Geschrieben von Tilda2023 am 08.03.2024, 14:42 Uhr |
Unterhalt
Hallo ihr lieben,
Vielleicht könnt ihr mir ja etwas weiter helfen
Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wurde das der Vater meiner Tochter ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen soll da er wieder zahlungsfähig ist. Nun ist die Frage kann das Jobcenter Unterhalt zurück fordern obwohl das Gericht im Urteil gesagt hat das vergangene Unterhaltszahlungen nicht mehr erstattet werden dürfen da er erstens zahlungsunfähig war jetzt ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen muss. Vielleicht bekomme ich ja von euch eine Antwort.
Viele Grüße
- Unterhalt - Tilda2023 08.03.24, 14:42
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 7:38
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:45
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 9:12
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:45
- Re: Unterhalt - Ellert 09.03.24, 8:19
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:48
- Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 09.03.24, 13:33
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Sue_Ellen 12.03.24, 11:46
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 23.03.24, 9:58
- Re: Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Sue_Ellen 12.03.24, 11:46
- Muss er denn rückwirkend zahlen ? - Ellert 09.03.24, 13:33
- Re: Unterhalt - Tilda2023 09.03.24, 8:48
- Re: Unterhalt - Lewanna 11.03.24, 7:56
- Re: Unterhalt - Sue_Ellen 09.03.24, 7:38
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