Geschrieben von Pamo am 23.03.2024, 22:08 Uhr |
Unterhalt
Ja, du kannst Strafanzeige gegen ihn erstatten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. § 170 StGB
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- Unterhalt - klara65 23.03.24, 17:30
- Re: Unterhalt - Pamo 23.03.24, 22:08
- vom Grundsatz her, das wusstest Du doch ehe Ihr ein Kind bekommen habt - Ellert 24.03.24, 15:53
- Re: vom Grundsatz her, das wusstest Du doch ehe Ihr ein Kind bekommen habt - klara65 24.03.24, 21:09
- Du hast ihn Dir als Vater ausgesucht - Ellert 25.03.24, 17:52
- Re: Du hast ihn Dir als Vater ausgesucht - Sue_Ellen 26.03.24, 8:53
- Re: Du hast ihn Dir als Vater ausgesucht - Ellert 27.03.24, 17:28
- Re: Du hast ihn Dir als Vater ausgesucht - Sue_Ellen 26.03.24, 8:53
- Du hast ihn Dir als Vater ausgesucht - Ellert 25.03.24, 17:52
- Re: vom Grundsatz her, das wusstest Du doch ehe Ihr ein Kind bekommen habt - klara65 24.03.24, 21:09
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