Geschrieben von Vanillepudding am 05.07.2016, 13:16 Uhr |
AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs
Hallo.
All zu viele von euch werden sich sicher mit diesem Thema nicht auskennen, ich probiere es aber trotzdem mal. Und zwar ist meine Frage: Man kann ja auch während der Schulzeit noch ein AO-SF Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Ab wann würde die Genehmigung gelten? Also mal angenommen, im November sagen Eltern und Lehrer, dass da sonderpädagogischer Bedarf beim Kind besteht und leiten ein Verfahren ein. Dem Antrag würde einige Zeit später statt gegeben. Dann würde die entsprechende Förderung doch erst ab dem nächsten Schuljahr gelten oder? Oder kann sowas auch mitten im Schuljahr beginnen? (Falls es da Unterschiede bei den Bundesländern gibt- es geht hier um NRW)
Danke und LG
- AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Vanillepudding 05.07.16, 13:16
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Pebbie 05.07.16, 18:02
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Pelopeia 05.07.16, 20:26
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Sveamaus 06.07.16, 12:41
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - Turbinchen21 09.07.16, 12:31
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - muddelkuddel 12.07.16, 11:44
- nachtrag: meine beschreibungen beziehen sich ebenfalls auf NRW - muddelkuddel 12.07.16, 11:45
- Re: AO-SF Verfahren während des Schulbesuchs - muddelkuddel 12.07.16, 11:44
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