von Phila83 am 22.01.2024, 2:03 Uhr |
Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich
Der Anspruch richtet sich nach dem Kind/dessen Nationalität/Leben.
Da brauchst du keinen "Extra" erfahrenen Juristen.
Es ist egal, ob der Vater in Jamaika, Paris oder Nuuk lebt.
Berechnet den Unterhalt und fordert ihn ein!
Es gilt der deutsche Satz!
Unten die bisherigen Antworten. Sie befinden sich in dem Beitrag mit dem grünen Pfeil.
- Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich - Kalemi2000 12.01.24, 12:48
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich - Garnele08 14.01.24, 15:38
- Re: Unterhaltsforderung an Vater in Frankreich - Phila83 22.01.24, 2:03
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