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Wie bindend sind diese Zettel von den Ärzten (Krankmeldung)

Thema: Wie bindend sind diese Zettel von den Ärzten (Krankmeldung)

Waren heute beim Arzt, Halsentzündung. Bekommt jetzt Antibiotika und die Ärztin sagte mir das sie dann ja Donnerstag wieder gehen kann. Jetzt hole ich grade den Schein für die Schule ab, jetzt steht da "bis einschließlich 10.03." also bis Donnerstag. Sie hatte aber schon wegen ihrer Grunderkrankung soviele Fehlstunden letztes Halbjahr und ich denke sie kann Donnerstag definitv gehen. Es geht ihr jetzt schon besser. Kann ich sie dann trotzdem schicken?

von Charlie+Lola am 08.03.2016, 16:08



Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

Hallo natürlich kannst du sie dennoch schicken. Wenn du krank geschrieben bist u. fühlst dich früher fit, darfst du auch wieder arbeiten. Gute Besserung! viele Grüße

von RR am 08.03.2016, 17:33



Antwort auf Beitrag von RR

Ich würde sagen, es ist bindend! Ist eine Versicherungsfrage. Wenn ich der Meinung bin, während meiner Krankschreibung was zu machen (z.b. mein Hobby Sport) zählt keine Versicherung im Fall eines Unfalls. Denn ein Arzt hat mir bestätigt, dass ich krank bin. Das wird in der Schule nicht anders sein. Es gibt aber die Möglichkeit der Gesundschreibung auf eigenen Wunsch. Das ist auf eigenes Risiko dann.

von bummi-mama am 08.03.2016, 20:38



Antwort auf Beitrag von bummi-mama

.....ich ruf morgen mal in der Praxis an.

von Charlie+Lola am 08.03.2016, 23:26



Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

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von Carmar am 09.03.2016, 08:25



Antwort auf Beitrag von bummi-mama

.....keine Krankschreibung ist bindend. Das ist eher eine Abrechnungssache als eine Versichrungsfrage wo der Schutz erlischt, wenn man eher wieder geht. Der Schein ist wichtig um richtig in der Lohnbuchhaltung abzurechnen. Dafür benötige ich den Schein und natürlich für den AG, damit deiser weiß, das man krank ist und nicht blau machen will. Ich gehe auch mit Krankmeldung eher arbeiten, wenn ich mich gut fühle. Dann wird das der Lohnbuchabteilung gemeldet, Ende und Fertig. Also, geht es dem Kind gut, dann ab in die Schule. Auf eigenes Risiko ist es übrigens immer. Der Arzt übernimmt für nichts die Haftung.

von Caot am 09.03.2016, 08:25



Antwort auf Beitrag von Caot

bei uns ist es üblich, der krankenkasse bescheid zu geben, wenn man als erwachsener trotz krankschreibung früher wieder arbeitet. kind1 ging auch mal vorzeitig trotz zahnop wieder in die schule, da habe ich nichts weiter gemacht. gejammer und beschwerde ist halt meistens, wenn dann irgendwas passiert. der teufel ist ja bekanntlich ein eichhörnchen.

Mitglied inaktiv - 09.03.2016, 10:30



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Hallo hier mal ein Anwaltsbericht dazu https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/gesundheit/387/arbeiten-trotz-krankschre ibung-ist-das-erlaubt/ viele Grüße

von RR am 09.03.2016, 10:40



Antwort auf Beitrag von RR

seite ist nicht mehr verfügbar

Mitglied inaktiv - 09.03.2016, 10:59



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..dann funktioniert er auch

von kevome* am 09.03.2016, 13:38



Antwort auf Beitrag von kevome*

gut, jetzt habe auch ich es geschafft! ich bleibe trotzdem dabei, daß ich es zumindest der krankenkasse mitteilen würde, wenn ICH früher wieder genesen würde. u.u. geht es dann mal um anrechenbare vorerkrankungszeiten, da ist es dann schon auch mal um den ein oder anderen tag.....

Mitglied inaktiv - 09.03.2016, 15:23



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aber ich schicke sie jetzt morgen so. Arzt habe ich heute morgen erst nicht erreicht und dann vergessen. Aber ich schicke sie so. Da steht ja auch bei vorraussichtlich bis.......*hhm*

von Charlie+Lola am 09.03.2016, 17:24



Antwort auf Beitrag von Charlie+Lola

ich habe extra dazugeschrieben, was ich tun würde, wenn ICH. an deiner stelle würde ich das kind auch so schicken.

Mitglied inaktiv - 09.03.2016, 18:49



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lg

von Charlie+Lola am 09.03.2016, 21:43