Zehn bis Dreizehn

Forum Zehn bis Dreizehn

Gymnasiumsordnung Schleswig-Holstein, v.a. auch @ Trini

Thema: Gymnasiumsordnung Schleswig-Holstein, v.a. auch @ Trini

Kann mir jemand beantworten, ob die Gymnasiumsordnung Schleswig Holstein von 2011 die aktuelle ist? Uns wird von den Lehrern momentan immer wieder gesagt, dass die Kinder für eine Versetzung in Klasse 7 KEINE 5 auf dem Zeugnis haben dürfen. Nach § 3 o.g. Ordnung dürften sie aber EINE 5 haben?! Trini, weißt Du das eventuell? LG Fee

Mitglied inaktiv - 05.12.2013, 14:56



Antwort auf diesen Beitrag

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=GymVersV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true Amtliche Abkürzung: SAVOGym Ausfertigungsdatum: 04.07.2011 Gültig ab: 01.08.2011 Gültig bis: 31.07.2016 Dokumenttyp: Verordnung Landesverordnung über die Sekundarstufe I der Gymnasien (Schulartverordnung Gymnasien - SAVOGym) Vom 4. Juli 2011 Hilft das was?

von Franke am 05.12.2013, 17:47



Antwort auf Beitrag von Franke

Aber ich finde auf der Seite des Bildungsministeriums DAS: http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=OrStufV+SH&psml=bsshoprod.psml&max=true Ich lese da auch "nicht mehr als eine Fünf". Trini

von Trini am 05.12.2013, 20:00



Antwort auf Beitrag von Trini

Für Versetzung in Klasse 7 ist eine fünf okay, letztendlich entscheidet aber immer! Die klassenkonferenz, so dass dann auch mehr als eine fünf möglich wäre. Frage ist sicherlich immer, wo die fünf ist und die klassenkonferenz die Prognose sieht, ist da genug Potential oder kämpft das Kind schon am Limit. Zum Eintritt in die Oberstufe darf aber keine fünf sein! Aber auch hier wieder Klassenkonferenz. Als Elternteil würde ich mir immer überlegen, warum die fünf da ist und wie ich mein Kind einschätze, unnötig quälen sollte da nicht sein! Lg, Gymnasiallehrerin in SH

von joy-for-good am 06.12.2013, 20:14



Antwort auf Beitrag von joy-for-good

Danke für die Antworten! Kind quält sich nicht, aber die Sprache fallen etwas schwerer, v.a. Französisch. In Englisch dagegen hat sich das Kind gut behauptet - jetzt macht die Frz.-Lehrerin etwas Stress wg. Lernplan und so (den ich prinzipiell sehr befürworte!), weil ja die Bestimmungen so schlimm seien neuerdings und eine einzige Fünf die Querversetzung bedeute. Aber DAS stimmt ja nun SO definitiv nicht, zumindest jetzt noch nicht. Daher die Frage. LG Fee

Mitglied inaktiv - 09.12.2013, 21:16