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Habe ich die Aufsichtspflicht?

Thema: Habe ich die Aufsichtspflicht?

Hallo, muß mal eine Frage los werden. Mein Sohn 11 Jahre, zur Zeit Ferien verabredet sich mit seinen Freunden. Dann sind die bis zu ihren Zeiten wo sie zu Hause sein müssen unterwegs. Sie spielen auf dem Spielplatz, der Fahrradstrecke und besuchen sich auch gegenseitig. Ich habe damit auch kein Problem, denn ich bin froh das so ein guter Kontakt zwischen den Jungs besteht obwohl sie ja jetzt in verschiedenen Schulen gehen und sie spielen draußen!!! Jetzt meine Frage. Wenn sie auf unseren Grundstück spielen, habe ich dann die Aufsichtspflicht? Und wer haftet wenn einen anderen Kind was auf unseren Grundstück was passiert? Habe zur Zeit Bettruhe aufgrund meiner Risikoschwangerschaft. Jetzt meckern die Schwiegereltern, welche mit im selben Haus wohnen, das ich aufpassen müsste. Ich war ja der Meinung wenn mir die Kinder nicht persönlich übergeben werden reichts wenn ich ab und zu nach den Rechten schaue. Danke für eure Hilfe!

von erna21 am 11.10.2016, 17:38



Antwort auf Beitrag von erna21

Grundsätzlich ja. Dein Grundstück - deine Aufsichtspflicht. Wenn du das nicht willst, musst du die fremden Kinder wegschicken. Um bei 11-Jährigen die Aufsichtspflicht zu erfüllen, muss man aber nicht mehr die ganze Zeit danebenstehen wie bei 3-Jährigen. Du hast also Recht, wenn du nur ab und zu mal nach ihnen schaust.

Mitglied inaktiv - 11.10.2016, 17:58



Antwort auf Beitrag von erna21

Die Kinder sind 11 und nicht 3, da musst du nicht dauernd dabeisein und aufpassen. Wenn bei uns Kinder im Garten sind (die einfach so vorbeikommen ohne von den Eltern abgegeben worden zu sein) schau ich ab und an mal raus. Mehr nicht.

von mama von joshua am tab am 11.10.2016, 20:15



Antwort auf Beitrag von erna21

Hallo! Ganz einfach - die Schwiegereltern dürfen dies gern übernehmen. Es sind 11 jährige was willst du da beaufsichtigen? Selbst bei unserem 8 - 9 jährigen schau ich nur immer mal "unauffällig" hin. Alles Gute für die Schwangerschaft! Ina

von Karl07 am 12.10.2016, 10:02



Antwort auf Beitrag von erna21

Dieser Pflicht kommst du nach, wenn du sie dem Alter entsprechend auch mal eigene Sachen machen lässt, die man ihnen zumuten kann. Da man manchmal nicht weiß, wie die Eltern des Gastkindes Dinge so handhaben, spreche ich das manchmal einfach an. So nach dem Motto: Dein Kindkanngern kommen, aber ich muss zwischendurch weg/ lass sie allein in den Garten/ in den Wald/ sie dürfen zwischendurch zur Eisdiele usw.

von Geisterfinger am 12.10.2016, 12:37