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Schulwechsel öffentl. zu privat

Thema: Schulwechsel öffentl. zu privat

Hallo, also das eigentlich Wunschgymnasium ( privat) hat uns nun angeschrieben, dass sie zur 7. Klasse (also zu den Sommerferien) dort hin wechseln kann. Sie stand dort auf der Warteliste. Sie ist derzeit auf einem städt. Gymnasium in NRW. Sie möchte auch gerne wechseln. Nun ist meine Frage, ob ich eine Gehnemigung der jetzigen Schule brauche, da sie ja jetzt auf eine Privatschule wechselt. Mir hat man erzählt, dass das bei einem Wechsel auf eine Privatschule nicht erforderlich wäre. Stimmt das, weiß das jemand von euch? LG

von laina01 am 08.03.2013, 20:01



Antwort auf Beitrag von laina01

Solche Dinge werden von Bundesland zu Bundesland, oft auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich geregelt. Deshalb musst Du bitte einfach kurz beim Schulamt Eurer Stadt anrufen, die beantworten Dir diese Frage inh. von 5 Minuten, gell! LG

von Hexhex am 09.03.2013, 10:51



Antwort auf Beitrag von Hexhex

Ja, da hast Du dann wirklich absolute Sicherheit was den Wechsel und die damit verbundenen Wege anbelangt. Ich persönlich kenne es auch so das ein Wechsel zur Privatschule ohne großes Gewese erledigt wird. Aber Erfahrungen kann ich nicht auffahren...

von Gänseblümchenmama am 10.03.2013, 17:38