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Fragen zu Nachteilsausgleich

Thema: Fragen zu Nachteilsausgleich

1. Kann man einen Nachteilsausgleich an der weiterführenden Schule nur geltend machen, wenn er schon in der Grundschule geltend gemacht wurde? 2. Sollte man den Nachteilsausgleich sofort beantragen oder erst mal sehen, ob/wie es ohne läuft? falls wichtig: NRW

von Carmar am 10.02.2014, 20:49



Antwort auf Beitrag von Carmar

HAllo Brauchst du das für LRS oder Dyskalkulie???? Denn der Nachteilsausgleich wird überall anderst gehandhabt, da es keine Richtlinien ( mehr) gibt. Kann auch gut möglich sein das deine Schule das nicht macht. Rede mit dem entsprechenden Lehrern vorher offen darüber, nicht das dein Kind ausgelacht wird, weil es was ganz einfaches vielleicht vor der Klasse an der Tafel falsch macht. Der Lehrer sollte über Lernschwächen Bescheid wissen um im Notfall entsprechend helfend einzugreifen, und dein Kind nicht am ende vor der Klasse bloß stellt weil er es nicht weiß. Ansonsten braucht man ein Attest das dein Kind LRS und/oder Dyskalkulie hat. LG Drillingsmama

von Drillingsmama am 10.02.2014, 20:59



Antwort auf Beitrag von Carmar

1) Nein. Muss nicht schon in der GS bestanden haben. Wird formlos beim Schulleiter beantragt (mit entsprechenden Bescheinigungen) 2) Ich würde gleich mit „offenen Karten“ spielen, d.h. Lehrer/Schulleitung auf mögliche Probleme hinweisen. Ob direkt ein Nachteilsausgleich nötig ist, kann man aus der Ferne nicht beurteilen. Hängt viel vom Ermessen aller beteiligten Personen ab. Bsp. ob mehr Zeit, spiegelfreie Umgebung, elektronische Hilfen - was eben grade nötig ist - auch ohne Antrag gewährt wird.

von Pelopeia am 10.02.2014, 21:59



Antwort auf Beitrag von Carmar

Du kannst einen Nachteilsausgleich auch in der weiterführenden Schule beantragen, es muss nicht schon in der Grundschule geltend gemacht worden sein. Zu 2. Kommt darauf an, wie die Schulnoten ohne den Nachteilsausgleich sind. Wenn sie z.B. befriedigend sind und dein Kind mit der Situation klar kommt, könntest du darauf verzichten.

von marie74 am 10.02.2014, 23:10



Antwort auf Beitrag von marie74

Unser Sohn, 5. Klasse, bekam in der Zeugniskonferenz einen Nachteilsausgleich gleich von der Lehrerin zugesprochen, ohne Legasthenie. Er wurde letzten Sommer auf Legasthenie getestet, hat aber keine. Lag zwei Punkte darunter. Aber der Nachteilsausgleich kann ihm nur gut tun, da er schon sehr dolle Schwierigkeiten im schreiben, lesen und lesen verstehen hat. Naja, mal schauen wie es sich entwickelt. Er geht zu einer IGS (in Niedersachsen) und bekommt keine Noten, nur Bewertungen.

von Mel+3 am 11.02.2014, 06:23



Antwort auf Beitrag von Carmar

Hallo, für Bayern: hier ist es unerheblich ob in der Grundschule der Nachteilsausgleich gewährt wurde. Wichtig ist nur das der Nachweis einer Legasthenie oder LRS über den Schulpsychologen läuft. Legasthenie MUSS der Ausgleich gewährt werden. LRS KANN er gewährt werden. In welchem Rahmen legt der Schulpsychologe zusammen mit der Schule fest. Beim Übertritt muss immer ein neuer Test erfolgen, der Test aus der Grundschule gilt dann nicht. LRS gilt immer für 2 Jahre und muss neu getestet werden. Legasthenie gilt ab Klasse 5 für die ganze Schulzeit. Hier werden Legasthenie und LRS klar getrennt, nach einem Punktesystem - für eine Rechenschwäche oder Dyskalkulie gibt es keinen Nachteilsausgleich. Gruß Dhana

von dhana am 11.02.2014, 06:30