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Ex eher eingesammelt

Thema: Ex eher eingesammelt

Darf ein Lehrer/-in wegen Unruhe (einige Kinder sind wohl nicht die ruhigsten) die Ex fünf Minuten eher einsammeln (ursprüngliche Bearbeitungszeit wären eh nur 15 Min gewesen) und benoten? Viele sind natürlich nicht fertiggeworden.

Mitglied inaktiv - 22.10.2013, 12:51



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Immerhin hat er die Bearbeitungszeit um ein Drittel gekürzt. Hier würde ich mich an den Klassenelternsprecher wenden und ihn bitten, der Sache nachzugehen. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 22.10.2013, 12:56



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eine unangekündigte Kurzarbeit (auf schleswig-holsteinisch ein TEST) ist, würde ich mir da nicht so gräßlich viele Gedanken machen. Die Note fließt in die "Unterrichtsbeteiligung" ein, neben unzähligen anderen Leistungen (Hausaufgaben, Mitarbeit, Referaten...). Unruhe in der Klasse signalisiert, dass nicht konzentriert gearbeitet wird. Insofern ein Zeichen für den Lehrer, dass man wohl nix mehr zu schreiben hat. Wer weiß, wie oft er vorher schon um Ruhe bat. Die Wahrnehmung MEINER Kinder ist immer sehr selektiv. Trini

von Trini am 22.10.2013, 12:58



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Meine Tochter hat gar nichts daheim erzählt. Wir hatten einen privaten Ausflug mit der Klasse und da kam das Thema auf. Der Lehrer hat sich schon auf der Elternversammlung beklagt über die Klasse, wobei er aber damit fast alleine steht. Bei den anderen Lehrern gibt es diese Probleme nicht. Gegen die Kollektivstrafen an sich sage ich ja nichts. Zusätzliche Hausaufgaben etc. sind ja u.U. sogar förderlich. Aber wenn es um Noten geht sehe ich das nicht so entspannt. Was ist, wenn er das jedesmal so macht.

Mitglied inaktiv - 22.10.2013, 13:16



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ich denke dass man da nicht viel machen kann. Streng genommen könnte er an die Quatscher sogar 6 er verteilen...könnten den Nachbarn ja was gefragt haben... Eine Ex kann so lange dauern wie der Lehrer will. ich weiß gar nicht ob der vorher sagen muss wie lange die bearbeitungszeit ist.... Lg reni

von Reni+Lena am 22.10.2013, 13:19



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"ich weiß gar nicht ob der vorher sagen muss wie lange die Bearbeitungszeit ist" Wie sollen die Kinder denn dann ordentliches Arbeiten lernen? Das hieße ja, möglichst schnell möglichst viel hinschmieren, weil ja jederzeit Ende sein kann.

von Franke am 22.10.2013, 19:01



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Rein rechtlich gesehen darf er das nicht. Allerdings ist sowas oft schwer zu beweisen - steht z.B. schriftlich auf der Ex, dass die Arbeitszeit 15 Minuten betragen sollte? Ganz prinzipiell sind 10 Minuten Arbeitszeit nämlich auch zulässig, nur die nachträgliche Verkürzung ist nicht in Ordnung.

von cuppa am 22.10.2013, 13:21



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Auf der Ex stand nichts von der Bearbeitungszeit, er hat es ihnen vorab gesagt. Und dann hat er plötzlich entschieden, das die Bearbeitungszeit um ist.

Mitglied inaktiv - 22.10.2013, 13:40



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Na ja, irgendwelche Ordnungsmaßnahmen darf ein Lehrer doch noch anwenden, oder? Ich sehe das als Lektion für die Schüler, beim nächsten Mal sind sie hoffentlich leiser ;-)

von KKM am 22.10.2013, 17:02



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"Na ja, irgendwelche Ordnungsmaßnahmen darf ein Lehrer doch noch anwenden, oder?" Er mag ja vielleicht bei denen einsammeln, die zu unruhig waren. "Ich sehe das als Lektion für die Schüler, beim nächsten Mal sind sie hoffentlich leiser ;-)" Manche sind topfit und haben in der Zeit alles ordentlich bearbeitet (Glückwunsch!), schmieren ganz fix hin oder wissen einfach nicht mehr - die alle TRIFFT ES NICHT, wenn früher eingesammelt wird. Bestraft werden die, die denken: So, 15 Minuten Zeit, 13 Minuten bearbeiten, zwei Minuten nochmal durchlesen, strukturiert, konzentriert und RUHIG arbeiten, vielleicht auch noch um ordentliche Schrift bemühen, aber dann natürlich nach zehn Minuten noch nicht fertig sind. Tolle Lektion!

von Franke am 22.10.2013, 19:14



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Es ist im Leben nicht immer und alles gerecht... Vielleicht konnte der Lehrer einzelne gar nicht ausmachen? Man, man, ich möchte heute kein Lehrer sein....

von KKM am 22.10.2013, 19:23



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Ironie an: "Ich würde jetzt die Eltern zusammentrommeln und mich am Besten gemeinsam mit der Klassenpflegschaft über den Lehrer beschweren"... Dann ist seine Autorität in der Klasse vollends unterbunden und die Kinder können tun und lassen, was sie wollen.... Und der Lehrer hat die Nase voll Übrigens: ich bin kein Lehrer, meine Kindern sind in der 5. und 8. Klasse und haben auch schon einiges durch... aber immer wieder versuchen einzelne Schüler, den Lehrern auf der Nase herumzutanzen. Darunter leiden letztendlich auch alle Schüler. Und wenn durch eine "ungerechte Maßnahme" Ruhe in der Klasse einkehrt, profitieren dann doch wieder alle davon...

von KKM am 22.10.2013, 19:45



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"Wen ich jetzt noch höre, der muss abgeben."

von Franke am 23.10.2013, 00:34



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Ich unterstelle, dass es sicher die eine oder andere Verwarnung vorab gegeben hat! Ich kann mir nicht vorstellen, dass bei dem ersten Gequatsche gleich die ganze Klasse abgeben muss...

von KKM am 23.10.2013, 05:32



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Mag ja sein. Aber so geht es nicht. Es wurde kein Filmchen früher abgebrochen, sondern ein Leistungsnachweis. Hier muss der Lehrer anders vorgehen. Selbstverständlich wird er in einer Prüfungssituation die Störenfriede ausmachen können und denen gezielt die Blätter abnehmen, die Note 6 geben, einen Verweis oder was auch immer. Anderen, unbeteiligten Schülern das Blatt vorzeitig abzunehmen ist nicht in Ordnung. Grüße Sodapop

Mitglied inaktiv - 23.10.2013, 08:40



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Ich muss ehrlich sagen, wenn es rechtlich möglich ist und durch diese Aktion wirklich Ruhe eingekehren würde, wäre ich sogar damit einverstanden, das die Ex gezählt wird, obwohl mein Kind nicht zu den Unruhestiftern gehört. Aber es wird keine Ruhe einkehren. Das Problem existiert teilweise schon seit letztem Schuljahr und wurde nicht besser. Mir tut der Lehrer auch leid, er ist ein sehr guter Lehrer.

Mitglied inaktiv - 23.10.2013, 13:21



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15 Minuten oder 10 Minuten sind jetzt nicht so der für mich fühlbare Unterschied. Würde nämlich erfordern, dass ich bei Beginn UND bei Ende auf die Uhr schaue. Beispiel: Wenn die Stunde um 8 Uhr beginnt, er sagt: "geschrieben wird bis Viertel nach" und dann austeilt, dann ist die Bearbeitungszeit (vielleicht) tatsächlich nur 10 Minuten. Ich würde beim Lehrer nachfragen, wie es tatsächlich war und gegebenenfalls auch zum Ausdruck bringen, dass ich es nicht in Ordnung finde, wenn mein Kind für das Fehlverhalten anderer bestraft wird, ganz abgesehen davon, dass auch mein Kind sich bei der Unruhe in der Klasse nicht konzentrieren könnte und ich das ebenfalls ansprechen würde. Aber offenbar hat sich dein Kind daran nicht gestört. Ich hoffe mal, es war nicht bei den "Unruhestiftern" dabei.

von KH am 27.10.2013, 18:54



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Über den pädagogischen Wert dieser Maßnahme kann man diskutieren (ich finde sie unangebracht, da auch die Schüler bestraft werden, die brav waren), rechtlich ist sie definitiv unzulässig. Beweisen kann man den Vorfall schlecht, weil die ursprüngliche Arbeitszeit nicht schriftlich fixiert ist und deshalb ist eine Beschwerde bei höherer Stelle sicher möglich, die Erfolgsaussichten aber fraglich. Deshalb, und da Kerstin offensichtlich viel von dem Lehrer hält, würde ich eine Lösung im Guten anstreben und den Lehrer möglichst noch vor der Herausgabe darauf ansprechen, dass die Eltern da Bedenken haben. Wenn es wirklich ein "sehr guter" Lehrer ist, wie Kerstin sagt, könnte ich mir gut vorstellen, dass er einsieht, dass das nicht optimal gelaufen ist und irgendwas zum Ausgleich anbietet - evtl. die Ex gar nicht wertet, großzügiger wertet, eine zweite Ex zum Ausgleich ankündigt o.Ä. Mich würde interessieren, wie es ausgeht - berichtest du dann, Kerstin?

von cuppa am 23.10.2013, 13:35



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Mich würde interessieren, um welches Fach es geht. Ist es eine Ex in Deutsch oder der Fremdsprache, wo wirklich viele Noten gemacht werden, würde ich mich nicht weiter aufregen, obwohl es echt nicht okay ist. Ist es aber eine Ex in einem Nebenfach, wo sie ja wirklich viel zählt und z.T. das Wohl und Wehe im Schuljahr ausmacht, würde ich was sagen, denn im Nachhinein die Bearbeitungszeit zu kürzen, geht halt mal gar nicht. Wie andere schon geschrieben haben: Den Schwätzern das Blatt abnehmen und gleich die 6 draufschreiben. Das geht, denn Schwätzen in der Ex kann als Unterschleif gewertet werden. Wetten, da muss er nur zwei oder drei abnehmen?

von magistra am 23.10.2013, 17:20



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Es handelt sich um Mathe. Es ging wohl nicht oder nicht nur ums Schwätzen, einige Jungs haben sich wohl absichtlich immer wieder gemeldet und demonstrativ nach dem Lehrer gerufen, er solle ihnen helfen. Und irgendwann hat es ihm halt gereicht. Wenn ich das so lese ist das eigentlich unglaublich, sie sind ja nicht mehr im Grundschulalter, sondern schon in der 6. Klasse. Die Ex wird es erst nach den Herbstferien geben. Ich berichte dann, wie es ausgegangen ist.

Mitglied inaktiv - 24.10.2013, 13:57