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Freistellung von der Schule?

Thema: Freistellung von der Schule?

Hallo, meine Tochter soll vom Sportverein aus zum Deutschen Turnfest auf einen Wettkampf mitfahren. Der Trainer meinte sie würde freigestellt. Habe sowas noch nie gehabt und bin mir unsicher wie das gehandhabt wird. Schreibe ich meiner Tochter eine Entschuldigung oder bekomme ich etwas vom Verein das ich der Schule gebe? Lg Verona

von Verona am 01.03.2013, 08:37



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http://www.elternwissen.com/schule-und-eltern/elternabend/art/tipp/befreiung-vom-unterricht.html

von Sailor am 01.03.2013, 09:14



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Ich war früher zweimal dabei und dafür jeweils eine Stunde vom Unterricht freigestellt - wie alle anderen, die dabei waren auch. Dürfte also kein Problem sein, auch 30 Jahre späte rnicht.

von Jayjay am 01.03.2013, 09:48



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hat der Trainer auf dem Spartenkopfbogen die Freistellung beantragt. Trini

von Trini am 01.03.2013, 10:43



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Bei unserem Turnverein gibt es z.Bsp. die Formulare - einfach mal bei Eurem Verein nachfragen. Viel Spaß - tolles Erlebnis so ein Turnfest!!

von sunnymummy am 01.03.2013, 11:27



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Ich selbst habe 1987 am Deutschen Turnfest in Berlin teilgenommen. Dafür bekam ich sogar 3 oder 4 Tage Sonderurlaub von meinem Arbeitgeber. Ich denke die Schule dürfte da keine Probleme machen. Versuche Deiner Tochter auf jeden Fall die Teilnahme zu ermöglichen. Mein erstes Turnfest war 1978 in Hannover. Da war ich 14 Jahre alt. Bis heute ein unvergessliches Erebnis. Da es dieses Jahr sogar in unserer Stadt stattfindet hab ich uns schon Karten für eine Veranstaltung besorgt. Mein Sohn hat die Woche sogar schulfrei, da die Schulen als Übernachtungsmöglichkeit für die Teilnehmer benötigt werden. Das freut Ihn ganz besonders. LG PJ2

von PJ2 am 01.03.2013, 11:32



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Ach ja, ich brauchte damals eine Bescheinigung vom Verein für die Freistellung.

von PJ2 am 01.03.2013, 11:34



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Gerade gemacht - nicht für ein Sportfest, aber durchaus vergleichbar: Ich bekam ein offizielles Schreiben des Trägers der Veranstaltung, in dem um eine Freistellung gebeten wurde, mit Begründung (und ein paar Paragraphen *grins*). Das habe ich mit einem schulinternen Antrag eingereicht - ein nettes Anschreiben von mir hätte es auch getan, meinte der Schulleiter, wichtig sei das offizielle Schreiben gewesen, sonst wüßte man ja nicht, ob das Kind tatsächlich an der Veranstaltung teilnimmt. Befreiung wurde genehmigt - vier Schultage, direkt vor den Sommerferien. Kind freut sich wie ein Schnitzel *lach*.

von Strudelteigteilchen am 01.03.2013, 14:12



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da muss der Verein ein schreiben verfassen warum wieso weshalb und das ganze sollte vom Cheftrainer und der Abteilungsleitung unteschrieben sein - die meisten Vereine haben da schon einen Vordruck - und dann selber noch eine Entschuldigung dazu und das ganze vom Klassenlehrer genehmigen lassen fertig. Ich habe bisher meinen Großen 3x wegen Wettkämpfe vom Unterricht befreien lassen - war trotz komischer Lehrerin kein Problem Gruß Birgit

von Birgit67 am 01.03.2013, 14:28



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Mein Sohn hat gerade für einen Wettkampf 2 Tage frei bekommen. Hat ein selbstverfasster ANtrag an die Direktorin gereicht. Das wurde dann genehmigt. Grüßle

von krümelliese am 01.03.2013, 15:05



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Als Klassenlehrerin darf ich sowas nur genehmigen, wenn es höchstens um einen Tag geht. Alles, was länger dauert, muss der Schulleiter genehmigen. Direkt vor oder nach Ferien darf auch er das nicht genehmigen. Viele liebe Grüße Jule

von Jule9B am 01.03.2013, 16:01



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Der Antrag muss so früh wie möglich gestellt werden, denn bei uns (NRW) iost es so, dass ich als Klassenlehrerin unterschreiben muss, ob ich dem Antrag der Eltern auf Freistellung zustimme (tu ich natürlich im Allgemeinen, außer an dem Tag wäre z.B. eine Klassenarbeit angesetzt und es wäre aus irgendeinem Grund unmöglich einen geeigneten Nachschreibtermine zu vereinbaren oder so) und dann an den Schulleiter weiterleite, der letztendlich entscheiden muss. Bei Sportveranstaltungen wurde hier in meiner Klasse noch nie was abgelehnt. Es wird aber abgelehnt, wenn man erst zwei Tage vorher mit einem Antrag kommt oder wenn der Anlass ein Fernbleiben nicht rechtfertigt. Jule

von Jule9B am 01.03.2013, 16:06



Antwort auf Beitrag von Jule9B

Hallo bei uns hier (Bayern) war es gerade andersrum: Ich ging zum Rektor um vor Weihnachten eine Schulbefreiung für den letzten Tag vor den Pfingstferien zu beantragen (Familienfeier in den USA). - unser Rektor konnte durchaus den Tag vor den Ferien freigeben - er wollte dies aber erst 2 Wochen vor Pfingsten tun. DAS habe ich ihm aber ausreden können, denn ich wollte ja baldmöglichst die Flüge buchen :-) 2 anderen Kindern hat er aber mal die Teilnahme an einem sehr ranghohen Karateturnier verweigert. Keine Chance... Viele Grüße Désirée

von desireekk am 01.03.2013, 21:24



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...und einem Jungen aus H´s Klasse die Teilnahme an einem DFB Fussballcamp verweigert, da konnte dessen Vater sich auf den Kopf stellen"

von bobfahrer am 01.03.2013, 19:21



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wie es heutzutage ist weiß ich leider nicht. zu meiner zeit (wurde 1984 geboren) wurde ich öfter mal von der Schule freigestellt. Ich habe Leistungsschwimmen gemacht und dieDeutschen Jahrgangsmeisterschaften gingen meist von Mittwoch/Donnerstag bis Sonntag. Angereist sind wir dann meist Montag...also hatte ich immer eine ganze Woche Schulfrei. Ich wurdesogarmal für ein verlängertes Trainingslager für eine Woche nach den Märzferien freigestellt, da dieses Trainingslager 3 Wochen dauerte. Es gab immer ein Schreiben vom Hamburger Schwimmverband. Die Schule hatte nie etwas einzuwenden

von swimmadel am 01.03.2013, 22:42



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Wegen Sportvernastaltungen war es hier noch nie ein Problem die Kinder zu befreien. Wir kriegen immer einen Wisch vom Verein, den Kind dann seinem Klassenleiter abgibt.

von Suppenhuhn am 03.03.2013, 19:53