von 4_Monster am 05.01.2012, 7:42 Uhr |
Verletzung der Aufsichtspflicht???
Hallo normalerweise lasse ich meine Mädels ( knapp 12,5 und knapp 11 ) alleine zu Hause wenn ich den Jüngsten zum KIga bringe oder Mittags abhole. Das sind etwa 30 min hin und zurück. Den mittleren (7,9 Jahre) nehme ich immer mit. Nun sagte mir meine Freundin das es verletzung der Aufsichtspflicht wäre wenn ich die Mädels länger als 10 min. alleine lasse. Stimmt das wirklich? Ich muss dazu sagen das die beiden großen sehr selbsständig sind so das ich sie Dienstags immer ca.1 Stunde alleine lasse da ich dann mit dem mittleren zur Ergo muß.
Schonmal Danke für eure Antworten Daniela und ihre 4 Monster
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von liha am 05.01.2012, 8:00 Uhr
So ein Quatsch!
Man kann die Kinder doch nicht ständig beaufsichtigen.
Wie sollen sie denn da selbständig werden?
Ich lasse meine gerade erst 9-jährige auch alleine zu Hause, wen ich einkaufe oder den Kleinen in den Kindergarten bringe.
Gerade jetzt, wo Ferien sind, da treibe ich sie doch nicht an, sich anzuziehen, nur weil ich den Kleinen wegbringen muß.
Am Montag hat meine 12-jährige Nichte hier übernachtet, ich mußte arbeiten und da sind die 12-jährige und die 9-jährige den ganzen Vormittag von 8-14 Uhr alleine geblieben. Als ich gefahren bin haben sie noch geschlafen und sich dann später Frühstück gemacht und gespielt.
Wenn was ist, dann können sie anrufen. Wo ist das Problem?
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von sabine... am 05.01.2012, 8:33 Uhr
einerseits glaub ich auch das es blödsinn ist, andererseits glaub ich auch dass wenn etwas passiert wàhrend dieser zeit die mutter ziehmlich große probleme bekommen kann...lg
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von Ebba am 05.01.2012, 9:01 Uhr
Was für ein Blödsinn!!!
Meine Tochter (knapp 14 J.) bleibt schon seit Jahren stundenweise allein zu Hause. Seit knapp einem Jahr habe ich auch keinerlei Bedenken sie einen ganzen Tag allein zu lassen und/oder die halbe Nacht.
Google mal nach Aufsichtspflicht, habe gerade keine Zeit passende Links zu suchen.
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von kemax am 05.01.2012, 9:04 Uhr
Wie sich das gesetzlich verhält kann ich jetzt auch nicht sagen. Aber zumindestens bei der 12 jährigen ist es ja vorgegeben, dass man nicht mal mehr Krankengeld bekommt, wenn die Kids krank werden. Sie müssen also offiziell nicht mehr betreut werden bei Krankheit. Und ohne Geld daheim zu bleiben können sich nur die wenigsten leisten. Also gehe ich davon aus, dass man die Aufsichtspflicht nicht verletzt, wenn man sie gesund und munter ohne Betreuung alleine läßt.
Im Übrigen lasse ich meine Kids (12 und fast 6) manchmal allein. Nicht lange, aber es kommt durchaus vor. Ich muss sie z. B. bei orkanartigen Winboeen und Dauerregen nicht mit zum Gassy gehen nehmen. Reicht schon, wenn der Hund bei dem Wetter raus muss...
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von kanja am 05.01.2012, 9:33 Uhr
Hallo,
ich kann dir nicht sagen, wie es rechtlich aussieht, wenn das Haus brennt o.ä. Aber ich lasse meine beiden (8 + 11) auch hin und wieder alleine zuhause, natürlich auch länger als 10 Minuten, wenn ich z.B. zum Einkaufen gehe etc.. Ich bin dann immer per Handy erreichbar, und die Großeltern wohnen nur ein paar Häuser weiter. Sie haben die Order, nicht die Haustür zu öffnen, woran sie sich auch halten. Auch sonst weiß ich, dass sie keinen Quatsch machen.
Ich sehe da kein Problem.
lg Anja
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von 4_Monster am 05.01.2012, 9:44 Uhr
Sie wissen das sie die Haustür nicht öffnen dürfen, können im Notfall immer mich erreichen und die Großeltern wohnen direkt in der Nachbarschaft (2min vom Obergeschoß bis über die Strasse), trotzdem kommt meine Freundin immer wieder damit das ich meine Kinder sträflich vernachlässige und die Aufsichtspflicht verletze wenn ich die Mädels alleine lasse ( was ganz besonders Dienstags nicht anders geht da die Kinder an verschiedenen Schulen sind und der mittlere zur selben Zeit Ergo hat wenn seine Schwestern gerade Schule aushaben).
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von Ebba am 05.01.2012, 9:50 Uhr
Wie schon mehrfach geschrieben, deine Freunde irrt sich.
Lies bitte mal im Internet nach und versorg auch deine Freundin mit entsprechenden Informationen.
Eine übertriebene Beaufsichtigung ist nämlich grds. auch schädlich für die Entwicklung von Kindern.
Re: Verletzung der Aufsichtspflicht???
Antwort von IngeA am 05.01.2012, 9:53 Uhr
Hallo,
ich würde es eher anders sagen: Wie sollen Kinder in dem Alter sich entwickeln und selbständig werden, wenn man ihnen nicht mal zutraut ne Stunde allein zu bleiben! Das sind doch keine Kleinkinder mehr.
LG Inge
die rechtliche Seite
Antwort von Strudelteigteilchen am 05.01.2012, 10:43 Uhr
In Deutschland ist die Aufsichtspflicht nicht an feste Altersgrenzen gebunden (wie teilweise in anderen Ländern), sondern an eine allgemeine Einschätzung der Fähigkeiten des Kindes. Das bedeutet, daß man schauen muß, was das Kind wirklich KANN (und nicht nur KÖNNEN SOLLTE) und dem Kind dementsprechende Freiheiten einräumt.
Das kann zum Beispiel bedeuten, daß ein 8jähriger Großstädter, der das U-Bahn-Fahren gewöhnt ist und die Strecke gut kennt, alleine mit der U-Bahn zur Oma fahren "darf" - ein 10jähriger vom Dorf, der sonst niemals U-Bahn fährt und die Strecke nicht kennt, die gleiche Strecke nicht allein fahren sollte.
Insofern: Wenn Du davon ausgehen kannst, daß die Kinder sich vernünftig verhalten, die von Dir aufgestellten Regeln einhalten und angemessen auf Notfälle reagieren können, dann verletzt Du Deine Aufsichtspflicht keineswegs und brauchst auch keine rechtlichen Folgen zu fürchten, falls was passiert.
(Und ganz allgemein würde ICH definitiv davon ausgehen, daß ein durchschnittliches 12jähriges Kind in der Lage ist, einige Zeit alleine zu bleiben. Ich würde mir große Sorgen machen, wenn dem nicht so wäre. Mein KindGroß hat mit 13 Jahren angefangen, bei fremden Leuten zu babysitten. Außerdem entzieht sich mir, warum Deine Freundin meint, daß es zu Hause "gefährlicher" für die Kinder ist als auf dem Schulweg, den sie ja sicher auch beide alleine bewältigen.)
Re: die rechtliche Seite
Antwort von 4_Monster am 05.01.2012, 12:05 Uhr
Danke für eure Antworten dann bin ich jetzt wieder beruhigter das ich doch keine so böse Mama bin. Tochter 1 geht jeden Tag alleine zur Schule ( 5min. Fußweg) auch da meint meine Freundin das es nicht richtig währe, Tochter 2 geht an 2 Tagen alleine zur Schule da sie und ihr jüngerer Bruder unterschiedliche Unterrichtszeiten haben. Mittags kommt Tochter 1 auch alleine Heim und Tochter 2 geht ein Stück des Weges mit meiner Freundin und ihrer Tochter. Sohn 1 (7.9 Jahre) hol und bringe ich da er sonst noch nichtmal pünktlich in der Schule ist wenn ich ihn um 7 Uhr losschicken würde (schon ein par mal getestet).Meine Freundin wird ihr Kind auch auf der weiterführenden Schule noch bis zum Klassenzimmer bringen und abholen.(Muß dazu sagen das meine Freundin nur das eine Kind hat)
Völliger Quatsch
Antwort von Vio-1 am 05.01.2012, 12:13 Uhr
Hi
Das ist natürlich Blödsinn, denn die Aufsichtspflicht heißt nicht, dass man die Kinder Sehen (AufSICHTspflicht) muss.
Dann könnte man ja nicht mal duschen, wenn die Kinder im Garten sind....
Die Erziehung und die Aufsichtspflicht müssen altersentsprechend und entwicklungsangemessen sein.
Das heißt, dass man individuell entscheiden kann und muss.
Was aber wichtig ist, ist dass man die Kinder auf die Gefahren aufgeklärt hat, dass sie Verhaltensweisen kennen und anwenden können für verschiedene Situationen.
Z.B. Dich telefonisch erreichen können, wissen an wen sie sich wenden im Notfall (112, Nachbarin je nach Lage der Dinge).
Dass man auch die Wohnung so verläßt, dass nichts passieren kann (Herd aus ggf. Sicherung raus, keine Streichhölzer neben den Kerzen auf dem Tisch liegen lassen usw.) Sonst kann man evtl. eine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen bekommen. Auch wenn man einen Hund mit den Kindern alleine läßt - ich weiß, das ist grenzwertig, aber wenn was passiert...
Man muss, kurz gesagt, schon die Verantwortung übernehmen, dergestalt, dass man sein Hirn einschaltet und abwägt, was da kommen könnte.
Aber Erziehung heißt ja, dass man die Kinder auf ein eigentständiges Leben vorbereiten soll und das geht ja nun mal nur, wenn sie auch eigentständig sein dürfen.
Wenn ich während der Ferien arbeiten muss, bleibt mein 11jähriger 6 Stunden allein.
Antwort von 77shy am 05.01.2012, 13:16 Uhr
Anders würde das gar nicht gehen
MfG
Re: die rechtliche Seite
Antwort von taram am 05.01.2012, 14:49 Uhr
Ende der 1.Klasse an der Flurtür zu den Klassenräumen ein Schild:
Ich bin schon groß, ab hier kann ich alleine gehen
Schönen Gruß an deine Freundin - grins
Du machst schon alles richtig, Kinder sollen ja selbständig werden
Deine Freundin ist eine absolut überbehütende Mutter...
Antwort von sun1024 am 05.01.2012, 15:13 Uhr
... und verhindert dadurch, dass ihre Kinder selbstständig werden.
Das mag sie ja für sich und ihr Kind so machen - aber lass dir von ihr nicht dreinreden. Sag einfach, dass du das für euch anders siehst, und fertig.
Meine Kinder haben alle im letzten Kindergartenjahr das erste Mal alleine den Weg geübt und sind dann ab der 1. Klasse immer mal allein gelaufen - im Laufe der Monate und Jahre dann immer öfter.
Sobald meine Kinder schnell genug lesen können, um Bahnhofsschilder aus dem Zug zu lesen, dürfen sie auch alleine Zug fahren, wenn ich sie in den Zug rein setze und sie am Ende jemand abholt.
Meine beiden Großen haben mit 11 und 12 Jahren schon die 5jährige Schwester ge-babysittet, wenn wir abends weggegangen sind.
Und den Großen wäre es mega-peinlich, wenn wir sie an der weiterführenden Schule noch zur Klasse begleiten würden ;).
Lass deine Kinder ruhig weiter groß werden, das machst du schon gut so.
LG sun
Soso...
Antwort von bobfahrer am 05.01.2012, 19:36 Uhr
...das sagt die Freundin!
Pfeiff doch drauf!
Armes Kind (von deiner Freundin)
Antwort von Grundlagentrottel am 06.01.2012, 15:20 Uhr
"Meine Freundin wird ihr Kind auch auf der weiterführenden Schule noch bis zum Klassenzimmer bringen und abholen "
...und damit ihre Tochter zum Gespött der ganzen Schule machen.
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