Zehn bis Dreizehn

Forum Zehn bis Dreizehn

Bei welchen Notenstand werden Klassenarbeiten wiederholt?

Thema: Bei welchen Notenstand werden Klassenarbeiten wiederholt?

ich bin doch immer wieder erstaunt über unsere Schule... die Klasse ist ja durchgehend schlecht... immer wieder werden Klassenarbeiten bei der Schulleitung eingereicht, wegen schlechten Notenstand, und immer wieder geht die Arbeit durch und darf so stehen bleiben... Die Arbeit heute ist aber der Knaller schlecht hin... und auch sie darf gewertet werden... Note 3 gab es 2x Note 4 gab es 11x Note 5 gab es 9 mal... wie muss denn der Notenstand sein, damit eine ARbeit wiederholt werden muss? PS: War übrigens Deutsch...

von susafi am 12.04.2011, 14:22



Antwort auf Beitrag von susafi

Wir hatten letztens eine MAthearbeit: Note 1: 3 mal Note 2: 0 Note 3: 4 mal Note 4: 6 mal Note 5: 5 mal Note 6: 3 mal Sie wurde ganz normal gewertet.

von ChrissyF.71 am 12.04.2011, 15:19



Antwort auf Beitrag von ChrissyF.71

Hallo, bei uns wird eine Schulaufgabe nicht wiederholt, auch wenn sie schlecht ausfällt. Notenschnitt der letzten Latein-Schulaufgabe 4,6 (da war die Lateinlehrerin 2 Wochen vorher krank, kein Kind konnte mehr was fragen, Schulaufgabe wurde von einer Vertretung geschrieben) Notenschnitt der letzten Englisch-Schulaufgabe 4,8 Mein Sohn steht derzeit in beiden Fächern auf 4 - und beide Lehrer finden, das ich mir keine Sorgen machen soll - er wäre ja besser als der Klassenschnitt Note 4 scheint hier eine normale Durchschnittsnote zu sein, die wirklich AUSREICHEND ist. Ich versteh das auch nicht - aber ich bekomm genau das in der Sprechstunde immer wieder zu hören. Lg Dhana

von dhana am 12.04.2011, 15:25



Antwort auf Beitrag von susafi

sowas gibts bei uns an der Schule nicht.. das ist doch denen Egal wie man da abschneidet.. Entweder man hat gelernt oder nicht...pech gehbat eben für die die schlechte Noten geschrieben haben...

von Baby_2011_Xx am 12.04.2011, 17:37



Antwort auf Beitrag von Baby_2011_Xx

In der letzten Mathearbeit gab es 3 sechsen ( den Rest habe ich jetzt nicht im Kopf ), die wurde nachgeschrieben. Ebenso die Englischarbeit mit 3 sechsen. Da hat aber niemand was bei der Schulleitung einreichen müssen, wurde gleich bekanntgegeben, als die Arbeit zurückkam. Birgit

von Birgit22 am 12.04.2011, 17:41



Antwort auf Beitrag von Birgit22

Wenn über die Hälfte der Klasse eine 5 oder 6 geschrieben haben. War gerade letzte Woche der Fall.

von TinaDA35 am 12.04.2011, 19:10



Antwort auf Beitrag von TinaDA35

auch bei meiner Tochter wurde ein unangesagter Vokabeltest wiederholt, weill ein Großteil der Klasse 5er und 6er feschrieben hatte.

von doschia am 12.04.2011, 19:45



Antwort auf Beitrag von doschia

liegt m.W. im Ermessen des Rektors. Da fällt mir gerade ein: Wir hatten (vor mehr als 25 Jahren) auf dem Gym mal einen Test, in dem es NUR 5en und 6en gab......

von wauwi am 12.04.2011, 20:06



Antwort auf Beitrag von wauwi

Gott ist den Lehrern das nicht peinlich, wenn durchgehend alle arbeiten mehr als die Hälfte 4-6 hat? Meine Tochter und ich habe gelernt... die vielen Test die das Thema der Arbeit enthielten waren alle 1/2... und jetzt bei der ARbeit das... es gab unglaubliche 79 Punkte... die Parallelklassen schnitten ungefähr genauso ab... zum Teil noch schlechter mit 6er

von susafi am 12.04.2011, 20:10



Antwort auf Beitrag von susafi

na ja - es kommt auf den Lehrer an. Die Bioarbeit meines Großen fiel auch Katastrophal aus, jetzt macht sieh halt noch ein paar Kurztest für die die 5 und 6er geschrieben haben oder aber auch für die die bei einer 4 gelandet sind. Die Beste Note war eine 2-3 die schlechteste eine 6. Von daher - ich meine mal gehört zu haben, dass ab einem Schnitt von 5,0 die Arbeit wiederholt werden muß???? Bin aber nicht mehr ganz sicher. Gruß Birgit

von Birgit67 am 13.04.2011, 08:53



Antwort auf Beitrag von Birgit67

Hallo, ich bin selbst Lehrerin an einer Förderschule L und weiß daher, wie wir an meiner Schule verfahren. Ich habe mehrfach schon Klassen gehabt, in denen der Schnitt (Hälfte 4 und schlechter) bei Arbeiten war. Wenn ich als Lehrerin dann nachweisen kann vor meiner Schulleitung, dass die Klasse ordentlich vorbereitet gewesen ist, dann wird auch so eine schlechte Arbeit genehmigt. In meinem Fall war es immer so, dass ich nachweisen konnte, dass a) alle Fragen der Arbeit inhaltlich in allen Schülermappen nachzulesen waren und im Unterricht (Klassenbuch!) behandelt worden sind. Zudem war es b) so, dass die Schüler ebenfalls in ihren Mappen ein Blatt eingeheftet hatten, was für die Arbeit zu lernen ist (eine Woche vor der Arbeit notiert). Ich hatte immer (!) alle Mappen kontrollieren lassen, ob alle Arbeitsblätter vorhanden waren. Wir haben immer vor Arbeiten noch Lücken auffüllen lassen. So hatte ich dann ganz ehrlich kein schlechtes Gewissen, wenn mal wieder nur einer ne 2 hatte und einer ne 3 und der Rest 4'en bis 6'en. EINMAL durchlesen hätte reichen müssen um eine 4 zu schaffen. Das habe ich auch so durchgezogen. Also - genehmigungspflichtig in Nds. Gründen müssen vor der Schulleitung schriftlich hinterlegt sein. Ich würde also nachfragen, ob das so in Eurem Bundesland auch gehandhabt wird und dann mich erkundigen, warum trotz der schlechten Arbeit eben diese bewertet wird. LG Andrea

von AndreaL am 13.04.2011, 10:22