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Thema Lerntherapie, Erfahrungen, Dauer, Kostenübernahme

Thema: Thema Lerntherapie, Erfahrungen, Dauer, Kostenübernahme

es geht um ein Kind in der vierten Klasse welches Dyskalkulie hat und sich zudem mit Lesen und Schreiben schwer tut, aber wohl knapp keine LRS hat. Es ist in Mathe von Ausnahmen abgesehen auf dem Stand 1. Klasse. Nach meinem Verständnis und Recherche müsste eigentlich eine Lerntherapie übernommen werden, das Kind wird durch diese Rechenschwäche ja in seiner Entwicklung "behindert", m.W.n. läuft das über Wiedereingliederung? Wie lange dauert so eine Lerntherapie? Die Eltern des Kindes könnten ein paar wenige Monate aus eigener Tasche stemmen, aber mehr auch nicht, und eine Lerntherapie ist doch nicht in vier oder fünf Monaten "fertig"? Lässt sich mit Nachteilsausgleich (den hat das Kind; geht das auch auf der weiterführenden Schule weiter? Auch so Sachen wie Kopfhöhrer aufsetzen können etc?) die weiterführende Schule bewältigen, dann wäre Mathe halt ein dauerschlechtes Fach, solange in den anderen Fächern Ausgleich da ist würde das ja gehen, oder stünde dann LB-Schule im Raum? Würde mich über Erfahrungsberichte freuen.

von heutanonym am 29.08.2022, 17:51



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Hallo, unser Kind hat eine LRS (unterster Bereich) und braucht eine LRS Therapie. Festgestellt Ende zweite Klasse, jetzt startet bald die 6te. Uns hat man immer gesagt wir bekommen keine Therapie bezahlt. In der 5 Klasse wurde uns durch die Schulpsychologin die Therapie empfohlen und wir haben neue Berichte eingeholt und den Antrag gestellt. Die LRS reicht alleine nicht aus. Was eigentlich schön ist: unser Kind ist integriert, hat Freunde und eine stabile soziale Basis (Familie, Verein). Aber genau dadurch wurde die Therapie abgelehnt. Wir zahlen jetzt die Therapie selbst, Dauer ca 1 bis 2 Jahre. Bei der Wiedereingliederung wird ca. 1 Jahr übernommen. Genauen Zeitraum nennen Sie nicht weil das eine Kind ist total motiviert und lernt es dann schnell, das andere hat keinen Bock und braucht 2 Jahre. Wir machen jetzt eine Einzeltherapie und mußten ca. 5 Monate auf einen Platz warten. In der Nähe gibt es noch LOS ist da haben mich die 2x1,5h die Woche und die Gruppen abgeschreckt.

von Klene82 am 30.08.2022, 07:31



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Hallo, kommt ein bischen aufs Bundesland an - nicht alle Bundesländer erkennen die Dyskalkulie an oder haben einen Nachteilsausgleich dafür. Für Bayern allerdings schon 10 Jahre her, ich weiß nicht ob sich da einiges geändert hat. Mein Sohn hat eine Legasthenie und eine auditive Wahrnehmungsstörung - er musste um den Nachteilsausgleich zu bekommen in der Grundschule eine komplette Testung mit Diagnose machen - kann beim Schulpsychologen oder bei einem SPZ sein. Nach dieser Diagnose gibt der Schulspychologe eine Empfehlung an die Grundschule und die Grundschule KANN dieser Empfehlung folgen. Unsere Grundschule hat sich geweigert, weil sie die Empfehlung für überflüssig empfand, mein Sohn brauche ja nur etwas mehr Üben - Aussage Klassenlehrer: Es muss auch dümmere Kinder geben". War dann ein ziemlicher Kampf - ein dickes Danke da für die Psychologin am SPZ die hat uns da sehr geholfen. Und später auch eine Dame vom Gesundheitsamt, die für Hörgeschädigte (auditive Wahrnehmungsstörung) zuständig ist - ab da kam dann alle 14 Tage ein Hörpädagoge der Hörgeschödigtenschule an unsere Grundschule und der ist dann auch zu den Lehrern durchgedrungen das nicht alles und jedes sofort abgelehnt wurde. Beim Übertritt musste die Legasthenie-Testung nocheinmal komplett gemacht werden - ab da galt sie als gesichert und musste nicht wiederholt werden. In Bayern wird allerdings unterschieden zwischen Lese-Rechtschreib-Schwäche - die gilt als therapierbar und kann sich zurückbilden - muss deswegen regelmässig getestet werden - und die Legasthenie - gilt als nicht therapierbar und wird auch nicht wieder weggehen. Für die weiterführende Schule war dann auch der Nachteilsausgleich kein Problem mehr - wurde so umgesetzt wie vom Schulpsychologen empfohlen. Zusätzliche Therapie hat mein Sohn über den HNO-Arzt bekommen - dadurch das er ja die auditive Wahrnehmungsstörung hat, hat er zwischen seinem 2. und 14. LJ fast durchgehenend Logopädie bekommen - ein Teil davon war auch für die Lese und Schreibfähigkeiten. Lerntherapie über Jugendamt wurde abgelehnt, die Unterstützung dort fällt unter Eingliederungshilfe und wird nur übernommen wenn die geistige, seelische oder körperliche Gesundheit bedroht ist. Da waren wir als Eltern zu engagiert und haben zu viel schon im Vorfeld aufgefangen - mein Sohn war im sozialen Bereich nie auffällig und immer gut integriert. Gruß Dhana

von dhana am 30.08.2022, 08:01



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Danke für deinen Bericht. Sozial ist das Kind gut unauffällig, bzw es ist sogar ziemlich sozial, und integriert. D.h. Wiedereingliederungshilfe fällt flach? Also ist ja positiv dass das Kind sozial keine Schwierigkeiten hat, aber Mathe, ich glaub Chinesisch würde ihm leichter fallen.

von heutanonym am 30.08.2022, 13:34



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In Bayern ja, zumindest wurde es uns mit der Begründung abgelehnt.

von Klene82 am 30.08.2022, 17:17



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Das ist abhängig vom Bundesland und auch vom zuständigen Jugendamt. Wichtig ist, dass ein vom Jugendamt anerkannter Kinderpsychiater die Diagnosen stellt und die Notwendigkeit, dass das Kind von einer psychischen Behinderung bedroht oder betroffen ist, in einem Gutachten attestiert. Der Nachteilsausgleich hat aber mit dem Jugendamt und der Bewilligung von Eingliederungshilfe nichts zu tun. Das wird individuell gemeinsam mit der Schule/dem Lehrer festgelegt und ist auch manchmal an Bedingungen der Schule geknüpft (z.B. verpflichtender Besuch des Förderunterrichts) und ändert sich auch. Ab der Oberstufe gab es hier mit Legasthenie keinen Nachteilsausgleich mehr.

von 3wildehühner am 30.08.2022, 14:35



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Ich kenne nur Kinder , deren Familien die Lerntherapie bei LRS und Diskalkulie selbst zahlen mussten. Das waren zT erhebliche Kosten, aber das Kind ohne Therapie erfolglos die Schulzeit durchlaufen zu lassen, kam auch nicht in Frage.

von Geisterfinger am 30.08.2022, 16:46



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Das regelt, glaube ich, jedes Bundesland anders. Mein Sohn hat Legasthenie. Wir haben Anfang Schuljahr 21/22 Nachteilsausgleich und Notenschutz beantragt. Das mussten wir mit Gutachten vom Kinderpsychiater und Schulpsychologin bei der Schule machen und wurde auch ohne wenn und aber genehmigt. Seit diesem Sommer hat er Lerntherapie nach Paragraph 35. Dazu musste der Kinderpsychiater ein erneutes Gutachten erstellen und wir stellten den Antrag beim Landratsamt. Die haben uns dann einen Bogen zugeschickt und wollten noch Unterlagen von z.B. der KK (könnte ja sein, dass die zahlen und das LRA wäre raus) und natürlich diverse Schwiegepflichtsentbindungen. Wir mussten auch vorab schon wissen wo wir die Lerntherapie machen wollen. Dazu hat uns das LRA eine Liste mit möglichen Anbietern geschickt. Als alles beisammen und bei Sachbearbeiter eingegangen war, hat es nicht mehr lange gedauert und die Therapie wurde genehmigt. Wichtig hierbei ist, dass das betroffene Kind von seelischer Behinderung bedroht ist. Soll heißen, dass die Dyskalkulie/LRS das Kind belastet (psychisch gesehen) oder zu belasten droht. Wir müssen das alles übrigens von für die weiterführende Schule dann erneut machen. Also ca. im Februar 2023 wieder zum Kinderpsychiater und ein Gutachten erstellen lassen. Die Lerntherapie wurde, wenn ich mich nicht täusche, für ein Jahr genehmigt. Da müsste ich aber nochmal nachschauen im Bescheid.

von Spirit am 30.08.2022, 19:03



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Hat das Kind denn keinen Notenschutz? Sofern es das für Dyskalkulie auch gibt. Du kannst dich auch beim BVL(Bundesverband für Legasthenie u. Dyskalkulie) gut und fachkundig informieren/beraten lassen. Da gibt es Hotlines. Die sind wirklich super.

von Spirit am 30.08.2022, 19:05



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Die Kostenübernahme haben wir beim Jugendamt beantragt. Das Jugendamt hat einen "Fragenkatalog" zur Überprüfung an die Klassenlehrerin geschickt. Deweiteren hat die Lerntherapeutin sich mit dem Jugendamt auseinandergesetzt. Für 1Jahr wird es vom Jugendamt bezahlt. Auch rückwirkend. Mit der Ausicht auf weitere Übernahme. Mittlerweile haben wir aber den Förderstatus, da er in Mathe, Lesen, Schreiben hintendran ist.

von Mika82 am 31.08.2022, 19:05



Antwort auf Beitrag von heutanonym

Wir wohne in Ba-wü und unser Sohn hat Dyskalkulie. Hier wird die Diagnose zum Glück anerkannt. Wir habe Anfang der 2. Klasse die Diagnose bekommen. Wir sind gleich den Weg mit der Kostenübernahme über das Jugendamt gegangen. Sind zum Kinderpsychologen und haben die nötigen Gutachten gemacht. Unsere Lerntherapeutin hat uns sehr geholfen. Sie hat uns z.b. auch den Tipp gegeben den Antrag gleich beim Jugendamt zu stellen weil die rückwirkend bezahlen! Wir haben ca. 5 Monate die Therapie selbst bezahlt und dann das Jugendamt. Bei uns war alles total unkompliziert und zügig. Lag vielleicht auch an Corona? Wir hatten jetzt wieder Hilfeplangespräch mit dem Jugendamt und die Empfehlung zur Lerntherapie geht wohl bis Mitte Kl. 5. Unser Sohn wiederholt jetzt eine Klasse nochmal und hat dann jetzt seit 2,5 Jahren Therapie. Anfang des Jahres wurde bei ihm auch eine Leseschwäche festgestellt. Da haben wir ein bisschen Hilfe von der Lrs-Beauftragten von der Schule. Er hat einen Nachteilsausgleich in Mathe und in Deutsch. Das wird aber mit der Schule /Lehrern beschlossen und hat nichts mit dem Jugendamt zu tun. Der Nachteilsausgleich steht halt mit im Zeugnis aber uns ist das egal! Hauptsache unser Kind geht noch weiter gerne zur Schule.

von Rose2021 am 05.09.2022, 15:34