Sehr geehrter Herr Dr. Bluni,
ich bin in der 6. SSW und habe einen Zahnarzttermin als Abschlussbehandlung vor mir, der sicherlich eine örtliche Betäubung sinnvoll macht.
Da ich bereits 3 Fehlgeburten hinter mir habe, bin ich unsicher ob ich den Termin wahrnehmen sollte. Welche Betäubung sollte ich in dem Fahll nehmen? Oder lieber den Termin ganz hinausschieben? Leider ist jedoch das Provisorium undicht und es tut immer etwas weh.
Danke für Ihre Antwort!
Mitglied inaktiv - 28.05.2007, 15:52
Antwort auf:
örtliche Betäubung in Frühschwangerschaft
Hallo,
ja, dieses ist erlaubt:
nach Durchsicht der Studien zur Frage, welche zahnärztlichen Behandlungen in der Schwangerschaft durchgeführt werden können und welche Gefahr dabei für das Ungeborene besteht kommt man zu den folgenden Ergebnissen:
Die Lokalbetäubung im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung wird dabei als unbedenklich angesehen. Auch wenn beim Amalgam im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung keine Schäden beim Menschen nachweisbar sind, wir dennoch empfohlen, während der Schwangerschaft auf routinemäßige Wechsel von Amalgamplomben zu verzichten.
Generell sollte möglichst nicht geröntgt werden; hier muss das aber der Zahnarzt im Einzelfall entscheiden und in jedem Fall sollte dieses unter der entsprechenden Abschirmung geschehen, wenn es sich nicht vermeiden lässt.
VB
von
Dr. med. Vincenzo Bluni
am 28.05.2007