Geschrieben von rega am 14.09.2010, 11:38 Uhr |
Was ist den alles im Schgulakt ?
Was ist den alles im Schgulakt ?
Wer hat da zugang?
Wird die Akte an die weiterführenden Schulen weiter gegeben ?
Danke!
???????????????????????
Antwort von Trini am 14.09.2010, 11:44 Uhr
Ich kenne sowas auch nicht!
Trini
Re: ???????????????????????
Antwort von Carmar am 14.09.2010, 11:47 Uhr
Meint sie vielleicht eine Schulakte?
Re:evtl. an die Lehrer,Schulakte!
Antwort von rega am 14.09.2010, 13:29 Uhr
Schulakte!
Frage, siehe oben.
Einsicht in den Schgulakt
Antwort von Phase1 am 14.09.2010, 13:46 Uhr
"Was ist den alles im Schgulakt ?"
Frag halt beim Schgulleitung nach, wenn es dich so interessiert. Ist doch der Schgulakt deines Kindes, natürlich darfst du den einsehen und sogar Kopien machen. Der Schgulakt darf nur nicht den Schgul verlassen.
Re: @phase1 *kreisch*
Antwort von vera1970 am 14.09.2010, 14:19 Uhr
... die Tränen stehen mir gerade in den Augen, ist das schön geschrieben *lautlach* Bist Du böse
Ich entschuldige mich hier und sofort bei der Ausgangsposterin, die Frage ist ja bestimmt ernst gemeint... und will mich auch gar nicht lustig machen...
Sorry - ich muss trotzdem lachen!
LG
Vera
Re: @phase1 *kreisch*
Antwort von Fredda am 14.09.2010, 14:45 Uhr
Ich weiß es nicht. Am besten fragst du mal im Sekretariat, da werden die Akten ja wohl liegen.
Lg
Fredda
die sogar google gefragt hatte (ich dachte es ist eine komische Abkürzung in den Schulen irgendeines Bundeslandes...)
@Phase 1
Antwort von Holly Friday am 14.09.2010, 16:40 Uhr
Bruahhaha...
Hab mir gerade fast in den Schlübber gepinkelt...
Du bist echt gut...
Holly
Re: Was ist den alles im Schulakt ?
Antwort von rega am 14.09.2010, 19:24 Uhr
: Was ist den alles im Schgulakt ?
OK wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen!
Ist ja schön das ich zu euerer Erheiterung beigetragen hab.
Jeden Tag eine gute Tat!
Re: Was ist den alles im Schgulakt ?
Antwort von Mazzy am 14.09.2010, 23:41 Uhr
Also in der Schulakte werden alle Zeugnisse gesammelt. Außerdem Infos über die Schüler - Gutachten über LRS z.B., aber auch Berichte über Ordnungsmaßnahmen (schriftliche Verweise, Klassenkonferenzen und deren Konsequenzen), Schriftwechsel zwischen den Eltern und der Schule wenn es das Fehlverhalten oder Besonderheiten des Kindes betrifft (z.B. Notiz über ein pädagogisches Gespräch mit den Eltern über ständige Verspätungen eines Schülers) aber auch besondere Erziehungsmaßnahmen wie das Lob.
Einsicht haben in der Regel die Schulleitung, Erzieher, der Schulpsychologe und die Fach/Klassenlehrer.
Die Akte wird komplett an die weiterführende Schule gegeben und dort weitergeführt, jedoch erst, NACHDEM der Schüler an der Schule aufgenommen ist. Die meisten Lehrer gucken erst in die Schulakte, wenn irgendeine Auffälligkeit beim Schüler auftaucht.
Hoffe, das hilft dir weiter
LG
Mazzy
Re: Danke! Mazzy
Antwort von rega am 15.09.2010, 11:44 Uhr
Ich wundere mich nur immer das,z.B.der Schulpsychologe Sachen anfordert die in der Schulakte eigentlich enthalten sind.
Weiß nicht, ob d a s pure Bequemlichkeit ist?
Antwort von Trini am 15.09.2010, 11:59 Uhr
Wir mussten zum erneuten Legasthenietest in der 6. auch sämtliche GS-Zeugnisse in Kopie beibringen. Und den L-Test aus der GS anfordern.
Insofern bin ich mir NICHT sicher, ob die Akte weitergereicht wird.
Trini
Re: Schulakte
Antwort von MamaMalZwei am 15.09.2010, 15:34 Uhr
Doch, wird sie. Und ich durfte in Lemmis reingucken und Kopien machen.
Da war wirklich alles drin, die Tests aus der Sprachheilschule, Berichte von der Ergo, der Logo, das sonderpädagogische Gutachten plus Anmerkungen. Als er in der Real gemobbt wurde habe ich verlangt, dass auch Lemmis Stellungnahme und das Protokoll der Übergriffe auf ihn darin aufgenommen werden. Sonst sieht man nachher nur, dass er getadelt wurde in der 5, aber nicht, was dem Streit vorausging.
Übigens ist es fast aussichtslos, etwas aus der Schulakte entfernen zu wollen. LG
Re: Danke! Mazzy
Antwort von Vogelsängerin am 16.09.2010, 12:45 Uhr
Die fallen unter den Datenschutz und bedingen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten!
Meist steht bei der Einschulung (so war es bei uns) ganz klein unter der Unterschriftenlinie: "Hiermit entbinde ich den STadtdienst Gesundheit, den Stadtdienst Jugend, den STadtdienst SChulen...etc.") von der Schweigepflicht. Wer das unterschreibt hat im Prinzig "Carte blanche" unterschrieben. DANN darf die Schulakte bzw. Berichte daraus, weitergeleitet werden.
Ich habe das nicht unterschrieben.
@Weasel
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