen Planungssicherheit gewaehrleistet ist und deshalb der Eingriff hinzunehmen ist. Langer Rede kurzer Sinn, so einfach liegt die Sache nicht. (Aber ich glaube nicht, dass sich die Schule hier auf eine grosse Diskussion einlassen und einem gut formulierten Antrag nachgeben wird.)

von lotte_1753 am 21.01.2014, 21:22



Antwort auf Beitrag von Pamo

"Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen." Ja, sie dürfen das entscheiden. Und sie haben sich entschieden, nämlich für den Reli-Unterricht. Ich bezweifle, dass der Passus bedeutet, dass man sich immer dafür entscheiden kann, wonach einem gerade ist. Dann könnte man ja quasi wöchentlich wechseln. Bei uns an der Schule geht das immer erst zum neuen Schuljahr. LG Inge

von IngeA am 21.01.2014, 22:13



Antwort auf Beitrag von Pamo

eben nur zum Schuljahreswechsel - aus organisatorischen Gründen. Nicht jederzeit einfach mal so. Davon steht im Grundgesetz nämlich nichts. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 22.01.2014, 10:24



Antwort auf Beitrag von Larissa02

Bei der privaten Schule die mein Sohn besucht, war das kein Problem. Sie wollten das nur schriftlich von uns haben.

von Pebbie am 21.01.2014, 10:48



Antwort auf Beitrag von Larissa02

Ethik gab es auf beiden Schulformen erst mit Beginn der 6. Klasse -ein Wechsel war während des Schuljahres auch nicht möglich. ganz Ehrlich: Manches muss halt ausgestanden werden - egal ob man den Lehrer mag oder nicht - auch meine Söhne mussten durch - der Große mit seinem Englischlehrer - der jüngere jetzt mit seiner Klassenlehrerin - manchmal muss man halt das beste aus der Situation machen - und die Kinder lernen dass nicht immer alles leicht und einfach ist. Im Berufsleben kann man ja auch nicht aufhören nur weil man zu dem einen keinen guten Draht hat - aber das kann man lernen - auch in der 5. Klasse mit Unterstützung von zu Hause. Ansonsten mit dem Lehrer sprechen - vielleicht ist es ja möglich (war und ist bei den Lehrern meines Sohnes leider nicht machbar) oder wenn es wirkliche massive Probleme sind mit dem Rektor sprechen. Gruß Birgit

von Birgit67 am 22.01.2014, 08:59