Was ist den alles im Schgulakt ? Wer hat da zugang? Wird die Akte an die weiterführenden Schulen weiter gegeben ? Danke!
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 11:38
Forum Zehn bis Dreizehn
Was ist den alles im Schgulakt ? Wer hat da zugang? Wird die Akte an die weiterführenden Schulen weiter gegeben ? Danke!
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 11:38
Meint sie vielleicht eine Schulakte?
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 11:47
"Was ist den alles im Schgulakt ?" Frag halt beim Schgulleitung nach, wenn es dich so interessiert. Ist doch der Schgulakt deines Kindes, natürlich darfst du den einsehen und sogar Kopien machen. Der Schgulakt darf nur nicht den Schgul verlassen.
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 13:46
... die Tränen stehen mir gerade in den Augen, ist das schön geschrieben *lautlach* Bist Du böse Ich entschuldige mich hier und sofort bei der Ausgangsposterin, die Frage ist ja bestimmt ernst gemeint... und will mich auch gar nicht lustig machen... Sorry - ich muss trotzdem lachen! LG Vera
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 14:19
Ich weiß es nicht. Am besten fragst du mal im Sekretariat, da werden die Akten ja wohl liegen. Lg Fredda die sogar google gefragt hatte (ich dachte es ist eine komische Abkürzung in den Schulen irgendeines Bundeslandes...)
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 14:45
Bruahhaha... Hab mir gerade fast in den Schlübber gepinkelt... Du bist echt gut... Holly
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 16:40
: Was ist den alles im Schgulakt ? OK wer den Schaden hat braucht für den Spott nicht zu sorgen! Ist ja schön das ich zu euerer Erheiterung beigetragen hab. Jeden Tag eine gute Tat!
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 19:24
Also in der Schulakte werden alle Zeugnisse gesammelt. Außerdem Infos über die Schüler - Gutachten über LRS z.B., aber auch Berichte über Ordnungsmaßnahmen (schriftliche Verweise, Klassenkonferenzen und deren Konsequenzen), Schriftwechsel zwischen den Eltern und der Schule wenn es das Fehlverhalten oder Besonderheiten des Kindes betrifft (z.B. Notiz über ein pädagogisches Gespräch mit den Eltern über ständige Verspätungen eines Schülers) aber auch besondere Erziehungsmaßnahmen wie das Lob. Einsicht haben in der Regel die Schulleitung, Erzieher, der Schulpsychologe und die Fach/Klassenlehrer. Die Akte wird komplett an die weiterführende Schule gegeben und dort weitergeführt, jedoch erst, NACHDEM der Schüler an der Schule aufgenommen ist. Die meisten Lehrer gucken erst in die Schulakte, wenn irgendeine Auffälligkeit beim Schüler auftaucht. Hoffe, das hilft dir weiter LG Mazzy
Mitglied inaktiv - 14.09.2010, 23:41
Ich wundere mich nur immer das,z.B.der Schulpsychologe Sachen anfordert die in der Schulakte eigentlich enthalten sind.
Mitglied inaktiv - 15.09.2010, 11:44
Wir mussten zum erneuten Legasthenietest in der 6. auch sämtliche GS-Zeugnisse in Kopie beibringen. Und den L-Test aus der GS anfordern. Insofern bin ich mir NICHT sicher, ob die Akte weitergereicht wird. Trini
Mitglied inaktiv - 15.09.2010, 11:59
Doch, wird sie. Und ich durfte in Lemmis reingucken und Kopien machen. Da war wirklich alles drin, die Tests aus der Sprachheilschule, Berichte von der Ergo, der Logo, das sonderpädagogische Gutachten plus Anmerkungen. Als er in der Real gemobbt wurde habe ich verlangt, dass auch Lemmis Stellungnahme und das Protokoll der Übergriffe auf ihn darin aufgenommen werden. Sonst sieht man nachher nur, dass er getadelt wurde in der 5, aber nicht, was dem Streit vorausging. Übigens ist es fast aussichtslos, etwas aus der Schulakte entfernen zu wollen. LG
Mitglied inaktiv - 15.09.2010, 15:34
Die fallen unter den Datenschutz und bedingen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten! Meist steht bei der Einschulung (so war es bei uns) ganz klein unter der Unterschriftenlinie: "Hiermit entbinde ich den STadtdienst Gesundheit, den Stadtdienst Jugend, den STadtdienst SChulen...etc.") von der Schweigepflicht. Wer das unterschreibt hat im Prinzig "Carte blanche" unterschrieben. DANN darf die Schulakte bzw. Berichte daraus, weitergeleitet werden. Ich habe das nicht unterschrieben.
Mitglied inaktiv - 16.09.2010, 12:45