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Geschrieben von Tilda2023 am 08.03.2024, 14:42 Uhr

Unterhalt

Hallo ihr lieben,

Vielleicht könnt ihr mir ja etwas weiter helfen
Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wurde das der Vater meiner Tochter ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen soll da er wieder zahlungsfähig ist. Nun ist die Frage kann das Jobcenter Unterhalt zurück fordern obwohl das Gericht im Urteil gesagt hat das vergangene Unterhaltszahlungen nicht mehr erstattet werden dürfen da er erstens zahlungsunfähig war jetzt ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen muss. Vielleicht bekomme ich ja von euch eine Antwort.

Viele Grüße

 
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