Geschrieben von Nia27 am 09.11.2023, 18:13 Uhr |
Arbeitgeberzuschuss
Guten Abend, eines verstehe ich nicht... Ich bin ab dem 17. November im Mutterschutz. Ich verdiene 1700 Euro netto, gestern habe ich 546,00 Euro Mutterschaftsgeld von KK erhalten. ( vom 17.11 bis 28.12.2023) Mein ET ist der 29. Dezember
Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.12.2023 aus. Ich habe gerade meine Arbeitsbescheinigung vom Arbeitsamt erhalten... und der Bruttobetrag für November beträgt 1299 Euro. Der Arbeitgeber sollte den Betrag auf 1.700 Euro aufstocken, was in diesem Fall jedoch nicht möglich ist, da zu wenig brutto für den Monat November steht.
Kann mir jemand erklären, warum das so ist?
Wie kann ich den Arbeitgeberzuschuss berechnen?
Es geht ja nur um die Monate November und December, da ich ab Januar ein Nettogehalt von 67 Prozent von KK bekomme.
Re: Arbeitgeberzuschuss
Antwort von Frida19 am 09.11.2023, 20:12 Uhr
Könnte das der Lohn bis zum 17.11. sein und das Mutterschaftsgeld wird dann nochmal extra abgerechnet????
Re: Arbeitgeberzuschuss
Antwort von kevome* am 09.11.2023, 22:12 Uhr
das sind 16/30tel Deines normalen Monatslohns. Mutterschaftsgeld ist damit noch keins dabei, sondern nur Dein Gehalt bis zum Mutterschutz
Re: Arbeitgeberzuschuss
Antwort von Bone am 10.11.2023, 16:37 Uhr
Warum bekommst du vom Arbeitsamt einen Bescheid für November. Dein AV läuft doch erst im Dezember aus. ALG1 stände dir ab Januar zu. Da bist du aber im Mutterschutz. Du benötigst also nur die Mitteilung vom Arbeitsamt, das Du Anspruch auf ALG1 hast. Dein AG stockt nur bis zum 31.12.23 auf. Danach springt die KK ein. Das wird aber geringer ausfallen.
Re: Arbeitgeberzuschuss
Antwort von Nia27 am 10.11.2023, 16:42 Uhr
Ab Januar bekomme ich kein ALG, sondern 67 Prozent meines Nettogehalts von der KK, und dann werde ich Elterngeld beantragen.
Ich kann mich ja nicht arbeitslos melden, wenn nicht auf dem Markt nicht zur Verfügung stehe
Re: Arbeitgeberzuschuss
Antwort von Nia27 am 10.11.2023, 16:43 Uhr
Ich hoffe es ist so wie du geschrieben hast
Re: Arbeitgeberzuschuss
Antwort von Himbeere2008 am 10.11.2023, 19:45 Uhr
Warum bekommst du 67% vom Nettogehalt von deiner Krankenkasse?
Re: Arbeitgeberzuschuss
Antwort von Bone am 10.11.2023, 19:59 Uhr
Wenn du dich nicht arbeitslos meldest, bekommst du gar nichts. Mutterschaftsgeld von der KK gibt es nur bei Anspruch auf ALG1. https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/mutterschaftsgeld/arbeitslose#selection-wrapper-1078368-btn-tab-2