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Kinderpsychologe

Thema: Kinderpsychologe

Hallo, es geht darum ,dass man bestimmte Zuschüsse beim Jugendamt bekommen kann,wenn das Kind beim Psychologen ist. Hat da jemand Ahnung? Es soll wohl um Dinge gehen,die das Kind "braucht" damit es sich wohl oder wohler fühlt. Hat da schon mal jemand was von gehört? Viele Grüße Karin

Mitglied inaktiv - 23.09.2016, 14:08



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Wenn das Kind zum Psychologen MUSS, also vom Kinderarzt überwiesen wird, zahlt das die Krankenkasse.

von kanja am 23.09.2016, 14:24



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§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (1) Kinder oder Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn 1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht, und 2. daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Von einer seelischen Behinderung bedroht im Sinne dieses Buches sind Kinder oder Jugendliche, bei denen eine Beeinträchtigung ihrer Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nach fachlicher Erkenntnis mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist. § 27 Abs. 4 gilt entsprechend. (1a) Hinsichtlich der Abweichung der seelischen Gesundheit nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Stellungnahme 1. eines Arztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, 2. eines Kinder- und Jugendpsychotherapeuten oder 3. eines Arztes oder eines psychologischen Psychotherapeuten, der über besondere Erfahrungen auf dem Gebiet seelischer Störungen bei Kindern und Jugendlichen verfügt, einzuholen. Die Stellungnahme ist auf der Grundlage der Internationalen Klassifikation der Krankheiten in der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information herausgegebenen deutschen Fassung zu erstellen. Dabei ist auch darzulegen, ob die Abweichung Krankheitswert hat oder auf einer Krankheit beruht. Die Hilfe soll nicht von der Person oder dem Dienst oder der Einrichtung, der die Person angehört, die die Stellungnahme abgibt, erbracht werden. (2) Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall 1. in ambulanter Form, 2. in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen, 3. durch geeignete Pflegepersonen und 4. in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen geleistet. (3) Aufgabe und Ziel der Hilfe, die Bestimmung des Personenkreises sowie die Art der Leistungen richten sich nach § 53 Abs. 3 und 4 Satz 1, den §§ 54, 56 und 57 des Zwölften Buches, soweit diese Bestimmungen auch auf seelisch behinderte oder von einer solchen Behinderung bedrohte Personen Anwendung finden. (4) Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken. Sind heilpädagogische Maßnahmen für Kinder, die noch nicht im schulpflichtigen Alter sind, in Tageseinrichtungen für Kinder zu gewähren und lässt der Hilfebedarf es zu, so sollen Einrichtungen in Anspruch genommen werden, in denen behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut werden. ________________________________ Kommt darauf an was das Kind für eine Diagnose so hat ....

von 2auseinemholz am 23.09.2016, 14:24



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meinst du damit jetzt materielle dinge?

von mama.frosch am 23.09.2016, 19:23



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Hallo, wenn der Kinderarzt Euch zum Kinderpsychologen überweist, braucht Ihr die Therapie nicht selbst zu bezahlen, das zahlt selbstverständlich die Krankenkasse. Was für Zuschüsse willst Du denn da vom JA haben...?

von Windpferdchen am 24.09.2016, 13:35



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Du meinst, wenn der kinderpsychologe der Meinung ist, ein iPod würde dem Kind helfen, sich zu entspannen, soll das jugendamt einen Zuschuss bezahlen? Meinst du das?

von kanja am 24.09.2016, 14:42



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zweiauseinemholz hat den Paragrafen 35 zitiert. Und ja, wenn ein iPod hier notwendig wäre, dann müsste er übernommen werden. Daran ist auch nichts merk-oder fragwürdig.

von Pamo am 24.09.2016, 16:55



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wo liest du denn aus dem 35a heraus dass materielle dinge übernommen werden

von mama.frosch am 24.09.2016, 18:27



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Ich weiss, dass bspw Internatsunterbringung bezahlt wird, das ist materiell.

von Pamo am 24.09.2016, 18:38



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Ich habe ein ADS Kind und war auch in psychologischer Behandlung mit dem Kind bezahlt hat es die Kasse sonst gabs keinerlei Zuschüsse. Ist Dein Kind autistisch hast Du ggf Anspruch auf Pflegegeld Behindertenausweis ( Steuerermäßigung) aber was Du konkret meinst weiss ich immer noch nicht dagmar

von Ellert am 24.09.2016, 19:03



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das wäre ja sowas wie eine fremdunterbringung. im ap liest es für mich eher nach "anschaffungen", durch die sich das kind wohler fühlen würde.

von mama.frosch am 24.09.2016, 23:32



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Es ist in der Tat so, dass man Anträge stellen kann, damit bestimmte Dinge übernommen werden. Das Kind muss allerdings von einer seelischen Behinderung bedroht sein. In meinem Bekanntenkreis wird z.B eine LRS Therapie eines Jungen vom Jugendamt bezahlt, weil die Krankenkassen das nicht zahlen. Ein Mädchen bekommt Reitstunden bezahlt, da eine Reittherapie in akzeptabler Nähe nicht angeboten wird, die Mutter weder Auto noch ausreichend Geld für Bahnfahrkarten hat und das Mädchen massive Probleme mit dem Selbstbewustsein hat.

von Dreamie0609 am 24.09.2016, 22:02



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der seine Reitstunden bezahlt haben wollte zum Psychologen rennen. Ich kenne Fälle die versuchen über Jahre Förderungen darüber abgewickelt zu bekommen und scheitern immer wieder. Man kann all dies versuchen aber obs am Ende klappt hägt oft von den Ämtern ab und den Gutachtern dagmar

von Ellert am 25.09.2016, 12:39



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Naja leicht ist das wohl nicht wirklich. Und man muss sich da schon reinhängen. LRS Therapien zahlt das Jugendamt hier noch ohne Probleme. Habe noch nie gehört, dass das abgelehnt wurde (auch an meiner Schule gibt es mehrere Kinder, die eine LRS Therapie machen). Es sei denn, die Eltern verdienen genug, dann müssen sie selber zahlen oder bekommen nur einen Zuschuss. Das Mädchen mit den Reitstunden ist halt ein schwieriger Fall. Die Familie wird auch durch eine Familienhilfe betreut. Also das Jugendamt war sowieso schon an dem Fall dran. Vielleicht lag es daran. Aber grundsätzlich ist es schon möglich.

von Dreamie0609 am 25.09.2016, 17:30



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allerdings ist unsere schon 25 vielleicht war das anders vor 25 Jahren aber bei Legasthenie gabs keienrlei Zuschüsse oder ADS. ich weiss es deswegen weil wir es damals auch versucht hatten Jugendamt etc und die meinten dann lapidar wenn wir das nicht alleine leisten könnten bieten sie uns eine Pflegefamilie an. Klar, damacht man es sich leicht wenn in eienr Familie ein schwerstbehindertes Kind ist, dann "leiden" ja die Gesunden... Familienhilfe kann man bekommen , fragt sich halt nur was sie oben meint mit Geldern. Denn eine Familie die an sich im Leben steht braucht ja keine Familienhilfe dagmar

von Ellert am 25.09.2016, 17:58



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Hallo, wir haben ebenfalls keine Therapie für unseren Legastheniker bekommen. Da war die Antwort ganz lapidar "gibts nicht, wenn sie Erziehungshilfe brauchen kann man was machen" Nur doof das die Erziehungshilfe laut Psychologen nicht nötig war. Das einzige das mein Sohn bekommen hat, war der Nachteilsausgleich für die Schule. Förderunterricht nur wegen der Auditiven Wahrnehmungsstörung - nicht für die Legasthenie. Und das war alle 14 Tage für 45 min - und so häuftig gab es nur, weil er so ein "schwerer" Fall war. Gruß Dhana

von dhana am 25.09.2016, 20:49



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allerdings haben wir nach Ellerts Geburt festgestellt dass man als Familie möglichst "arm im Geiste" sein muss und dann gibts von den Ämtern alles um ja Nachteile fürs Kind zu vermeiden. Wer sich engagiert wird bestraft denn der bekommt es ja alles alleine geregelt das war mal der O-Ton den wir erfahren haben Was solls,meine ist groß und aus dem Haus, wir haben es irgendwie hinbekommen aber Nerven und Kraft bleibt immer auf der Strecke dagmar

von Ellert am 26.09.2016, 06:37



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Hier wurde die Legasthenie-Therapie von KindGroß bezahlt, war auch recht unkompliziert. Mußte alle zwei Jahre neu beantragt werden, aber das war Routine für alle Beteiligten. Meiner Erfahrung nach war es das kompliziertere, die richtigen Ansprechpartner zu finden, die einem dann bei der Beantragung helfen. Wenn man die erstmal hat, läuft es gut. Die Eltern eines Klassenkameraden des Kindes haben durch alle Instanzen die Bezahlung der speziellen Legasthenie-Schule eingeklagt und gewonnen - nach vier oder fünf Jahren, wenn ich mich recht erinnere. Nur: Wer kann für diesen Zeitraum mit rund 350,- Euro im Monat in Vorleistung gehen und nebenbei auch noch einen Anwalt bezahlen? Für KindKlein wurde leider einiges abgelehnt. Aber die Begründung war immer, daß man es als nicht passend für das Kind empfand - die Ablehnungen fanden immer statt, bevor das Jugendamt zum Thema Kostenübernahme überhaupt kontaktiert worden war. Meine Erfahrung ist dementsprechend, daß das Jugendamt wirklich viel übernimmt, wenn man erstmal jemanden findet, der die Notwendigkeit gut begründet.

von Strudelteigteilchen am 26.09.2016, 08:25



Antwort auf Beitrag von Dreamie0609

Wenn eine LRS Therapie nach §35 übernommen wird, dann immer komplett. Bei dem Antrag wird nie nach dem Gehalt der Eltern gefragt. Es gibt also keine Zuschüsse, entweder ganz oder gar nicht. Genauso ist das bei einer Dyskalkulietherapie. MfG

von 77shy am 26.09.2016, 16:09



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Ich freu mich wirklich für jeden der die Therapie bekommt - aber ich kann nur sagen, das sie bei uns komplett abgelehnt wurde - Jugendamt hier fühlt sich definitv nicht zuständig, Antrag wurde gestellt aber abgelehnt mit dem Hinweis Erziehungshilfe zu beantragen - aber die war ja nie nötig. Und das ging über Kinder- und Jugendspychiatrie unserer hiesigen Kinderklinik - sozusagen unser zuständiges SPZ. Ich hab mich mehrere Jahre damit rumgeärgert - meinem Sohn Logopädie verschreiben lassen, das bekam er über den HNO recht lange - und dort wurde viel auch an der Rechtschreibung gearbeitet - soweit das ein Logopäde machen kann. Aber Lerntherapie ging nie - wurde alles auf das Elternhaus abgeschoben - ich hab hier ganze Regale mit Material. Dyskalkulie gibts hier übrigends gar nicht zum Anerkennen - es sei denn das hat sich die letzten 2 Jahre geändert - aber in Bayern kann man die gar nicht anerkennen lassen (über den Schulspychologen), es gibt keinen Nachteilsausgleich dafür und auch keine Unterstützung oder Therapie. Das ist dann ein reines privatvergnügen der Eltern. Vielleicht mal wieder bundeslandabhängig? Gruß Dhana

von dhana am 26.09.2016, 18:36



Antwort auf Beitrag von 77shy

Also hier in Bayern hängt es definitiv auch vom Elterneinkommen ab

von kevome* am 26.09.2016, 22:14



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hallo zusammen, ja es geht um materielle Dinge. Ich habe noch nie von irgendwas profitiert ,aber nun dachte ich, wennes da etwas gibt kann ich es ja in Anspruch nehmen. Und es hätte ja sein können,dass jemand darin Erfahrungen gemacht hat. Was genau man da für sich oder eher gesagt ,für das Kind rausholen kann ,weiß ich ja leider nicht. Meine Tochter hat nun ein paar Sitzungen wegen seelischer Probleme gehabt. Sie hat chronische Verstopfung .Dann plagen sie noch Alpträume. Gruß Karin

Mitglied inaktiv - 25.09.2016, 21:48



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Materialle Dinge sind ja weit gefasst also Spielzeug etc gibts definitiv nicht was ich aber mal andenken würde wäre eine Kinder-.Reha das läuft aber über eine andere Schiene dagmar

von Ellert am 26.09.2016, 06:38



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Melde Dich mal bei Reha-Kids an da bekommst Du sicher viele Infos und Tipps zu dem Themen auch was Deine Rechte angeht dagmar

von Ellert am 26.09.2016, 06:40



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Was man da für sich oder das Kind rausholen kann??? Das Kind “hatte“ ein paar Sitzungen...klingt, als ob es “erledigt“ sei. Mich befremdet das jetzt etwas! Geht es denn wirklich um etwas Konkretes, was der Psychologe für sinnvoll hält oder sprechen wir hier von....ja, von was eigentlich???

von Mutti69 am 26.09.2016, 15:57



Antwort auf Beitrag von Mutti69

Ja, das würde mich auch interessieren, um was es denn konkret geht.

von Mehtab am 27.09.2016, 10:17



Antwort auf Beitrag von Mutti69

klingt ein bißchen nach, "sie könnte schon länger mal eine neue zimmereinrichtung gebrauchen, vielleicht könnten wir die ja so abdecken"

von mama.frosch am 27.09.2016, 15:35



Antwort auf Beitrag von mama.frosch

Uh, rausholen hat wirklich einen fiesen Beigeschmack! Ehrlich gesagt war mir das bis heute neu, ich wusste nicht mal, dass ich hätte eeeventuell was für meinen Sohn "rausholen" können. Er hat ADHS, nimmt Medis und ich zahle monatlich einen nicht sehr preiswerten Kunstkurs Richtung Graffiti, der uns auch ärztlich ans Herz gelegt wurde und in dem er sich sehr entspannt. Also auf deutsch, mit der richtigen Person an der Hand könnte ich dafür "sorgen", dass mir jemand den Kurs übernimmt???

von Holzkohle am 27.09.2016, 17:05



Antwort auf Beitrag von Holzkohle

Klar *kann* man das Maximale rausholen, auch wenn das Kind nix hat. Man bezahlt aber dann auch den Preis, dass man dann für das Kind eine aktenkundige Diagnose mit Stigma geschaffen hat. Das tut nur, wer muss oder wer saublöd ist.

von Pamo am 27.09.2016, 22:05