1. Schuljahr - Elternforum

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Geschrieben von Benedikte am 29.10.2008, 22:48 Uhr

Hab mir jetzt unten nicht alles durchgelesen

Hallo Tini,
selbst bei Erfuellen aller laufbahnrechtlichen Voraussetzungen wirst Du nicht automatisch entsprechend besoldet. Nicht als Beamter- und schon gar nicht als Angestellter. Die werden naemlich nicht nach Ausbildung bezahlt, sondern nach Taetigkeitsmerkmalen. Das sollte zwar korrelieren, aber ich habe bspw. in einer Behoerde gearbeitet wo ganz viele Hochschulabsolventen mit einer Eingruppierung des gehobenen Dienses angefangen haben. Und da kann keiner sagen, dass era er eigentloch " mehr" haben muesste.

Und mit automatischer Besoldung ist nichts.Du verwechselst das sicherlich mit der DA. Die Dienstalterstufe ist alleine an das Dienstalter gebunden und erhoeht sich in regelmaessigen Abstaenden, zuerst alle zwei Jahre, spaeter alle drei und dann alle vier. Das ist aber etwas komplett anderes als eine Befoerderung. Der Stellenplan jeder Behoerde zeigt, welche Befoerderungsstellen es gibt. Und die Stellenplaene sind meist pyramidenfoermig- sprich, viele A 13er, weniher A 14er noch weniger A15er. Damit ist nicht fuer alle eine Befoerderungsstelle dar. Und de das Berufsbeamtentum das Pri9nzip der Bestenauslese kennt, muessen die Befoerderungsstelen an den besten vergeben werden. wer das ist, ist zu ermitteln. Bei uns im Ministerium laeuft das ueber die Beurteilung- ich bin gflatt bis zur A 15 gekommen und weiss nach meiner naechsten beurteilung genau, ob ich die A 16 kriege. Mein Mann ist Lehrer, da werden die Stellen ausgeschreiben. Dann wird eine Beurteilung fuer eine Stunde geschreiben, ein Pruefverfahren durchgefuehrt etc.pp.

Das nur mal so- automatische Befoerderung ist echt reines Wunschdenken- da irren DU UND ANDERE LEHRER

Benedikte

 
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