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von dhana  am 21.05.2011, 10:09 Uhr

Impfen mal anders

Hallo,

ich weiß nicht wie das wo anders ist, aber wie sehr ihr das.

Hier wird in der 6. Klasse eine Überprüfung des Impfstatus durchgeführt. Dazu sollen die Kinder alle ihre Impfausweise mit in die Schule bringen und nach ca. einer Woche bekommen sie die Ausweise zurück.

Mir geht es hier nicht im den Sinn einer Impfung, sondern darum das ich doch wichtige Gesundheitsdokumente meines Kindes für ca. eine Woche hier frei zur Verfügung stellen muss.

Das das Bayrische Schulgesetz die Vorlage der Dokumente verpflichtend verlangt habe ich schon nachgelesen - finde ich das schon einen dicken Hund - ich könnte das ja auch beim Hausarzt oder Kinderarzt machen - ist aber nicht erlaubt.
Aber das die nicht nur die Vorlage verlangen, sondern diese Dokumente auch noch einsammeln wollen finde ich geht schon ganz schön weit.
Ich möchte das einfach nicht, ich werde weder den Impfausweis noch U-Heft oder sonstiges aus der Hand geben.

Wie wird das bei Euch gehandhabt? Müsst ihr den Impfausweis auch tagelang abgeben?

LG Dhana

 
15 Antworten:

reicht keine Kopie?

Antwort von like am 21.05.2011, 10:15 Uhr

für das Amt oder dich selber?

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Re: Impfen mal anders

Antwort von Ebba am 21.05.2011, 11:25 Uhr

Nein, eine solche Aktion und gesetzliche Regelung gibt es hier in NRW nicht und ehrlichgesagt finde ich sie unter dem Gesichtspunkt, dass es hier in D keine Impfpflicht gibt auch ziemlich grenzwertig. Darum kann ich mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass es eine entsprechende gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage der Impfausweise in Bayern tatsächlich gibt. Bist du dir da sicher? Ich habe btw. Folgendes dazu gefunden:

http://www.impfkritik.de/pressespiegel/2008111802.htm

Wenn tatsächlich gar keine Verpflichtung besteht würde ich den Ausweis nicht mitgeben.

Anderenfalls würde mich entweder weigern das Dokument herauszugeben weil mir ein solches Verlangen trotz bestehender Regelung rechtswidrig erscheint, was aber doch schwierig ist, wenn die Kinder im Spiel sind, die dann solche von ihnen in dem Alter oft als peinlich empfundene Aktionen der Eltern ja aushalten müssen.
Oder, ich würde dem Kind eine Kopie mitgeben und abwarten, ob seitens der Behörde eine Reaktion erfolgt und nur in dem Fall das Original herausrücken.

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Oha!

Antwort von Ebba am 21.05.2011, 11:36 Uhr

Du hast Recht, ich hab's gefunden:
§ 10 Verordnung zur Schulgesundheitspflege (SchulgespflV)

Irgendwie kann ich's trotzdem noch immer nicht so recht glauben :-).
Bin zum wiederholten Male heilfroh nicht in Bayern zu wohnen.

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Re: Oha!

Antwort von dhana am 21.05.2011, 13:04 Uhr

Hallo,

Kopie:

§ 10
Impfberatung
(1) Die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz führen jahrgangsweise Impfberatungen und Erhebungen zu Impfraten durch, und zwar:
1. im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung nach §§ 6 und 7 dieser Verordnung,
2. mindestens in Jahrgangsstufe 6 in allen Schularten.
(2) 1 Die Personensorgeberechtigten sind zur Vorlage des Impfausweises verpflichtet. 2 Die Schule unterstützt die unteren Behörden für Gesundheit, Veterinärwesen, Ernährung und Verbraucherschutz organisatorisch.
(3) 1 Die Impfberatung kann durch das Angebot von Schutzimpfungen ergänzt werden. 2 Die Impfungen erfolgen grundsätzlich subsidiär zum Angebot der niedergelassenen Ärzteschaft. 3 Art und Umfang der Schutzimpfungen werden durch das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit jährlich auf der Basis vorliegender Impfdaten und nach epidemiologischer Situation festgelegt. 4 Für kommunale Gesundheitsämter gelten diese Festlegungen als Empfehlung.


Wobei es bei der Schuleingangsuntersuchung ohne Probleme reicht, wenn man den Impfausweis kurz vorlegt - man muss ihn nicht mitgeben.

Aber irgendwie sehe ich nicht ein, den Ausweis da irgendwo in der Gegend rumreichen zu lassen. Anscheindend wird das auch vom Klassenlehrer eingesammelt und später wieder ausgeteilt.
Nichts gegen Lehrer, aber ich sehe es nicht als Aufgabe von einem Lehrer an, Unterrichtszeit kann man auch besser verbringen - und noch dazu geht den Lehrer der Impfstatus der Kinder einfach nix an.

Ich werde auf alle Fälle mich mal während der Sprechzeit des Gesundheitsamtes dort melden und mal nachfragen.

Lg Dhana

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Re: Oha!

Antwort von magistra am 21.05.2011, 15:26 Uhr

Yep, das gibt an bayerischen Schulen regelmäßig Ärger. Wir haben genug Schüler, die entweder mit einer Kopie und/oder einem bösen Brief der Eltern und gar nichts kommen.
An sich finde ich es ganz gut, den Impfstatus ganz allgemein zu überprüfen, um sowas wie eine Impfquote zu sehen, aber auch ich würde höchst ungern den Impfpass meiner Kinder für mehrere Tage aus der Hand geben.
Die Dokumente werden übrigens nicht aus den Schulen entfernt, sondern am Tag der Impfung von den Mitarbeitern des Gesundheitsamts nur durchgesehen. Es werden auch keine Namen oder so vermerkt / Kopien gemacht, zumindest war das bei den Impfungen meiner Klassen so.
Ihr seht, ich bin irgendwie unschlüssig.

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Re: Oha!

Antwort von Ebba am 21.05.2011, 15:31 Uhr

Gibt es Sanktionen, wenn Eltern sich weigern Impfbuch oder Kopie herauszugeben? Wird die Vorlage dann durchgesetzt oder nur mit einem "Na dann nicht." die Schultern gezuckt?

Im Gesetz war von Sanktionen keine Rede, oder?

Hat eigentlich noch nie jemand diese Verordnung durch ein Gericht überprüfen lassen?

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Re: Impfen mal anders

Antwort von Emmi67 am 21.05.2011, 19:34 Uhr

Ich meine mich zu erinnern, dass der Impfpass meines Ältesten (NRW) vor ein paar Jahren auch eingesammelt wurde. Später bekamen wir ihn zurück mit einem Zettel, was nach Meinung der Beurteiler (wer auch immer das war?) an Impfungen fehlen würde; unser Kinderarzt sah das ganz anders....Ich weiß aber nicht, ob es Pflicht war, den Impfpass abzugeben; es war auf jeden Fall nicht Pflicht, die empfohlenen Impfungen dann auch wirklich durchzuführen.

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Re: Impfen mal anders

Antwort von Emmi67 am 21.05.2011, 19:36 Uhr

Wir sind hier in NRW und mein Sohn musste vor ca. 2 Jahren auch den Ausweis abgeben- ob das natürlich wirklich Pflicht war, weiß ich nicht, wir haben es halt einfach gemacht.

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Re: Oha!

Antwort von magistra am 21.05.2011, 20:13 Uhr

Von der Schule her gibt es keine Sanktionen, und da die Leute vom Gesundheitsamt keine Klassenlisten haben, können sie eigentlich nicht überprüfen, wer nicht abgegeben hat. Also glaube ich nicht, dass es Sanktionen gibt, kann dafür meine Hand aber nicht ins Feuer legen.

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Re: Impfen mal anders

Antwort von glückskinder am 21.05.2011, 20:20 Uhr

Sage doch einfach, dass dein Kind nicht geimpft ist. Somit musst du auch keinen Ausweis abgeben.

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Re: Impfen mal anders

Antwort von Birgit 2 am 21.05.2011, 20:27 Uhr

Hallo,
das es Pflicht sein soll, finde ich auch nicht gut, das sollte wirklich jeder selbst entscheiden dürfen. Aber, das es die Möglichkeit gibt, finde ich gut. An der Schule meiner großen Tochter gab es das in der 6. Klasse auch und ich habe den Impfpass mitgegeben und war froh über die Empfehlungen. Dadurch, das wir nicht oft beim Arzt sind, toi toi toi, kann man Auffrischungen schon mal vergessen und wenn einem Impfungen wie mir wichtig sind, dann ist man dankbar über den Hinweis.
Genauso wurde der Impfpass meiner kleinen Tochter bei der Schuleingangsuntersuchung kontrolliert und die Impfungen aufgeschrieben, die man auffrischen sollte mit dem Hinweis, das es keine Pflicht ist. Auch hier hätte ich es ansonsten vergessen und war froh über diese Kontrolle...

Gruß,
Birgit

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Re: Impfen mal anders

Antwort von golfer am 21.05.2011, 21:43 Uhr

"das es Pflicht sein soll, finde ich auch nicht gut, das sollte wirklich jeder selbst entscheiden dürfen"

na ja ob man solch wichtige Digne echt selbst entscheiden sollte.....anschnallen im Auto wird vorgeschrieben.....Schulpflicht gibt es auch also vorgeschrieben.....lebenswichtige Dinge sollten doch echt vorgeschrieben werden......ich weis ich stosse wieder mal auf wiederstand...aber egal.....Impfplicht her....damit mir nciht schlechter abschneiden als viele Afrikanische Länder......da sind die Krankheiten zum Teil echt ausgerottet.....

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Re: Impfen mal anders

Antwort von IngeA am 21.05.2011, 22:59 Uhr

Hallo,

nein, ich würde das Impfbuch nicht mit geben.
Ich würde eine Kopie machen und einen freundlichen Brief schreiben, dass ich so wichtige Dokumente nicht aus der Hand gebe. Wenn sie das Original sehen möchten, können sie gerne zu mir nach Hause kommen und es ansehen.

LG Inge

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Re: Impfen mal anders

Antwort von JaMe am 22.05.2011, 20:31 Uhr

Also ich würde das Impfbuch auch nicht einfach irgendwelchen wildfremden Leuten übergeben. Das würde ich ja auch mit meinem eigenen nicht tun. Ich persönlich sehe das als Erweiterung zur Krankenakte und die gehen ja nun außer mir und meinen entsprechenden Ärzten (und die Versicherungen, die die Behandlungen / Kontrollen bezahlen) niemanden etwas an.

Ich an deiner Stelle würde einen Termin beim Kinderarzt machen und von diesem den Impfstatus kontrollieren lassen. Laß dir das von ihm bestätigen und gib diese Bestätigung zusammen mit einem Schreiben von dir ab, in dem du erklärst, dass du die Impfbücher deiner Kinder einfach nicht aus der Hand geben möchtest. Damit kann dir niemand vorwerfen, dass du evtl. deinen Pflichten, was den Impfschutz deiner Kinder angeht, nicht nachkommst und mußt trotzdem nicht das Impfbuch aus der Hand geben.

Meine Mutter hat das bei mir und meinen Geschwistern auch immer so gemacht und niemand ist ihr an den Karren gefahren. Allerdings war das auch in Niedersachsen. Aber auch in Bayern sollte man dir nichts anhaben können, da du ja nachweisen könntest, dass du dich um den Impfschutz kümmerst.

lg JaMe

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Re: Impfen mal anders

Antwort von dhana am 22.05.2011, 22:26 Uhr

Hallo,

ich hab mir gerade den Zettel nochmals durchgelesen und was richtig nettes festgestellt.

Abgeben sollen die Kinder die Impfausweise am Dienstag der 24.05.

Nachfragen kann man beim Gesundheitsamt in der Telefonsprechstunde Donnerstags von 14.00-16.00 Uhr.

Cool - die Schule hat die Zettel am Freitag ausgeteilt.

Hab da nur ich eine gewissen Rechenfehler was das Nachfragen angeht?

Ich werde jetzt meinen Sohn einen Zettel mitgeben, das der Impfausweis erst im Februar vom KiA kontrolliert wurde (stimmt ja wirklich) und das ich den nicht mehrere Tage aus der Hand gebe.
Das Gesundheitsamt kann dann ja gerne bei mir nachfragen wenn ihnen der KiA nicht ausreicht.

LG Dhana

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