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Klassenwechsel durch Direktorin?

Thema: Klassenwechsel durch Direktorin?

Hallo, darf eine Direktorin ein Kind (5. Klasse Grundschule Land Brandenburg) in eine andere (Parallel-)klasse wechseln lassen, auch wenn die Eltern und das Kind es nicht wollen? Haben die Eltern da kein Mitspracherecht? Es geht darum, dass es ein verhaltensauffälliges Kind ist und dieses wollen sie eigentlich von der Schule haben, aber die Eltern und das Kind wollen das nicht. Nun versuchen sie es so. Ist das rechtens? Danke und LG Sandra

von Sandr@1974 am 21.03.2012, 13:11



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Hallo, wie das in Brandenburg ist weiß ich nicht. In Bayern gibt es die sog. Strafversetzung. Das ist eine Ordnungsmaßnahme und kann daher auch ohne Einverständnis der Eltern und des Kindes vorgenommen werden, ähnlich wie ein Verweis oder ein Unterrichtsausschluss. LG Inge

von IngeA am 21.03.2012, 13:15



Antwort auf Beitrag von IngeA

es entscheidet die Klassenkonferenz, nciht der rektor! Wenn die LEhrer das für angemessen halten dann beschließt es also di Mehrheit aller Lehrer, die das Kind unterrichten und dann ist es so. Ist eine verbindliche Vorstufe zu einer versetzung an eine andere schule.... die Eltern können da nciht mitbestimmen!

von Henni am 21.03.2012, 13:50



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

bei uns geht das... gerade erlebt bei meiner Tochter. Die zwei Klassenclowns wurden aus der Klasse "geschmissen" der eine in die b-Klasse, der andere in die c-Klasse. Jetzt ist Ruhe..sehr gut!!! Lg reni

von Reni+Lena am 21.03.2012, 14:29



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Danke für die Antworten.

von Sandr@1974 am 21.03.2012, 16:41



Antwort auf Beitrag von Reni+Lena

Sie werden jetzt getrennt. Je einer in einer Klasse.

von TinaDA35 am 21.03.2012, 16:41



Antwort auf Beitrag von TinaDA35

Wir hatten auch ein sehr verhaltensauffälliges Kind in der Klasse. Die Lehrerin kam garnicht mit ihm klar alles Möglichkeiten hatte sie ausgereitzt und es wurde trotzdem nicht besser. Das Kind wurde dann in eine Parallelklasse zu einem männlichen Klassenlehrer versetzt in der Hoffnung das der vielleicht mehr als Autoritätsperson bei ihm noch etwas erreichen konnte.

von Verona am 21.03.2012, 18:39



Antwort auf Beitrag von Sandr@1974

Ja, man nennt sies liebevoll Strafversetzung. Dies darf die Direktorin. Und wenn es dort auch nicht klappt, darf sie das Kind sogar von der Schule verweisen.

von glückskinder am 21.03.2012, 19:18



Antwort auf Beitrag von glückskinder

Ja, das geht bei uns (NRW) auch. Das ist nicht als Strafe gedacht, sondern soll dem auffälligen Kind ermöglichen, in einer neuen Lerngruppe sozusagen nochmal von vorn anzufangen, da solche Klassenclowns z.B. doch durch die Erwartungshaltung der Mitschüler schon recht festgelegt in ihrer Rolle sind und gar nciht aus der Rolle herauskommen. Sie haben halt das Gefühl, dass die anderen es von ihnen erwarten. Suse

von *Suse* am 24.03.2012, 21:59