Geschrieben von Junibeta am 16.07.2015, 16:37 Uhr |
Aufsichtspflicht im Hort
Ich wollte heute meine 7 Jährige Tochter vom Hort abholen. Sie hatten aber jemanden da der mit ihnen ein improfisations Theater gemacht hat. Also habe ich sie noch dort gelassen und bin zuerst in den KiGa um die jüngere Schwester abzuholen. Mit der bin ich dann auf ein Eis gegangen.
Als ich nach ca. einer Stunde wieder beim Hort war bekam ich folgendes zu hören: "meine Tochter ist etwa 15 min. nachdem ich dort gewesen bin rausgelaufen um mich zu suchen, erst suchte sie mich im KiGa dann im Supermarkt dann hat die Hortbetreuerin sie eingeholt. Aber eigentlich ist es nicht ihre Aufgabe ihr nachzulaufen denn Sie wäre schon alt genug und sie als Hortpädagogin wäre da sowiso nicht Haftbar.
Meine Tochter läuft normalerweise nie weg ohne zu sagen wohin, das war das erste mal. Aber ich frage mich schon wenn sie das im Hort alles nichts angeht wofür bezahle ich dann monatlich über 100 Euro?
Re: Aufsichtspflicht im Hort
Antwort von Turbinchen21 am 16.07.2015, 17:43 Uhr
Hattest du mit deiner Tochter geredet das sie da bleiben kann und du erst zur Kita gehst?
Wenn du nämlich nicht mit ihr geredet hast hat sie vielleicht von anderen Kindern erfahren das du da warst und hat einfach nur Panik bekommen und nicht nachgedacht.
Nochmal mit ihr reden und klare Abmachungen machen.
Re: Aufsichtspflicht im Hort
Antwort von Pabelu am 16.07.2015, 22:12 Uhr
Denke auch, dass es eine besondere Situation war
und alle gedacht hatten du hättest sie schon abgeholt.
Deine Tochter auch und Panik hatte du wärst weg.
Re: Aufsichtspflicht im Hort
Antwort von Junibeta am 17.07.2015, 6:10 Uhr
Ja ich hatte mit ihr geredet. Und sie wollte noch bleiben, also haben wir abgemacht das ich sie später abhole.
Das weggehen ist mir auch nicht so das ärgernis sondern die reaktion vom Hort das sie nicht verpflichtet sind auf die Kinder aufzupassen.
Re: Aufsichtspflicht im Hort
Antwort von muddelkuddel am 17.07.2015, 9:22 Uhr
grundsätzlich kann ein kind in dem alter alleine auf die straße, allerdings nur mit absprache..wenn du also offiziell deine aufsichtspflicht an den hort übertragen hast, haftet dieser.
da es aber eine schwammige situation war, in der weder deine tochter noch der hort noch du innerhalb der "regelmäßigen betreuungszeit" gehandelt haben, ist das natürlich schwierig zu beurteilen.
besser wäre es gewesen, du hättest tochter und hort informiert, dass du sie später holst, und tochter hätte dem hort bescheid gesagt, dass sie dich suchen will...hätte hätte fahrradkette - läuft wohl unter riesen mißverständnis...
ist doch gut, dass die erzieherin deiner tochter hinterhergelaufen ist, allerdings hat sie dafür vermutlich 24 andere kinder alleine gelassen - und das ist auch doof
also: reden hilft meistens, und ganz genaue absprachen treffen!
ps: mein sohn ist nach einer konfliktsituation mit anderen kindern mal völlig aufgelöst weggelaufen (bzw. hats angedroht, er konnte noch im schulgebäude "gefasst" werden)..daraufhin hat mich die erzieherin angerufen und um abholung gebeten, obwohl kind normalerweise alleine nach hause kommt - dafür musste sie ihn allerdings festhalten..kann man als "tätlichkeit" werten (so hat kind es empfunden), ich war aber sehr dankbar, weil kind sonst wahrscheinlich vor ein auto gelaufen oder sich mit dem anderen kind blutig geschlagen hätte ;-) ein klärendes gespräch mit erzieherin, kind und mir konnte aber alle bedenken aus der welt schaffen!
LG
Re: Aufsichtspflicht im Hort
Antwort von und am 18.07.2015, 8:51 Uhr
Natürlich ist der Hort verpflichtet auf das Kind aufzupassen. Allerdings nur innerhalb der vereinbarten zeitlichen und räumlichen Grenzen.
Aber
1.) Zeitliche Grenzen wurden von euch überschritten: Da du dein Kind bereits abholen wolltest, nehme ich an, die vereinbarte Betreuungszeit war schon um, oder nicht?
2.) Hat sich dein Kind unerlaubt aus den Betreuungsräumen entfernt, ist also mutwillig weggelaufen! Im Gegensatz zu Kindergartenkindern kann man nämlich von Grundschulkindern erwarten, dass sie nicht einfach abhauen.
Die Hortnerin sagte zu Recht(!), dass es nicht ihr Job sei, deinem Kind hinterherzulaufen - das ist doch nicht gleichzusetzen mit einer Aussage, dass sie nicht verpfichtet sei, auf dein Kind aufzupassen. Das ist eine Unterstellung von dir.
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