Geschrieben von Caot am 26.04.2024, 7:35 Uhr |
Achtung!
Es muss ein Ausbildungsvertrag vorliegen. Beim Bachelor ist das gegeben, wenn das dual ist, beim darauf folgenden nicht unbedingt.
Mein Sohn kann den Master machen, aber nur unterstützend. Das wäre ein Teilzeitvertrag und da bekäme das Kind kein Kindergeld, auch nicht u25. Da kommt es nämlich auf die Arbeitsstunden an. Das muss man sich ausrechnen, mehr Stunden oder lieber Kindergeld.
Vorher genau erkundigen unter welchen konkreten Bedingungen, bei der Zweitausbildung, Kindergeld tatsächlich gezahlt wird.
- Kindergeld nach Ausbildung - Tai 25.04.24, 17:29
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - KKM 25.04.24, 19:28
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - Caot 25.04.24, 21:45
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - Silvia3 25.04.24, 22:33
- Re: Kindergeld nach Ausbildung - dhana 26.04.24, 7:16
- Achtung! - Caot 26.04.24, 7:35
- Re: Achtung! - dhana 26.04.24, 11:05
- Bitter hier nachlesen... - Lucylu 30.04.24, 9:49
- Re: Achtung! - dhana 26.04.24, 11:05
- Achtung! - Caot 26.04.24, 7:35