Hallo, also das eigentlich Wunschgymnasium ( privat) hat uns nun angeschrieben, dass sie zur 7. Klasse (also zu den Sommerferien) dort hin wechseln kann. Sie stand dort auf der Warteliste. Sie ist derzeit auf einem städt. Gymnasium in NRW. Sie möchte auch gerne wechseln. Nun ist meine Frage, ob ich eine Gehnemigung der jetzigen Schule brauche, da sie ja jetzt auf eine Privatschule wechselt. Mir hat man erzählt, dass das bei einem Wechsel auf eine Privatschule nicht erforderlich wäre. Stimmt das, weiß das jemand von euch? LG
von laina01 am 08.03.2013, 20:01