Finanzen, Recht und Versicherung

Finanzen, Recht, Versicherung ... wer kennt sich aus?

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Geschrieben von Cpt_Elli am 05.05.2024, 9:12 Uhr

Stimmt so nicht: §616 BGB

Den § 616 BGB kann man im Arbeits- oder sogar in Tarifverträgen komplett oder in Teilen ausschließen. Das ist meiner Erfahrung nach mittlerweile Standard in Deutschland.
Allerdings ist es mir völlig unverständlich, warum ein Arbeitgeber wegen eines Tages so pingelig ist.

 
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