Hallo an alle,
ich brauche mal einen Tipp. Wo im Gesetz finde ich, in welchem Kreis ich mein Kind vorrangig in die weiterführende Schule schicken kann (oder muss)?
Problem: Wir wohnen am Rande eines Kreises. Die meisten Eltern schicken ihre Kinder in die nächstgelegene Stadt, die aber nicht zu unserem Kreis gehört. Ich möchte meinen aber in der Kreisstadt einschulen, da wir dort auch im Laufe des Jahres hinziehen werden. Ich weiß aber nicht, wie das rechtlich aussieht. Weiß da jemand von euch Bescheid und kann mir sagen, wo ich nachlesen kann?
Liebe Grüße,
bcMama
von
bleibcoolMama
am 29.01.2014, 20:48
Hallo,
wir wohnen auch am Rand eines Kreises: bei den Grundschulen ist es so, dass die Direktoren der Schulen damit einverstanden sein müssen; bei den staatlichen Weiterführendenschulen ist es hier so, dass sie jeden nehmen müssen, auch wenn er aus einem anderen Kreis kommt und gerade dann, wenn es "Grenzgänger" sind.
Liebe Grüße
Sandra
von
seidner
am 29.01.2014, 20:53
lieben Dank schon mal Sandra.
Das scheint hier wohl auch so zu sein. Meine Angst ist, dass die Kreisstadtschule uns ablehnen könnte, da wir zurzeit noch zu weit entfernt wohnen. ich möchte meinem Kind aber den Schulwechsel während der Orientierungsstufe ersparen und hätte gerne etwas rechtliche Sicherheit. Beide Wunschschulen sind total überlaufen und daher rechne ich nicht mit korrekter Beratung sondern eher mit dem Versuch, uns abzuwimmeln.
von
bleibcoolMama
am 29.01.2014, 21:05
Hallo,
wohne auch in Rheinland-Pfalz direkt in Mainz. Hier ist es so, das Kinder z.B. aus Hessen ja auch genommen werden allerdings werden erst die Kinder aus dem Einzugsgebiet genommen.
Ich würde das Kind in der Kreisstadt anmelden und begründen warum du das tust, dann sollte das klappen. Ruf doch im Vorfeld mal in der Wunsch Schule an und frag nach wie das ist, die können doch sicherlich Auskunft geben.
Viel Erfolg.
Lg Verona
von
Verona
am 30.01.2014, 08:04
Bei einer weiterführenden Schule ist das in RLP egal. Man hat freie Schulwahl.
Allerdings sind die Beförderungskosten dann ein anderes Thema. Die müssten dann teilweise (mancherorts auch ganz) selbst bezahlt werden oder sogar die Beförderung komplett selbst bewerkstelligt werden.
Wenn mehr Anmeldungen als Plätze an der Schule, kann schon passieren, dass man abgelehnt wird, denn dann werden Kinder aus dem Einzugsgebiet bevorzugt. Ansonsten ist es aber kein Ablehnungsgrund.
von
mozipan
am 30.01.2014, 08:55
Für weiterführende Schulen gilt da § 93 SchulG. Der § 62 gilt ja nur für Grundschulen, da es nur hierfür (und BBS) Schulbezirke gibt.
von
mozipan
am 30.01.2014, 09:08