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Filme in der Schule

Thema: Filme in der Schule

Hallo, leider finde ich die Diskussion dazu nicht mehr - wisst ihr, ob oder wie es mit Filme-schauen in der Schule (Gym/Bayern) geregelt ist? Es geht um 12 jährige Kids, die in Ethik einen Film "ab 16" schauen. Einige kommen damit nicht zurecht. Die Eltern wurden im Vorfeld nicht gefragt. Danke Vivaldia

von Vivaldia am 06.12.2012, 13:15



Antwort auf Beitrag von Vivaldia

...aber hier hatte ich in einem anderen Thread das Thema beiläufig gestreift: http://www.rund-ums-baby.de/zehn-bis-dreizehn/Nicht-aergern-nur-wundern-und-selbsr-das-Wundern-habe-ich-inzwischen-schon-aufgegeben_34540.htm Regelungen dazu, also bezüglich Häufigkeit und Rücksicht auf die FSK-Freigabe, gibt es höchstwahrscheinlich nicht. Und Eltern werden selbstverständlich nicht gefragt, ob sie damit einverstanden sind, dass ihre Kinder im Unterricht mit nicht-altersgemäßen Inhalten konfrontiert werden, wo kämen wir denn da hin. Gefallen tut mir das nicht. Aber ein Fass deswegen aufmachen tue ich auch nicht. Ärgern hab ich schon längst aufgegeben. Wundern - naja, mit einem Gähnen vielleicht. Ich sehe es positiv: Meine Kinder lernen daraus einmal mehr, dass sie in ihren Bildungsanstalten von wahrhaftiger Inkompetenz umgeben sind.

von Sailor am 06.12.2012, 13:31



Antwort auf Beitrag von Sailor

auch wenn es nicht ganz das ist, was ich meinte, aber deinen link unterschreib ich mit 100 Ausrufezeichen. Genau diese unmögliche Filmauswahl nervt mich seit Jahren! Den anderen Sachverhalt muss ich als Eltern-Vertreterin recherchieren.

von Vivaldia am 06.12.2012, 14:13



Antwort auf Beitrag von Vivaldia

Also wenn das häufiger vorkommt, würde ich damit zur Schulleitung gehen. Es käme jedoch auch darauf an, wie damit umgegangen wird. Es könnte unter Umständen ja sogar gut sein, dass bestimmte Filme in einem bestimmten Kontext und mit vorentlastenden Gesprächen oder vielleicht auch nur auszugweise geschaut werden...? Also sagen wir mal: besser so, als wenn man sowas unreflektiert zu sehen bekäme. Wenn die Kinder jedoch ohne "Beiwerk" (Unterrichtskontext) "vor die Glotze gesetzt werden", geht das schon mal gar nicht. Also sowieso nicht, aber schon gar nicht mit ungeeigneten Filmen. Jule

von Jule9B am 06.12.2012, 19:50



Antwort auf Beitrag von Vivaldia

Also für Bayern weiß ich zufällig Bescheid. Grundsätzlich sind Lehrer angehalten, die FSK-Freigabe zu beachten (an meiner eigenen Schule ist es zwingend vorgeschrieben, Eltern zu benachrichtigen, wenn man einen Film schaut, bei dem die FSK-Freigabe höher ist, aber das ist wohl nur bei uns so). Ebenso ist es erlaubt, FIlme knapp über dem Alter den Schüler zu schauen, wenn es pädagogisch begleitet wird. Die Filmpraxis, die an manchen Schulen herrscht, kann man wohl kaum pädagogische Begleitung nennen. Ich habe hier Kinder in Religion, die mir erzählen, dass sie in der Grundschule den kompletten Lutherfilm gesehen haben (der ja echt krasse Szenen hat...). Mit Beschwerden macht man sich zwar nicht beliebt, aber was an manchen Schulen läuft, ist so krass, dass man sich eigentlich beschweren müsste... PS Ich kenne mich so gut aus, weil ich selbst eine Dienstaufsichtsbeschwerden bekommen habe, weil ich in einer 5. Klasse die ersten zwanzig Minuten des Films "Der Herr der Ringe" angesehen habe. Wohlgemerkt, nicht den Prolog, sondern Bilbos Geburtstag. Ich fand es als Abschluss einer Lektüresequenz zum Buch "Der kleine Hobbit" passend. Irgendein Vater faselte was von Blutbädern, die seinen Sohn traumatisiert hätten (in den Szenen von Bilbos Geburtstag fließt höchstens Bier). Also musste ich mich notdrungen mit der Gesetzeslage befassen.

von magistra am 06.12.2012, 21:39



Antwort auf Beitrag von magistra

Liebe Magistra, besten Dank für deine Antwort. Habe gestern noch mit vielen Behörden telefoniert. Interessant, dass niemand genau Bescheid weiß, bzw. es nicht sagen darf/mag. Es geht wohl um die schwammige Formulierung "Öffentlichkeit". In der Öffentlichkeit dürfte man den Film nicht zeigen, aber ist ein Klassenzimmer öffentlich? Empfehlung der Behörden an die Lehrer: vorab die Eltern informieren. Genau das hätte in diesem Fall die Sache auch entschärft. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde finde ich allerdings sehr heftig. Viele Grüße

von Vivaldia am 07.12.2012, 08:03



Antwort auf Beitrag von Vivaldia

Meine Info ist: Ein Klassenverband ist nicht öffentlich, also darf man ganz normale Filme schauen und braucht nicht mehr - wie früher - eine Schullizenz. Lustigerweise gilt eine Religionsgruppe, bei der Schüler aus unterschiedlichen Klassen kommen, als öffentlich :-).

von magistra am 07.12.2012, 08:25



Antwort auf Beitrag von Vivaldia

Sowohl die Realschule von KindGross als auch das Gymnasium von KindKlein lassen uns Eltern Zettel unterschreiben, wenn die Kinder einen Film anschauen sollen/dürfen, der von der FSK nicht "passt". Ob das so muss oder ob das ein freiwilliger Service der Schulen ist, weiss ich nicht. Aber es ist Usus, da bin ich mir sicher, weil ich das bereits mehrfach unterschreiben musste (2x bei KindGross, 1x bei KindKlein bisher). Die allgemeine Schul-Schelte kann ich daher nicht unterschreiben. Diese zwei eher willkürlich ausgewählten und komplett unterschiedlichen Schulen bekommen das scheinbar irgendwie intern geregelt.

von Strudelteigteilchen am 07.12.2012, 09:17