Zehn bis Dreizehn

Forum Zehn bis Dreizehn

*grmpf* Korrekturzeiten

Thema: *grmpf* Korrekturzeiten

Hallo, eine Arbeit steht aus und wurde vom Sohn heute erwartet. Geschrieben am Montag bevor am Samstag Herbstferien waren. Also vor genau 3 Wochen. Nein, es gab die Arbeit nicht zurück. Irgendeinen Kommentar dazu auch nicht. Getraut zu fragen, hat sich auch keiner. Der Erlass sieht eindeutig vor, dass Korrekturzeiten nicht länger als 2 Wochen dauern sollen. Ferien innerhalb des Schuljahres sind unterrichtsfreie Zeiten und nicht komplett Urlaub. Ich bin jetzt grad echt verärgert und verkneife mir eine verärgerte Mail. Ist das woanders auch so? Gruß Andrea

von AndreaL am 25.10.2010, 16:20



Antwort auf Beitrag von AndreaL

finde ich aber nicht schlimm. Wenn ansonsten der Unterricht und der Lehrer passt, sehe ich darüber gerne hinweg. Wenn der Unterricht aber auch schon ´Sch.... ist, ist das noch ein Grund mehr, sich mal zu beschweren.

von like am 25.10.2010, 16:28



Antwort auf Beitrag von like

Tja, am eigentlichen Unterricht gibt es so nichts auszusetzen, aber an der Planung. Da stimmt einiges nicht und das passt jetzt zu dieser überlangen Korrekturzeit. Dennoch - der Sohn mag die Lehrerin wohl sehr. Also sag' ich nix. LG Andrea

von AndreaL am 25.10.2010, 16:52



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Hallo Andrea, was meinst du denn damit, dass an der Planung einiges nicht stimmt? HEnriette

von Henriette am 25.10.2010, 17:30



Antwort auf Beitrag von Henriette

Hi Henriette, es handelt sich um die zweite Fremdsprache. Folgende Dinge sind mir aufgefallen: - 6 Wochen lang wurden anfangs keine Vokabeln gelernt. Dann mussten allen Vokabeln des ersten Kapitels innerhalb von 2 Wochen gelernt werden inkl. Vokabeltest und anschließender Arbeit. - Hausaufgaben wurden mehrfach von einem Langtag zum anderen Langtag ohne Hausaufgabenstunde dazwischen aufgegeben. De facto hat mein Kind eigentlich keine Zeit diese zu erledigen, da an beiden Tagen nach dem Langtag Training ist. Die Schule hatte zugesichert, dass es an Langtagen keine HA gibt. Die heutige HA ist inhaltlich nicht ohne, d.h. mein Kind verzichtet morgen auf sein Handballtraining. Das finde ich schon ärgerlich und da mangelt es an Planung und Absprache, wann in dieser Klasse die Übungsstunden für Hausaufgaben oder der Kurztag für Hausaufgaben liegt. LG Andrea

von AndreaL am 25.10.2010, 17:47



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Für Langtage gilt hier die Regelung, dass keine Hausaufgaben in Fächern aufgegeben werden dürfen, die am nächsten Tag ebenfalls auf dem Plan stehen, so dass die Kinder, bei vernünftiger Planung, an diesen Tagen keine HA machen müssen. Selbstverständlich können in den übrigen Fächer Hausaufgaben aufgegeben werden. Guckst Du hier: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Erlasse/12-31Nr1.pdf unter 3.1. Vielleicht hast Du da was mißverstanden - oder ich habe dich falsch verstanden?

von Ebba am 25.10.2010, 18:12



Antwort auf Beitrag von Ebba

Ebba, ja - ich glaube, ich habe mich missverständlich ausgedrückt. Die Hausaufgabe wurde heute gestellt für Mittwoch. Heute war Langtag OHNE Übungsstunde für Hausaufgaben. Morgen am Dienstag ist ebenfalls Langtag OHNE Übungsstunde. Also dürfte es keine Hausaufgabe geben. Meine ich... LG Andrea

von AndreaL am 25.10.2010, 18:55



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Bei uns ist es definitiv so, dass die Kinder die Fachlehrer immer wieder mal drauf hinweisen müssen, weil die Lehrer nicht alle Stundenpläne aller von ihnen unterrichteten Klassen im Kopf haben. Dann funktioniert es aber in der Regel mit der Hauaufgabenregelung an Tagen mit Nachmittagsschule. Dass PLÖTZLICH ganz viele Vokabeln zu lernen sind, liegt manchmal auch am Kind - hat man es halt so lange geschoben, bis der Test vor der Tür stand.....

von like am 25.10.2010, 20:53



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Ist nicht wirklich wichtig, aber im Erlass heißt es: /cit/ An Tagen mit Nachmittagsunterricht werden keine Hausaufgaben für den Unterricht des folgenden Tages gestellt. /cit/ Korinthenkakerisch könnte man jetzt auf dem Standpunkt stehen, dass auch wenn zwei Langtage aufeinander folgen vom ersten Langtag auf den übernachsten Schultag HA aufgegeben werden dürfen, denn ausgeschlossen ist ja nur Hausaufgaben für den nächsten Tag aufzugeben, zumindest in NRW. In anderen Bundesländern könnte durchaus anderes geregelt sein. Dennoch macht es vielleicht Sinn die Lehrerin mal vorsichtig auf das Problem der Kinder hinzuweisen. Die Regelung wird ja im Grunde durch ihr Verhalten ad absurdum geführt. Sinn ist es ja zu gewährleisten, dass die Kinder an Tagen mit Nachmittagsunterricht bei guter eigener Planung keinerlei Hausaufgaben müssen.

von Ebba am 25.10.2010, 21:09



Antwort auf Beitrag von like

Ich denke, hier liegt das Problem - die Lehrerin (ist neu und jung) weiß es nicht und die Schüler sagen nix. *seufz* UND mein Kind wird garantiert nix sagen, weil er in eben diesem Fach Nachsitzen wegen 3x vergessener HA hatte. Der hackt sich jetzt lieber einen Arm ab als da noch mal irgendwelche Blöße zu zeigen. Und auch nein, er hat bei den Vokabeln nicht geschlampt. Es wurde wochenlang nur 'Einführung' in die Sprache gemacht bevor plötzklich knall-auf-fall das Buch und deren Vokabeln genutzt wurden. LG Andrea

von AndreaL am 25.10.2010, 21:42



Antwort auf Beitrag von AndreaL

irgendjemand muss es ihr dann wohl mal sagen. Sonst kann man ihr ja kaum einen Vorwurf machen. Ist halt so bei jungen, unerfahrenen Lehrern, dass sie ab und an auch mal nen Stupser brauchen, was falsch läuft. Hattet ihr schon Elternabend? Da kommen bei uns solche Sachen auf den Tisch und die Klassenlehrer sind dann gern bereit, diese Dinge an die Fachlehrer weiterzugeben, sollten die nicht anwesend sein an dem Abend ( bei uns stellen sich die neuen Lehrer aber meistens im Elternabend vor)

von like am 26.10.2010, 07:59



Antwort auf Beitrag von AndreaL

War so, ist so und ich fürchte: Wird immer so sein :-)

von Ebba am 25.10.2010, 16:53



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Hallo, tja, ich bin auch eine solch böse Lehrerin, die nach 2 Wochen Herbstferien die 10 Tage zuvor geschriebene Klausur nicht zurück gegeben hat. Es kann gut sein, dass die Arbeit deines Sohnes den Stapel des Lehrers nur komplettiert hat, d.h. vielleicht gibt es Lerngruppen, die bereits vor der Klasse deines Sohne eine Arbeit geschrieben haben und die deswegen zuerst korrigiert wurden. Das war bei mir zB der Grund, weshalb ich nicht fertig geworden bin. Zudem sind Ferien keine reinen Korrekturzeiten; selbst wenn der Lehrer nicht komplett Urlaub macht, gibt es andere Aufgaben, die erledigt werden müssen. Warum hat denn kein Schüler das Thema angesprochen? Vielleicht war der Lehrer ja schlichtweg krank!? Henriette

von Henriette am 25.10.2010, 17:26



Antwort auf Beitrag von Henriette

War bei uns in der Grundschule völlig normal, und zwar ohne Ferien. 3 Wochen waren völlig normal, und überhaupt nicht aussergewöhnlich. Hat sich in der weiterführenden komplett geändert. In der Regel eine Woche, wenn alle mitgeschrieben haben, und niemand nachschreiben muss. Birgit

von Birgit22 am 25.10.2010, 17:52



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Ich wusste gar nicht, dass Klassenarbeiten innerhalb von 2 Wochen zurückgegeben werden müssen. Bei meiner Tochter dauert es auch mal länger. Meist sagt der Lehrer dann, dass er noch Klausuren aus der Oberstufe zu korrigieren hat, oder sonst was. Ich finde es nicht schlimm. Aber, dass kein Kind in der Klasse nachfragen mag, wundert mich schon.

von Petsy am 25.10.2010, 17:32



Antwort auf Beitrag von Petsy

Hallo, in Nds. haben wir (zumindest am Gymnasium) 3 Wochen Korrekturzeit, Ferien gelten nicht als Korrekturzeit. Selbst wenn ich Oberstufenklausuren liegen habe, sehe ich zu, Arbeiten in den Jahrgängen 5-9 schnell(er) zu korrigieren, was aber nicht immer funktioniert, da ich für eine Klassenarbeit je nach Jahrgang 5 bis 10 Stunden brauche, manchmal auch mehr. In der Oberstufe dauert eine Korrektur je Schüler bis zu 1,5 Stunden (Vorabitur etc. gar nicht berücksichtigt), je nach Aufgabenstellung und das muss alles neben Unterricht und Vorbereitung erledigt werden. Insofern kann es schon mal etwas dauern, bis alles fertig ist. Ich wüsste auch gerne, warum sich niemand getraut hat, die Lehrerin anzusprechen? Henriette

von Henriette am 25.10.2010, 19:47



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Auch wenn es unterrichtsfreie Zeit ist, zählt es nicht zu der Zweiwochenregelung. Und stelldirvor,Lehrer dürfen auch in den Herbstferien verreisen, denn das ist nicht festgelegt. Außerdem ist es rein rechtlich einfach so,dass man es in einem angemessenen Rahmen korrigieren soll. Schade, dass viele Eltern kein Verständnis dafür haben, dass Lehrer auch ein Privatlebenhaben. Und ganz ehrlich,hat einlehrer auch einigesmehr zu tun,als Arbeiten zu korrigieren.

von kugelbauch2011 am 25.10.2010, 21:26



Antwort auf Beitrag von kugelbauch2011

Ich weiß, dass Lehrer auch ein Privatleben haben . Ich gehöre selber zu dieser Berufsgruppe. Dennoch finde ich einfach, dass bei normaler Belastung eine einfache erste Arbeit in der zweiten Fremdsprache innerhalb dieser Zeit zu korrigieren ist. Ich z.B. habe nie 'richtig' Osterferien, weil in der Zeit 1 bis 4 Gutachten geschrieben werden. Danach habe ich dann tatsächlich mein Urlaubsverhalten zu richten. VG Andrea

von AndreaL am 25.10.2010, 21:39



Antwort auf Beitrag von AndreaL

Aber Andrea, du schreibst doch selber, dass sie jung und neu ist. Auch vernünftige Planung muss gelernt werden, zumal sie sicherlich noch viel länger braucht Unterricht zu planen und zu korrigieren als du. Lass die Kleine , das lernt sie noch. Allerdings wäre das Thema Hausaufgaben auf jeden Fall anzusprechen, das sehe ich genauso

von chrispi am 27.10.2010, 16:33