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Geschrieben von sojamama am 13.01.2017, 14:43 Uhr

Sind Strafarbeiten erlaubt?

Hallo,

vielleicht wisst Ihr Bescheid.
Sind Strafarbeiten für einzelne Schüler erlaubt?
Und "Klassenstrafen", also Strafarbeiten für alle, obwohl ggf. nur zwei Schüler Mist gebaut haben?

Und natürlich bräuchte ich dann auch noch eine fundierte, seriöse Quelle, wo das dann drinsteht. Danke.

Geht in dem Fall um verspätetes Erscheinen im Unterricht, Eigenverschulden, weil zu lange gequatscht.... also grundsätzlich "schuldig".
Dennoch wüsste ich gern, ob die Straftarbeit in Form von einer Seite Text übersetzen okay war?


melli

 
16 Antworten:

Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von dhana am 13.01.2017, 15:05 Uhr

Hallo,

ich wüsste nicht warum es nicht erlaubt sein sollte.

Kollektivstrafen für alle wenn nur einer Quatsch macht, sind da was anderes.

Aber nie und nimmer würde ich meinen Söhnen helfen um eine verdiente Strafarbeit herum zu kommen - egal was da in Schulrecht steht - da stehe ich voll hinter dem Lehrer.

Gruß Dhana

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von lali77 am 13.01.2017, 15:27 Uhr

Ist bei uns auch so. 28 Schüler in der Klasse. 4 Leute ständig am Quatschen. 100 Ermahnungen. Dann reichte es der Eng-Lehrerin: Kurzkontrolle für ALLE. Zensuren wurden eingetragen. Manche Schüler dabei unschuldig mit schlechter Note. So what... sollte eben allen zu denken geben!

Und die Mathelehrerin macht Striche an die Tafel, wenn es wieder zu laut wird im Klassenraum. Beim 3. Strich schreiben sie einen Test oder bekommen eine Aufgabe mehr als HA!

Ich finde das ok und kann die Lehrer dabei nur unterstützen. Die meisten Kinder sind heute eh viel zu frech, selbstherrlich und ohne Respekt. Nicht alle...ist klar!!!

LG Jenny

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von stjerne am 13.01.2017, 16:25 Uhr

Meine Tochter ist in einer sehr unruhigen Klasse und es gibt ständig Kollektivstrafen und vor allem Kollektivstrafpredigten. Ich verstehe, dass die Lehrer genervt sind, aber sie tut mir da schon leid, da sie zu den Nicht-Störern gehört (nach Aussage der Lehrer), aber eben trotzdem immer mitbestraft und angebrüllt wird.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von Vreni1982 am 13.01.2017, 16:35 Uhr

Wenn eine ganze Klasse Mist baut - Klassenstrafe.
Bei einzelnen Schülern - Strafarbeiten/Übungsarbeiten, auch verbunden mit Nachsitzen, je nach "Vergehen".
Für ein solches Zuspätkommen ist eine Strafarbeit definitiv angebracht.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von Vreni1982 am 13.01.2017, 16:35 Uhr

Wenn eine ganze Klasse Mist baut - Klassenstrafe.
Bei einzelnen Schülern - Strafarbeiten/Übungsarbeiten, auch verbunden mit Nachsitzen, je nach "Vergehen".
Für ein solches Zuspätkommen ist eine Strafarbeit definitiv angebracht.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von Emmi67 am 13.01.2017, 17:52 Uhr

Im NRW Bildungsportal steht: "Als erzieherische Maßnahme kann das häusliche Nacharbeiten von versäumtem Unterrichtsstoff angeordnet werden. Die häusliche Nacharbeit ist die weniger einschneidende Alternative zur Nacharbeit unter Aufsicht der Lehrkraft."
Also: was er durch die Verspätung und das Quatschen versäumt hat, kann zum Nachholen aufgegeben werden- das kann ja durchaus eine Seite Text übersetzen sein!

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von germanit1 am 13.01.2017, 18:21 Uhr

Bei uns ist es aehnlich. Kind gehoert auch zu den Nicht-Stoerern. Die Elternvertreterin meinte zu mir nur mal "Mitgehangen, mitgefangen". Die Franzoesischlehrerin meinte Kind wuerde schon verstehen, dass er nicht bestraft wird. Die Strafe bekommt er aber trotzdem. Das Problem haben wir dann, weil Kind in der Pause sich nicht bewegen darf (muessen im Klassenraum bleiben) oder noch mehr Hausaufgaben machen muss. Kind kommt wegen dem Theater, was manchmal in der Klasse ist, teilweise schon fix und fertig nach Hause. Das habe ich der Lehrerin auch gesagt.

Gegen Bestrafung von einzelnen Schuelern, die sich nicht an die Regeln halten, habe ich nichts. Da stehe ich hinter den Lehrern.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von Pia-Lotta am 13.01.2017, 18:38 Uhr

Auszug aus dem Schulgesetz in Schleswig-Holstein: "Die Erfüllung des Bildungsauftrages der Schule ist vor allem durch pädagogische Maßnahmen zu gewährleisten. In die Lösung von Konflikten sind alle beteiligten Personen einzubeziehen. Zu den Maßnahmen gehören insbesondere gemeinsame Absprachen, die fördernde Betreuung, die Förderung erwünschten Verhaltens, das erzieherische Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler, die Ermahnung, die mündliche oder schriftliche Missbilligung, die Beauftragung mit Aufgaben, die geeignet sind, die Schülerin oder den Schüler Fehler im Verhalten erkennen zu lassen, das Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts nach vorheriger Benachrichtigung der Eltern und die zeitweise Wegnahme von Gegenständen." Das schließt also auch Strafarbeiten und Nach- oder Vorarbeiten in der Schule ein. Von Kollektivstrafen halte ich persönlich gar nichts, sicher sind sie nicht erlaubt, wenn Schüler nachweislich nichts "verbrochen" haben. Ich habe noch nie eine Kollektivstrafe verhängt. Disziplinprobleme lassen sich auch anders lösen. LG, Pia-Lotta

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von Vreni1982 am 13.01.2017, 19:26 Uhr

BW:
"Zusatzarbeiten, normaler Weise Strafarbeiten genannt, bedürfen der pädagogischen Rechtfertigung. So ist das pädagogisch wertlose, ja kontraproduktive, bloße Abschreiben von Verben, Texten und anderem kein geeigneter Inhalt von Zusatzaufgaben: Sinnlose Strafarbeiten sind unzulässig."
Plus: Strafarbeiten müssen verhältnismäßig sein.

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ob nun erlaubt oder nicht...

Antwort von mf4 am 14.01.2017, 11:13 Uhr

Das Kind ist kein Erstklässler, es kennt die Regeln und Zeiten und hat des Zuspätkommen selbst verschuldet... vielleicht lernt es ja etwas daraus.

Einer Klassenstrafe, obwohl mein Kind nichts gemacht hat würde ich mich widersetzen.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von RR am 14.01.2017, 12:02 Uhr

Hallo
Einzelstrafen ja, Klassenstrafen (obwohl nur einzelne Schüler Mist bauten) nein

kann man hier nachlesen

http://www.lernfoerderung.de/blog/strafarbeit-und-nachsitzen-was-ist-erlaubt/

viele Grüße

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von clarence am 16.01.2017, 10:07 Uhr

Ich finde es okay - schließlich sollten sie lernen Verantwortung für ihr Tun zu übernehmen.
Heutzutage haben die Lehrer viel zu wenig Handhabe - früher war so etwas Gang und Gebe.

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Man muss differenzieren......

Antwort von Caot am 16.01.2017, 11:24 Uhr

..und angemessen eine Strafe erteilen. Nur, das Problem dabei, was ist angemessen. Da fühlen sich ja manche Eltern sehr oft auf den Schlips getreten, ich übrigens auch.

Ich differenziere daher. Bei uns ist es vorher Gang und Gäbe das Kind abzumahnen. Bei der 3.Abmahnung muss man nachsitzen, ganz einfach, 45 Minuten. Der Termin ist individuell verhandelbar. Das finde ich akzeptabel.

Wenn man hier zu spät kommt gibt es einen Vermerk. Bei dem 3.Vermerk = Nachsitzen. So ist das i.O.

Mein Sohn rannte mal im Treppenhaus, dafür sollte er die komplette Hausordnung abschreiben. Da sind wir in Einspruch gegangen. Wir haben ihn einen angemessenen Teil abschreiben lassen.

Ganz normalerweise müssen Disziplinarmaßnahmen mit den Eltern abgesprochen werden. So sieht es die Schulverordnung in BW vor. Das ist die Theorie. Daher werden wir als Eltern auf dem ersten Eletrenabend informiert, das bei 3 Einträgen nachsitzen erfolgt. Das kann jeder nachvollziehen. Und so hat man quasi dem nachsitzen = der Strafe zugestimmt, ganz unkommentiert und noch gar nicht notwendig.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von shinead am 16.01.2017, 14:09 Uhr

In Hessen sind Kollektivstrafen verboten. Strafarbeiten für die, die etwas "angestellt haben" sind ok, wenn sie dazu geeignet sind dem Schüler das Fehlverhalten erkennen zu lassen. Letzteres wird wahrscheinliche niemand überprüfen.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von shinead am 16.01.2017, 14:14 Uhr

>>Ich finde das ok und kann die Lehrer dabei nur unterstützen. Die meisten Kinder sind heute eh viel zu frech, selbstherrlich und ohne Respekt.

Das haben meine Omas auch immer gesagt.

Bei einer Kollektivstrafe würde ich schon beim Lehrer vorsprechen. Das geht einfach nicht und auch Lehrer haben sich an Regeln zu halten. Eine Kurzkontrolle ist aber generell keine pädagogische Maßnahme, sondern eine Lernstandskontrolle. Daher kann es keine Strafe sein.

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Re: Sind Strafarbeiten erlaubt?

Antwort von stjerne am 17.01.2017, 7:39 Uhr

Hier werden die schon als Strafe kommuniziert: "Ihr seid zu laut, jetzt schreiben wir einen Test". Aber genau deshalb kann man als Elternteil eines nicht-störenden Kindes natürlich keinen Protest einlegen, weil es offiziell einfach normaler Unterricht ist. Ebenso wenn schöne Sachen zur Strafe gestrichen werden, kann ich ja wohl kaum angeklappert kommen "mein Kind soll aber trotzdem ins Kino".

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